Beiträge von ck

    Hallo Forum,

    oder

    - Arthroskopien
    - ACL-Plastiken
    - Vorfussoperationen

    und das gehört alles zum "vorsätzlichen Rechnungsbetrug" durch Krankenhäuser. Meiner Meinung nach ist die Formulierung eher "erbrachte Leistung die aus Wirtschaftlichkeitsgründen" nicht bezahlt wird die ehrlichere Bezeichnung.

    Schönes Wochenende

    CK

    Hallo Forum,

    ich schließe mich Herrn Balling an: wenn ich immer lesen muss die Krankenhäuser falsch abrechnen sind und dem Krankenhaus ein gewisser Vorsatz zwischen den Zeilen unterstellt wird, dann muss man mal deutlich machen, dass es um Verweildauern geht. Diese Leistung wurden zunächst mal unzweifelhaft am Patienten erbracht! Ob dann die sogenannte "Wirtschaftlichkeit" diese als medizinisch (oder ökonomisch?!?) unnötig ansieht steht auf einem anderen Blatt.

    Mein Vorschlag:

    Jede Fachrichtung bestimmt ihre TOP 3 DRG´s, dann wird ein Betrag X vom INEK ermittelt, vom DRG abgezogen und dann die Untere Grenzverweildauer eliminiert.
    Meine Prognose: Mindestens 50% Reduktion der Verweildauerprüfung - weniger Zeit mit Prüfungen verschwendet - und vielleicht sogar die Patienten entspannter behandelt .......

    Einen schönen Abend

    Guten Morgen Herr Selter,

    vielen herzlichen Dank - ich habe leider nicht im genannten post nachgelesen - Asche über mein Haupt. Das mit dem gültigen Gutachten war übrigens ironisch gemeint ;) .

    Uns nun werde ich mal sehen, was die Kassen zur DIMDI-Meinung sagen. Ich werde weiter berichten.

    Einen schönen vorweihnachtlichen Tag

    Guten Morgen an alle Mitschreiber,

    der MDK in Bayern hat seit kurzem ein nach seiner Meinung gültiges Gutachten geschrieben, wonach bei z.B. bei einer Brehm-Prothese bei der Benutzung von Stem und Hals-Kopf-Teil die Prothese nicht als modular angesehen wird, da die Schraube ja die "Variationsmöglichkeiten im Sinn der Modularität nicht erhöht". Nun laufen hier in Bayern die Fälle auf, bei denen die Kassen sich natürlich der Meinung des MDK anschliessen. Alleine bei uns sind das im Moment 7 Fälle aus den letzten 2 Begehungen, die nun in Richtung Klage laufen. Daher nochmal die Fragen an alle:

    Hat jemand aus der Situation schon eine Klage angestrengt und ein Ergebnis erreicht?

    Kann mir jemand die Stellungnahme der DGOU an das DIMDI zusenden oder posten?

    Eine regnerischen Tag aus dem Norden Bayerns

    Guten Morgen an alle,

    ich überlege gerade, ob ich solche Meldungen in Zukunft überhaupt noch lesen soll. Was mich an den Rande des Wahnsinns treibt ist doch die Tatsache, dass in erster Linie der \"Straftatbestand\" der Überschreitung der UGVD und die Überschreitung der OGVD nachträglich !!! angezweifelt wird. Wirkliche, dem System geschuldete Kodierprobleme sind doch mittlerweile vernachlässigbar.

    Den Patienten - vor allen denen, die emotional aufgeheizte Kommentare schreiben - muss doch klar zu machen sein, dass bei ihnen eine Leistung erbracht wurde, die im Nachhinein als nicht nötig eingestuft wurde.

    Leistung \"überflüssigerweise erbracht\" -> Abzug Tage -> Rechnungskürzung - >vorsätzlicher Betrug!!

    Wenn man den Patienten klar macht sie müssen heute gehen, da wir ab morgen einen Rechnungsbetrug begehen -> das versteht doch keiner und das ist aber doch genau der Punkt. Ich finde DAS müsste man auch DEUTLICHER in der öffentlichen Diskussion von KKH-Seite herausarbeiten und den Patienten erklären.

    Also vor allem weg mit der UGVD und die Probleme sind mindestens halbiert!!!

    Trotzdem ein sonniges Wochenende

    Hallo an alle,

    dann bleibt nur noch die Frage, wie macht man das bei einer digitalen Akte :d_gutefrage: Muß ich dann alle benötigten Dokumente ausdrucken und auf den Tisch legen um dann den Raum zu verlassen? Alternativ die IT um einen MDK-Account bitten bei dem dann nur die zu überprüfenden Patienten mit den für die Frage relevanten Teilbereichen einzusehen sind (da halte ich übrigens die bemannte Marsmission für eher realisierbar)?

    Und das alles nur, weil die Ergebnisse im kollegialen Gespräch ......

    Ein schönes Wochenende

    Hallo an alle Leser,

    aber liegt nicht genau bei der UGVD der Hund begraben? Der Patient wird ja versorgt, nur am Ende wir die Versorgung - nach Kürzung, siehe Beispiele oben - nicht bezahlt!! Und dann wird das auch noch als Rechnungsbetrug des Krankenhauses tituliert - da platzt mir der Hals .....

    Guten morgen Herr Schemmann,

    vom DIMDI habe ich bereits eine Antwort. Diese lautet sinngemäß, dass wegen des großen Antragsvolumens zu OPS-Vorschlägen Antworten zur OPS-Kodierung bis auf Weiteres nicht beantwortet werden können.

    Daher auch meine Frage, ob es schon Urteile über modulare Endoprothesen gibt.

    Sonnigen Gruß

    Hallo Forum,

    seit Jahren ist - aus meiner Sicht - die Definition der modularen Prothesen klar. Wir hatten mit dem MDK auch keine Probleme. Jetzt (nach fast 9 Jahren Klarheit mit dem Focus auf die knöcherne Defektsituation) plötzlich aber erklärt der MDK, dass die 3 metallischen Teile ab jetzt nur noch ohne Verbindungsschrauben berechnet werden dürfen.

    Im Klartext bedeutet dies: z.B. Tibiaschaft mit Schraube an Tibiaplateau befestigt ist KEINE modulare Prothese, da ja nur 2 Metallteile vorliegen.

    Es geht mir nicht um die knöcherne Defektsituation oder um Schrauben zur Fixierung im Knochen (Z.B. Verankerung der Pfanne bei Hüft-TEP).

    Gibt es eine schriftliche Äußerung des DIMDI aktuell zu dieser Thematik? Kennt jemand diese Kriterien, oder hat bei einer solchen Auslegung schon jemand geklagt??

    Bisher hatten wir - wie getippt - keine Differenzen mit dem MDK.

    Sonnigen Gruß

    Einen schönen guten Morgen,

    was mich nahe an den Rand des Wahnsinns bringt, ist die Terminologie. Ich kann mich einfach nicht damit abfinden, dass die Verweildauerkürzung OGVD und vor allem UGVD ein wie auch immer geartetes Kodierproblem ist.

    Bei den Patienten bedeutet das beim Lesen, dass die Krankenhäuser bewusst das komplexe System ausnutzen und falsche Ziffern auf die Rechnungen schreiben. Dass jedoch die Mehrzahl der sogenannten \"Kodierfehler\" darin bestehen, dass der Patient nach Sicht der Krankenkasse zu lange im Krankenhaus war, kommt mir in der Stellungnahme der DKG viel zu kurz.

    Und die Krankenkassen werden sicher diese Kürzung nicht in den öffentlichen Focus stellen, da sie ja sonst ihren Versicherten erklären müssten, warum sie früher entlassen hätten werden müssen (schwieriger Satzbau).

    Ein sonniges Wochenende

    Hallo Herr Overhagen,

    warum besprechen Sie die Fälle mit der Kasse statt mit dem MDK?

    Nach meinem Wissensstand darf die Kasse den Patienten unterstützen, wenn es um einen Behandlungsfehler geht. Dabei wird der MDK eingeschaltet. Der Patient muss aber auf die Kasse zugehen, NICHT die Kasse den Patienten auffordern.

    Schönen Abend noch