Beiträge von ck

    Guten morgen Herr Horndrasch,

    im Prinzip haben Sie ja recht, aber einige Punkte möchte ich doch anführen.

    Ich unterstelle (!) jetzt den Kollegen in den AOP-Zentren mal eine gewisse Selektion der Patienten bezüglich Operation und Nebenerkrankungen - wie gesagt ich unterstelle das mal. Wenn das so wäre (!) haben wir in den Krankenhäusern also \"ausgesiebte\" Patienten. Diese lassen sich nicht immer im System mit allen Begebenheiten umfassend darstellen (Versorgung, Angst, Operation mit Blutungserwartung, Nebenerkrankungen, ect. ...).

    Die Krankenhäuser werden natürlich auch versuchen, da ja von Seiten der Kostenträger versucht wird nahezu alles in Frage zu stellen (und damit Kosten für eine ERBRACHTE Leistung nicht tragen zu müssen), die Fallzahl zu halten - so wie sie versuchen sie nach ambulant zu drücken. Das AOP-Zentrum hat keine Auswahl!

    Und letztens: Warum muss eigentlich der Arzt und nicht die Kostenträger oder besser noch die Politik dem vom AOP-Zentrum abgewiesenen (tatsächlich immer öfter der Fall) Patienten erklären, dass er leider kein Kriterium des AEB-Kataloges erfüllt und gegen seinen Willen ambulant operiert werden soll???

    Bei dem Zitat \"Es muss halt gedanklich der Vergleich mit dem AOP-Zentrum hergestellt werden. Und der fällt einigen noch schwer.\" sollte man aufpassen nicht verallgemeinernd Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Allerdings gilt auch, dass bei gleichen Patienten gleiche Messlatten angelegt werden sollen.

    hallo an die beteiligten,

    Zitat


    Original von schnippler2:
    Wir sind servicefreundlich und holen uns zuvor eine Kostenübernahme der entsprechenden KK, was hier problemlos gelingt.

    Der Pat. wird nun stationär operiert und dann glücklich und zufrieden entlassen.

    alternatives ende:

    die kasse überprüft trotz der kostenübernahme den fall
    der mdk stellt fest: war stationät nicht nötig
    der fall wird ambulant abgerechnet

    -> quiz gelöst, da die frage plötzlich weg war!!!
    :lach:


    schönes wochenende

    hallo herr wacket,

    \"dass in Zukunft die Kasse vorher um schriftliche Zustimmung gebeten wird\" kann man vergessen. die kostenzusage gilt nur vorbehaltlich, im nachhinein kommt der mdk von der kasse - die ihnen vorher die kostenzusage unter vorhehalt gegeben hat - beauftragt und prüft den fall. dann sind sie genau da, wo sie auch jetzt sind!

    also richtig invasiv mit isb-katheter oder arthrolyse oder gleich abmulant führen.

    hallo felix,

    aus eigener erfahrung sehe ich hier 2 getrennte probleme (mindestens). erstens die frage ob der mdk-arzt die medikation anzweifeln, umsetzen oder sonstiges darf ist klar geregelt:

    § 275 SGB 5, Begutachtung und Beratung
    ....
    (5) Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.

    dann allerdings werden die kassen die notwendigkeit prüfen. der mdk bei uns fordert dann eine ausgereizte fachärztliche komplettbehandlung ect. ....

    also die alleinige i.v. therapie langt nicht immer, das umsetzen der therapie ist für den mdk nicht statthaft!!!!

    Hallo und guten morgen ins Forum,

    um auf den Punkt zurückzukommen denke ich stellen sich beim praeoperativen Tag folgende Punkte dar:

    - NUR bei Erreichen eine UGV-Abschlages interessiert das den Kostenträger überhaupt! - ist ja logisch

    - die G-AEP Kriterien gelten NATÜRLICH nur für den ambulanten Bereich - sagt der MDK - kann daher natürlich laut MDK hier NICHT zur Anwendung kommen - ein Schelm wer Absicht unterstellt.

    - die Anfahrt zum KKH ist kein Grund - das KKH muß dann EINFACH die OP so organisieren, dass es klappt - das kann einfach kein problem sein

    - Argument von Seiten des MDK: auch eine Orgentransplantation wird kurzfristig durchgeführt - Respekt, stimmt aber (ggf. sollte man da aber mal über die kaum vorhandene Vorbereitung des Empfängers nachdenken und das mal mit der Norm vergleichen)

    - zusätzlich ist es besser man kann kurzfristig notwendige OP-Planänderungen NICHT ausgleichen, indem man Patienten parken oder zwischenschieben kann - die Organisation kann noch so gut sein, sollte ein Patient nicht rechtzeitig kommen, stehen die Bänder still - die Kosten tragen dafür nur die KKH

    Dies alles ist sicher überspitzt dargestellt, zeigt aber die Problematik. Die Kostenträger müssen sparen, die KKH brauche auch bei guter Organisation auch mal den Tag ihrerseits als \"orgaisatorischen\" Puffer.

    Der Gesetzgeber könnte ja den praeoperativen Tag - und nur den einen - als Zuschlag wie eine Hotelleistung erstatten. Dabei wäre wohl allen geholfen:

    - Die Kostenträger sparen
    - die KKH haben die Hotelleistung ersetzt bekommen

    Dies gilt nicht bei längerwierigen Abklärungen, die dann erst zur OP führen.

    Allerdings sehe ich keine Änderung am Horizont
    :(

    Hallo Forum,

    Zitat


    Soll der Fall jetzt so lange geprüft werden, bis wir der KK 1000€ zahlen müssen weil wir die Patientin aufgenommen haben?? :t_teufelboese:

    da ich die Praxis aus dem Tagesgeschäft leider gut nachvollziehen kann denke ich die Antwort lautet: JA!! Traurig aber wahr - wer Kosten verursacht stört im System (Krankenhäuser, MDK, Patienten)

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Claudia Maas:
    Bei uns ist es so, dass einige Gutachter nicht namentlich genannt werden möchten.

    war ein GEMEINSAMES Besprechen der Fälle nicht mal die Grundidee des §275 gewesen? Beim Besprechen sehe ich dem Gegenüber auch gerne mal in die Augen!! Außer er ist von \"der dunklen Seiter der Macht\" gesteuert! Ein Schelm wer dabei an die Kostenträger denkt.

    guten tag in s forum

    Zitat


    Original von mthieme:
    VORAB: \"Erste Informationen zum DRG-System 2007\"

    Eine Zusammenfassung der Informationsveranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum DRG-System 2007 in Berlin am 27.09.2006
    PDF: hier

    erstmal danke an mthime.

    mein erster eindruck:

    mehr drg´s für weniger geld - geiz ist geil!!!


    :i_respekt:

    guten morgen forum,

    ich denke das problem sollte man anders angehen:

    - ambulante planung wenn´s möglich ist

    - bei fördernder drainage (bei uns intraartikulär) z.b. bei synovektomie dokumentieren warum der patient dann doch bleiben muss, bei mehr als 100 ml fördermenge bis zum abend des op-tages sehe ich eine notwendigkeit!

    dann sollte es auch keine diskussion mit dem mdk geben.