Beiträge von NinDe

    Guten Morgen!

    Könnte mir jemand seine Meinung mitteilen zur Kodierung des folgenden Sachverhalts?! :

    Aufgrund einer Coxarthrose rechts mit deutlicher Synovialitis wurde eine Bursektomie im Bereich der rechten Hüfte, anschließend die partielle Synovektomie sowie die Implantation einer zementfreien Totalendoprothese durchgeführt. Es erfolgte eine zeitgerechte Mobilisation an Unterarmgehstützen unter krankengymnastischer Anleitung. Hierbei traten mehr Beschwerden von Seiten des rechten Knies als von der Hüfte auf. Eine leichte Beinlängendifferenz wurde durch Schuherhöhung links von 0,5 cm therapiert. Auch in der Abschlusskontrolle war unter diesem Ausgleich kein Beckenschiefstand mehr zu diagnostizieren.

    Von unseren Ärzten wurde über den Diagnosenthesaurus (ID DIACOS) der Begriff \"Beinlängendifferenz postoperativ\" eingegeben. Hierfür wurde der ICD T81.8 \"Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, andernorts nicht klassifiziert\" vorgeschlagen. Diesen Schlüssel haben wir somit auch übernommen.

    Der MDK hat dies nun beanstandet und möchte die Diagnose mit M21.75 \"Unterschiedliche Extremitätenlänge (erworben)\" kodiert haben. Dabei ergibt sich eine andere DRG wegen dem Schweregrad.

    Kann dem wohl zugestimmt werden oder gibt es Argumente für den von DIACOS vorgeschlagenen ICD T81.8?

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

    Wir haben am 11.10.04 von einer Beratungsgesellschaft für Krankenhäuser einen Informationsbrief erhalten, wonach die Abrechnung von schlafmedizinischen Leistungen demnächst außerhalb des G-DRG-Kataloges durchgeführt werden kann / soll. Die Vergütung soll individuell mit den Krankenkassen vereinbart werden; die Überprüfung der nicht sachgerecht abgebildeten BUB-Leistungen soll auf Einzelanfrage für jedes einzelne Krankenhaus erfolgen.

    Eine entsprechende Anfrage soll laut diesem Beratungsunternehmen bis zum 31.10.2004 beim InEK erfolgen.

    Da wir von anderer Seite (Krankenhausgesellschaft o.ä.) noch keine Informationen bezüglich dieser Thematik erhalten haben, bitten wir um Mitteilung, ob die Angaben der Beratungsfirma korrekt sind und was genau wir als Krankenhaus nun zu tun haben!

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    Kann mir jemand einen Tip geben, wie folgender Sachverhalt kodiert werden könnte?

    Es handelt sich um eine Aufnahme wegen einer Reizung von Nerven im Bereich der Lap.-Naht (nach vorangegangener abdom. Hysterektomie), die Mißempfinden und Störungen des Ganges verursacht.

    Ist hierfür eventuell der ICD R26.8 (Sonst. und n.n.bez. Störungen des Ganges und der Mobilität) zutreffend? Kann außerdem noch der ICD R20.1 (Hypästhesie der Haut)angegeben werden? Ermittelt würde dadurch die DRG B81B (Andere Erkrankungen des Nervensystems...) mit einem relativ hohen Kostengewicht!

    Vielen Dank schonmal!

    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten!
    Nun müssen wir nur noch unseren Software-Anbieter davon überzeugen; dort wurde die Sachlage nämlich genau andersrum interpretiert (keine Grenzverweildauer --> keine Überschreitung --> keine nachstationäre Abrechnung!).

    Bei uns werden Patienten, für die die DRG E63B ermittelt wird (Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom, ICD G47.3, z.B. Kontrollpolysomnographien), oft noch zur nachstationären Behandlung aufgenommen (zur Besprechung des Untersuchungsergebnisses).

    Kann zusätzlich zur 1-Tages-DRG die nachstationäre Behandlung abgerechnet werden? (Wahrscheinlich eine dumme Frage, ich bin mir aber trotzdem nicht sicher).

    Guten Morgen!
    Für eine Diskussion zwischen unseren Ärzten und einer Krankenkasse benötige ich Hilfe bei der Kodierung des folgenden Falles (noch aus dem Jahre 2003):

    Der Patient hat einen prätibialen Abszess mit Freilegung der Tibia (mit Fistelung und eitriger Sekretion). Dies wurde von uns mit dem ICD L02.4 \"Hautabszess ... an Extremitäten\" kodiert.

    Es wurde die Fistel sondiert, die direkt auf der Tibia liegt mit anschließender Abszessdeckelexzison. Zitat aus dem OP-Bericht: \"Die Tibia liegt frei. Die Knochenhaut ist mit angegriffen. Dies Gewebe einschließlich Abszessdeckel geht zur histologischen Untersuchung.\" Abschließend wird eine 10er PNMA-Kette in der Höhle eingebracht.
    Diese Operation wurde durch unsere Ärzte mit dem OPS 5-780.4n \"Inzision am Knochen, septisch und aseptisch: Einlegen eines Medikamententrägers: Tibiaschaft\" kodiert.

    Im Zusammenhang mit dem obigen ICD ergibt sich allerdings die Fehler-DRG 901Z.

    Die Krankenkasse beanstandet unseren OPS und möchte, dass dafür 5-892.3f \"Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Implantation eines Medikamententrägers: Unterschenkel\" kodiert wird. Sie wollen nur die DRG J11C erstatten.

    Könnte mir jemand sagen, wer hier recht hat?
    Ist unser OPS tatsächlich falsch? Oder können wir eventuell auch einen anderen ICD angeben, um statt der Fehler- eine \"richtige\" DRG (wie z. B. I12C) abzurechnen?

    Vielen Dank im schonmal im voraus!