hallo an alle in diesem thread,
nach langem lesen und teils staunen muss ich jetzt auch mal einige punkte schreiben.
- wer ohne schuld ist werfe den ersten stein!
ich denke mal keiner der vertreter der krankenhäuser codiert mutwillig und mit der absicht die kassen zu be......... diagnosen und prozeduren falsch. das im alltag der ärzte im krankenhaus bei der codierung auch fehler gemacht werden ist so und wird immer so sein. der grösste teil der codierung allerdings wird natürlich von BEHANDELNDEN ärzten erbracht, deren hauptaugenmerk auf der behandlung der patienten (versicherten) liegt. also ist die verschlüsselung nur ein teil (prozentsatz kann variieren) der täglichen arbeit auf station oder op!
wenn krankenhäuser aber auffällig regelmässig falsch codieren sind die prüfungen des mdk auch gerechtfertigt.
der arzt bei der kk allerdings hat natürlich andere beweggründe. auch diese kann ich durchaus nachvollziehen - der druck ist an dieser stelle sicher auch gross, geld bei \"anderscodierung\" für die kk einzusammelen. der arzt bei der kk hat allerdings auch mehr zeit und sonstige recourcen (v.a. personal) den vermeindlichen fällen nachzugehen.
in unserem bereich werden nahezu 100% der fälle nahe ugv, über ogv oder der codierung bei veränderungpotential überprüft. sollte sich dabei herausstellen, dass ein höherwertiges relativgewicht aus der mdk-begehung heraus resultiert wird dies sofort von der kk angezweifelt. da frage ich mich ABER HALLO - gilt hier eine einbahnstrasse die nur eine rechnungskürzung akzeptiert oder gilt das alles immer noch für beide parteien??
ich verstehe auch die ärzte des mdk. die stehen irgendwie zwischen den stühlen - irgenwie unabhängig, irgendwie aber auch nicht (keine wertung).
zu den vertretern der krankenkassen:
natürlich finden sie bei den überprüfungen gründe zu kürzen. aber stellen sie sich folgendes szenario vor:
*ernstaus* ein krankenhaus behandelt einen operierten patienten über die ogv hinaus -> sie prüfen und kürzen. das krankenhaus verändert die behandlung und liegt zwischen ugv und ogv -> sie prüfen die kodierung und kürzen. das krankenhaus ändert die behandlung und kodiert korrekt und verringert die liegedauer -> sie prüfen die codierung und die tage über der ugv und kürzen. das krankenhaus verändert die behandlung und operiert die knieprothese ambulant -> was machen sie dann????
*ernstwiederan* wenn die krankenhäuser nahezu alle fälle ohne beanstandung duch die kk oder den mdk abrechnen würden, welche konsequenz hätte dies (vor allem für den mdk?)?
wenn ein patient mit entsprechenden schmerzen akut in die klinik kommt, von dieser mit der bitte um die kostenübernahme (wegen wirklich schlechter erfahrung) zur kk geschickt wird, diese mitbringt und stationär aufgenommen wird, dann hat er auch das recht zu erfahren, dass der aufenthalt nicht bezahlt wird. er wird ja auch von der kk darauf hingewiesen, dass ggf. ein behandlungfeheler vorliegen könnte. beides hat meiner meinung nach in diesem system seine berechtigung - leider.
- wer hat den stein des weisen?
meiner meinung nach keiner. solange das system vorgibt zu dokumentieren einen raucher zum rauchen zu schieben (bett) oder das richten einer tablette als therapie zu definieren wird sich nichts ändern. wenn aber die krankenhäuser gerlernt haben die eckpfeiler des systems umzusetzen (wie lange auch immer das dauert), dann haben die kollegen des mdk und der krankenkassen sicher ein problem.
ich wünsche eine gute nacht
rogerrabbit