Beiträge von SolCo

    Siehe hierfür DKR 007f Beispiel 2:

    Ein Patient mit Tonsilitis wurde zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wurde aufgrund einer akuten Sinusitis frontalis verschoben.
    HD: J35.0 Chron. Tonsillitis
    ND: Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
    J01.1 Akute Sinusitis frontalis

    Ich würde diesen Fall also normal stationär abrechnen, nicht vorstationär.
    Viele Grüße!

    Guten Tag zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich bin leider aus Durchsicht der Verordnungen nicht schlau geworden und zum Thema habe ich auch im Forum nichts gefunden. Ich hoffe, ich bekomme das hier alles einigermaßen übersichtlich dargestellt.

    1. Aufenthalt: Unsere Patientin kommt am 13.4.-18.4. zur Medianus-Neurolyse, OGVD 6 Tage

    2. Aufenthalt: Die Patientin kommt am 26.4.-30.4. erneut, aufgrund einer Wundheilungsstörung, keine FZF, da außerhalb der OGVD. Im zweiten Fall wurde X62Z abgerechnet, OGVD 9 Tage. Also auch hier noch keine Probleme. Aber:

    3. Aufenthalt: Dann kommt sie noch einmal vom 10.5.-23.5., da die Wunde noch immer nicht ordentlich abheilt. Hier wir die T01C mit einer OGVD von 25 Tagen abgerechnet.

    4. Aufenthalt: Die Patientin kommt noch einmal, die Wunde heilt immernoch nicht richtg ab, vom 25.05.-7.7.

    Gilt nun für die Berechnung der OGVD, als zeitlicher Rahmen, weiter der ERSTE Aufenthalt, da dieser ja ursächlich für sämtliche folgenden Behandlungen war und es kommt zu keiner FZF? Oder muss ich dann den 3. Fall (10.5.-23.5.) wieder als eigenständigen Fall betrachten und dessen OGVD nehmen und den 3. und 4. Aufenthalt zusammenlegen? ?(

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!