Beiträge von Ariane Lpz

    Guten Morgen,

    Meine Pflegekräfte legen immer wieder Therapien, 1:1 Betreuung und schreiben ins Bemerkungsfeld "30 minütige Sichtkontrolle lt. ärztlicher AO", an.

    Die Patientin ist als intensiv eingestuft und es besteht eine Suizidalität.

    Im Code 9-672 steht: "Mindestmerkmale: Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf: Selbstgefährdung Die Patienten sind nicht absprachefähig oder ihr Verhalten ist nicht vorhersehbar; sie sind störungsbedingt nicht in der Lage, auch nur für kurze Zeit für sich Verantwortung zu übernehmen"

    Ich würde ja sagen, die Sichtkontrolle gehört schon dazu und kann definitiv nicht als 1:1 Betreuung kodiert werden. Wie wird das in anderen KJPs abgebildet?

    Danke schon mal für die Antworten.

    FG aus Leipzig

    Hallo liebe Mitglieder,

    hat jemand schon Erfahrungen mit dem Kode 1-945 gesammelt. Wir haben den bei uns in der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch nie benutzt.

    Jetzt wurde ich gefragt, ob dieser OPS ein Zusatzentgelt hat. Gab es dazu schon MDK Anfragen? Wie sehen die spezifischen Anamnese- und Befundbögen aus?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten

    Hallo in die Runde,

    wir haben heute ein wenig über die Einstufung des Patienten diskutiert. Dazu folgendes Beispiel:

    Patient ist auf geschlossener Drogenstation mit einem richterlichen Beschluss untergebracht. Bisher sagte die OÄ wir stufen die Patienten intensiv ein (einige kommen intoxikiert und müssen überwacht werden) . Jetzt fragt sie mich ob wir die Patienten trotz Beschluss auch als Regel laufen lassen können (wenn Pat. Vital stabil). Wie handhaben das andere Häuser?

    VG Ariane

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich hoffe ihr könnt helfen? Es gibt da einen Bekannten, der war zur Reha wg. eines Schulterproblems. Die Physiotherapeutin hatte einen zu hohen Blutdruck festgestellt und ihm einfach ein Nitrospray (Kapsel) verabreicht. Als er nach Hause kam, ging es ihm sehr schlecht. Er kam dann in ein Krankenhaus und wurde dann in ein anderes verlegt. Dort wurde er 12h notoperiert. Der Aortenbogen war geplatzt auf Grund eines Aneurysmas. Er wurde 2 Wochen ins Koma gelegt um ihm irgendwie wieder auf die Beine zu helfen.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, darf eine Therapeutin ohne Rücksprache ein solches Medikament geben. Wer kommt für die Kosten auf (Behandlung KK, OP, Flug mit Hubschrauber, Reha)?

    Dazu muss ich sagen, dass gerade sein bester Freund versucht alles möglich zu tun um zu helfen. Kommt man bei der Fragestellung mit einem findigen Anwalt weiter? Kann jemand einen bei Ingolstadt oder München empfehlen?

    Freundliche Grüße

    Hallo liebe Mitglieder,

    kurze Verständnisfrage. In dem Code 9-693.- steht bei dem Hinweis "Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt."
    Wenn jetzt die PED dokumentiert: Einzelbetreuung (in Bemerkungsfeld 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr, 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr). Zwischendurch findet ein Einzelgespräch mit einem Arzt von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
    Wir würden dann die Zeiten der PED zusammen ziehen auf 300 Minuten. Sie trägt diese Zeit ein. Muss der Arzt das extra kodieren oder kann er seine Zeit für das Einzelgespräch mit bei der PED eintragen?

    MfG

    Ariane Lpz