Hallo,
andere Frage zu diesem Thema: betrifft das nur den Lohnersatz der Elternteile oder auch die Erstattung der KK für die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus? Dies ist aktuell bis zum 6. Lebensjahr begrenzt...
LG
Hallo m.sprenger, und Hallo auch an alle Anderen...
siehe §11 SGB 5 (3) Satz 2 --> dort steht jetzt klar geschrieben, dass die Unterbringung der BP nicht mehr bis zum 6. LJ begrenzt ist, sondern: "Bei der stationären Behandlung eines versicherten Kindes, das das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen unwiderlegbar vermutet"
LG aus Sachsen sendet
Andreas