Beiträge von D. Duck

    Hallo Herr Selter,

    die Fundstelle kann ich nicht liefern, die Diskussion war aber schon einmal dar.

    Wenn ich Ihren obigen Beitrag richtig verstehe, dann beginnt das InEK Zitat bei \"Demnach\" und endet mit dem Anführungszeichen.

    Der folgende Absatz stellt ein von Ihnen erstelltes Beispiel dar. Genau dort sehe ich ein Missverständnis. Wenn das InEK sagt, Hauptdiagnose ist diejenige, die hauptsächlich für den stationären Krankenhausaufenthalt verantwortlich ist, dann kann es nur die Hypotonie in Ihrem Beispiel sein. Diese hat die stationäre Aufnahme begründet, ohne ihr Auftreten wäre der Patient ambulant verblieben. Dies deckt sich auch mit der vorläufigen Antwort des InEK.

    Nach meiner Interpretation stellt die Stellungnahme also ein Votum für das kodieren der Komplikation, nicht der Operationsursache dar

    Willkommen im Forum frabec,

    die R73.9 scheidet aufgrund der dort genannten Exclusiva aus. Die Hypoglykämie, n. n. bez. finde ich ebenfalls nicht ganz passend. Darüberhinaus muss die Unterzuckerung natürlich
    a) vorhanden und
    b) neben der O24.4 die ND-Definition erfüllen.

    Vielen Dank Herr Leonhardt, Herr Selter

    Zitat


    Original von Selter:
    Der Teil mit dem Hasen dürfte meine Tochter eher beunruhigen und mein Sohn wäre einzig an der Automarke interessiert............

    zeigt Kindern aber auch was man mit Sprache alles machen kann.

    Die Wichtigkeit von richtiger Intonation einschließlich Pausen nach Wörtern bekam ich demonstriert, wenn mein Vater uns aufforderte, aus der Lautaneinanderreihung \"dikurantebissiefilindivertivung\" einen Satz zu bilden.

    Lösung liefer ich bei Bedarf.

    Hallo Herr Selter,

    aus der Kindheit ist mir Ihr Spruch noch bekannt. Zum Rezitieren vor meinen Kindern leider jedoch nicht mehr in Gänze präsent. Kennen Sie die Fortführung?

    Hallo Herr Schrader

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    Hat der MDK recht?

    Nein, hat er nicht. Die Begründung lässt sich in der von Ihnen zitierten DKR finden. Zudem kann die Inkontinenz Syptom der Zystitis sein, sodass der entsprechende Passus der D002d, Unterkapitel \"Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit...\" zutreffend ist.

    Guten Tag Medconam,

    Zitat


    Original von Medconam:
    1) Versorgung einer Klavikulafraktur mit intramedulären Draht
    2) Versorgung einer Femurfraktur mit intramedulärer Schiene

    Zu 1) Könnte entsprechen 5-790.20 (Kategorie 2) wenn geschlossene Reposition

    Zu 2) und anderen Möglichkeiten zu 1) sollten sich die Chirurgen äußern.

    Guten Morgen Herr Wali,

    Herr Selter hat den Umgang mit § 2 der FPV 2006 vollkommen korrekt beschrieben.

    Sollte unter diesen Umständen keine Fallzusammenführung möglich sein, so ist jedoch zu fragen
    - warum die Behandlung nicht in einem stationären Aufenthalt durchgeführt wurde
    und
    - ob eine Fallfortsetzung nach § 1, Absatz 7 der FPV vorliegt.

    Guten Morgen Herr Scholze,

    wissen müsste man hierzu, ob
    - der Fall aus 2005 oder 2006 stammt (Gruppierungsergebnisse)
    - das Plasmozytom im Rahmen des ersten Aufenthalts bekannt war bzw. diagnostiziert wurde
    - Sie während des 2 Aufenthalts Prozeduren (und welche) durchgeführt haben.