Beiträge von NinDe

    Hallo NorrinRadd,

    handelte es sich in Ihrem Fall evtl. um die Überprüfung einer potentiellen primären Fehlbelegung und hätte die stationäre Behandlung (z.B. Übernahme nach einer zunächst amb. geplanten OP wegen R11) durch die fehlende Kodierung begründet werden können? Das wäre evtl. eine Konstellation, wo ich der KK zustimmen würde.

    Andernfalls müsste die KK - so glaube ich - nachweisen, dass die MDK-Prüfung nicht veranlasst worden wäre, wenn Sie die R11 kodiert hätten.

    Andere Meinungen würden mich auch interessieren...

    MfG!

    Hallo liebes Forum,

    ich habe folgende Frage: Bei einem Patienten, der zur Revision einer Hüftprothese wegen einer Infektion aufgenommen wird, kommt es postoperativ zu einer Nachblutung. Es wurden diverse Verbandswechsel durchgeführt sowie mit Saugkompressen und kompressiven Hüftverbänden behandelt. Rechtfertigt dieser Aufwand die Kodierung des ICD T81.0 als Nebendiagnose?

    Oder kann dieser ICD nicht angegeben werden, "weil ein wiederholter Verbandswechsel nach einer solchen Revisionsoperation nach DKR nicht zusätzlich kodiert werden darf und auf diese Weise jeder VW zusätzlich kodiert würde, was gegen die DKR-Systematik sprechen würde" (= Zitat MKD)?

    Auf Ihre Meinungen freue ich mich!

    Hallo Herr Horndasch,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Leuchtet mir jetzt auch ein.
    Ich glaube, unsere Physiotherapie sieht das ganze als EINE Therapieeinheit, die zum Wohle des Patienten unterbrochen wurde, und kommt daher auf die insgesamte Dauer von 30 Minuten.
    Freundliche Grüße
    von ND

    Hallo zusammen.
    Ich habe schon diverse Diskussionen zum Thema der geriatrischen Frühreha. durchgelesen, jedoch nichts zu folgendem Problem gefunden:

    In unserem Haus kam die Frage auf, ob die Therapieeinheiten z.B. der Physiotherapie auch als \"erfüllt\" angesehen und mitgezählt werden können, wenn z.B. vormittags 10 Minuten und nachmittags 20 Minuten (= 30 Minuten) Therapie erfolgen. Bei einigen z. B. durch Herzinsuffizienz geschwächten Patienten sei eine längere Therapiedauer manchmal nicht sinnvoll. Gibt es hierzu Informationen?

    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!
    ND

    Guten Tag alle zusammen,

    nach vier Jahren hätte ich noch eine Frage zu diesem Thema:

    Pat. kommt mit einem Pleuraerguss, der als \"am ehesten postpneumonisch bedingt\" angesehen wird. Die Pneumonie hat aber bereits vor dem Aufenthalt bestanden und wurde ausbehandelt. Wir kodierten nun als HD den ICD J90.

    Vom MDK kommt der Kommentar \"Der PLE wurde lt. Entl.bericht als postpneumonisch angesehen, so dass die ICD J90 (Pleuraerguss, andernorts nicht klassifiziert) nicht korrekt ist, sondern der *Kode J91 in Kombination mit der HD J18.9 als die korrekte HD angesehen werden muss.\" Ich hatte ursprünglich dahingehend widersprochen, dass bei diesem Aufenthalt keine Pneumonie vorgelegen hat und auch nicht behandelt wurde.

    Wie lauten Ihre Meinungen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    N. Carpenter

    Hallo nocheinmal,
    darf ich noch einmal kurz zusammenfassen?
    In dem oben von mir geschilderten Fall bestand kein Zusammenhang zur durchgeführten Operation. Somit kann ich beide Fälle getrennt sehen und abrechnen.

    Jetzt spiele ich mal MDK; das nächste Argument auf meinen Widerspruch wird doch wohl sein, dass der Patient keinen Kreislaufkollaps und somit keine Commotio erlitten hätte, wenn er am Morgen nicht operiert worden wäre!!??! Somit wäre also ein Zusammenhang zur OP zu sehen...!

    (Darf ich noch einmal um Stellungnahmen bitten?? Ich möchte nur auf alles vorbereitet sein...)

    Danke schön!
    NDdo

    Hallo liebes Forum,
    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
    Ein Patient wird morgens ambulant operiert (Nabelhernie). Um 16:30 Uhr geht er nach Hause. Am Abend erleidet er einen Kollaps, stürzt und wird mit einer Commotio cerebri mit dem NAW eingeliefert.

    Wird hier der Fall komplett stationär abgerechnet?? Hauptdiagnose in diesem Fall dann die Nabelhernie??

    MDK beruft sich auf §115b Abs. 1 SGB V / § 7 Abs. 3 \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbaren Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. \"

    Wie ist das mit dem \"unmittelbaren Zusammenhang\" zu sehen?? Ich hätte gedacht, dass eine komplett stationäre Abrechnung erfolgt, wenn die stationäre Aufnahme sich direkt an die ambulante Behandlung anschließt (z.B. postoperatives Erbrechen, Kreislaufkomplikationen o.ä.; Entscheidung zur stationären Übernahme direkt im Anschluss an die OP).
    Wenn der Patient allerdings zu Hause war und aufgrund einer \"anderen\" Sache wiederkommt, würde ich dieses als neue Aufnahme (stationär) ansehen und auch die Commotio als Aufnahmeanlass = Hauptdiagnose kodieren.

    Wie sind andere Meinungen dazu?
    Vielen Dank schon einmal und viele Grüße,
    NDdo

    Super - vielen Dank!
    Nach meinen Berechnungen kam ich auch auf 15 Zuschlagstage; unsere EDV hat allerdings nur 14 berechnet. Handelt sich laut Auskunft von dort wohl um einen Programmfehler.

    Könnte mir höchstens erklären, dass dieser eine Tag (15.07.) dabei eine Rolle spielt. Die Abrechnung wurde mir mittlerweile aber auch von der Krankenhausgesellschaft so bestätigt.

    Danke,
    schönen Abend noch!
    NDdorf

    Hallo liebes Forum,

    ich habe hier ein Rechenproblem und bitte um Hilfe, da ich bei einer Abrechnung auf ein anderes Ergebnis komme als unsere EDV...! Nun weiß ich nicht, ob ich einen Fehler mache, oder ob es sich um ein EDV-Problem handelt:

    Stationäre Behandlung 06.06.09 - 15.07.09 (um 8:00 Verlegung in ein anderes Krankenhaus)
    Rückverlegung am 15.07.09 um 16:30 Uhr (keine Verbringung!) und stationäre Weiterbehandlung bis zum 27.07.09.
    Abzurechnende DRG: A11F (OGVD lt. Spalte 9 = 37)

    --> wie viele Zuschlagstage sind hier abzurechnen und warum??

    Werde mein Ergebnis erstmal für mich behalten...! :biggrin:

    Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.
    NDdorf