Beiträge von xerete

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Gedanken aus dem Forum. Der Aufwand für den durch die offene Fraktur entstandenen Infekt ist sicher höher (mehrfache Wunddebridement und Entfernung der "alten" Platten. Meine Überlegungen gehen dahin, dass ohne die Fraktur ( und hierbei würde ich bei einem Unfallereignis <1 Woche nicht von "alt" sprechen) eine Infektion nicht entstanden wäre. Also die Geschichte vom Huhn und dem Ei.... gemäß "was hat nach Analyse den stationären Aufenthalt veranlasst" Aber vielleicht denke ich da auch "hitzebedingt" etwas quer.

    VG

    Hallo liebes Forum,

    aktuell diskutieren wir bei folgender Konstellation die Wahl der Hauptdiagnose

    Die Patientin stellte sich bei uns wegen Schmerzen, Rötung, Schwellung und Überwärmung des rechten Ellenbogens vor. Die Beschwerden seien einige Tagen nach einem Sturzereignis aufgetreten. Vorbestehenden Altersdemenz. Im Bereich des rechten Ellenbogens zeigte sich eine druckdolente Schwellung mit Rötung sowie spontaner Entleerung von Pus über eine kleinere Rißwunde (ca. 1cm Ausdehnung) über dem Olecranon streckseitig. Röntgenologisch zeigte sich eine dislozierte Olecranonfraktur bei einliegender Doppelplattenosteosynthese am distalen Humerus.

    Zunächst erfolgt ein mehrfaches Wunddebridement und die Entfernung des Osteosynthesematerials, im weiteren Verlauf dann Versorgung der Olecranonfraktur. Im Arztbrief wird ein Ellenbogenempyem mit Infekt der Osteosynthese bei älterer offener Olecranonfraktur rechts beschrieben.

    Die Frage ist nun: Ist die S52.01 + S51.88 (Olecranon-Fraktur mit Weichteilschaden II. Grades) nach Analyse als ursächliche Erkrankung und somit als Hauptdiagnose zu werten oder kommen hier ggf. auch T84.6 (Infektion und entzündliche Reaktion durch interne Osteosynthesevorrichtung) bzw. M00.02+B95.6 (Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken) in Betracht :/ ?

    Viele Grüße

    Xerete

    Guten Morgen liebes Forum,

    habe zu der Frage von Hütti leider auch keine Antwort, da die Richtlinie an mehreren Stellen mehr Fragen als Antworten bringt.

    Aktuell stellt sich mir die Frage zu den in "§4 Spezifische Mindestanforderungen" unter Punkt 6 benannten Anforderungen an die Physiotherapie.

    Patient wird operativ in Haus A versorgt und nach ca. 6 Tagen in Haus B zur Geriatrischen Frühreha (8-550) verlegt.

    Muss in Haus B weiterhin eine tägliche (vor allem an Sonn- und an Feiertagen) Physiotherapie zur frühzeitigen Mobilisation und Atemgymnastik durchgeführt werden oder "beendet" die Verlegung die Richtlinie????

    Bin da aktuell etwas ratlos.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Xerete

    Hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Die durchgeführte Hysterektomie wurde durch die behandelnden Ärzte als medizinisch notwendig angesehen, aber diese Frage ist - wie Sie treffend bemerkten - für den vorliegenden Sachverhalt nicht relevant.

    Leider gibt es mit den für den MD Nds extern tätigen Gutachter immer wieder "Fehlinterpretationen" zu den geltenden Kodierrichtlinien.

    Mit freundlichen Grüßen

    Xerete

    Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,

    ich möchte das Thema noch einmal neu aufgreifen und bitte um eine Einschätzung mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre (Schlichtungsspruch etc,)

    Im strittigen Fall wird bei einer Patientin mit vorbekanntem Mammacarzinom ( rezeptorpositiv) bei aktuell noch Tamoxifen-Therapie (hierunter Endometriumhyperplasie) eine Hysterektomie und Adnektomie durchgeführt. In der Histologie keine malignen Zellen. Als Hauptdiganose wurde C50.9 kodiert. Der Gutachter fordert hier Z40.01 (prophylaktische Operation wegen Risikofaktoren in Verbindung mit bösartigen Neubildungen) als Hauptdiagnose.

    Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine operative Maßnahme im direkten Bezug zur Tumorerkrankung, somit wäre das Mammacarzinom als Hauptdiagnose korrekt gewählt. Bevor der Fall einer sozialgerichtlichen Klärung zugeführt wird (Kostenträger lehnt ein regelhaft Nachverfahren ab) bitte ich um Meinungen hierzu.

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    Xerete

    Hallo,

    ich stimme darin überein, dass der MDK zu der Aussage der DGfN ggf. keine "rechtliche Grundlage" sehen wird (will). Ich hatte die Anfrage hierzu zunächst an das DIMDI gestellt, von dort wurde ich an die DGfN verwiesen..... Somit hat die Antwort für mich eine gewisse Aussagekraft...

    Hoffnungsvolle Grüße

    xerete

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Von der DGfN habe ich mittlerweile die folgende Antwort erhalten:

    "Nach Ihrem Beispiel würde hier die N18.4 kodiert werden, sofern die GFR nicht schlechter war. Der schlechteste Wert im Aufenthalt bestimmt den Kode".

    Ich denke, dass ist doch eindeutig.

    Allen einen schönen Tag

    Xerete

    Liebes Forum,

    ich muss die o. g. Fragestellung von MarlenD noch einmal "aufleben lassen".

    Im Bereich der Kodierung einer nachweislich chronischen Niereninsuffizienz (pathologische Retentionswerte > 3 Monate) kommt es weiterhin gehäuft zu Diskussionen mit MDK und Kostenträgern. Auch vor dem Sozialgericht herrscht bei den Richtern eine deutliche Unsicherheit zu diesem Thema.

    Nach meinem Verständnis bezieht sich der Begriff "chronisch" auf das Vorhandensein einer länger bestehenden Erkrankung - hier die Niereninsuffizienz. Das Stadium (1-5) wird nach den aktuell vorliegenden Laborwerten bestimmt (vergleichbar mit der Stadieneinteilung einer COPD mit entsprechend vorliegendem aktuellen FEV1-Wert).

    Meine Frage:

    Aufnahme einer Patientin mit schwankenden Kreatinin- und GFR-Werte im Laufe der letzten 2 Jahre. Wie wird die chronischen Niereninsuffizienz im aktuellen Aufenthalt bei Krea-Wert 2,5 mg/dl und GFR von 18 ml/min korrekt verschlüsselt? Und kennt jemand verwertebare Dokumentationen, Leitlinien zu diesem Thema? Wie stehen die Nephrologen hier im Forum hierzu?

    Vielen Dank für hoffentlich viele Rückmeldungen

    Xerete

    Hallo und guten Tag,

    in den meisten Fällen ist die Kodierung dieser Sonderprothesen seitens des MDK oftmals gar nicht strittig, vielmehr wird hier die Frage der Wirtschaftlichkeit als Erweiterung des Prüfauftrages aufgenommen. Gibt es hierzu bereits Erfahrungen, ggf. in Sozialgerichtsverfahren? Wie wird mit dieser Thematik in anderen Häusern umgegangen?

    Beste Grüße
    xerete