Beiträge von wuppi

    Eine schwangere Patientin wurde über 24 Stunden in Krankenhaus A behandelt und dann vormittags entlassen. Am Abend wurde sie dann in Klinik B aufgenommen und hat entbunden.

    Nun verlangt die Krankenkasse, dass es eine Aufnahme aus externem Krankenhaus ist und wir Verlegungsabschläge bei der Entbindung hinnehmen müssen, da die Patientin am 3. Tag entlassen wurde.

    Ich bin nun der Meinung, dass kein Verlegungsabschlag fällig ist, da ja Entbindungsfälle anders behandelt werden als normale Krankenhausfälle.

    Kann mir das jemand bestätigen und evtl. auch sagen, wo ich da Belege für finde, oder mir das Gegenteil beweisen?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    wuppi

    Liebe Mitsreiter!
    Wir haben eine geriatrische Station und eine geriatrische tagesklinik an unserem Haus. Die stationäre behandlung wird mit DRGs abgerechnet, die Tagesklinik mit Tagessätzen.
    Unsere Geriater verschlüsseln in der stationären Behandlung zB 14 Tage Komplexbehandlung, verlegen den Patienten aber schon vor der mittleren Grenzverweildauer in die TK und beenden dort erst die Komplexbehandlung. Nun wollen die KK natürlich nicht die teure DRG der Komplexbehandlungen zahlen, da sie sagen,dass es in der stationären Behandlung nicht vollständig erbracht wurde.
    Die Bezahlung der Tagesklinik beginnt aber erst 3 Tage oberhalb der MGVD mit den vereinbarten Tagessätzen, wasdie Kassen natürlich gerne annehmen.
    Nun meine Frage:Ist die Verschlüsselung so korrekt und wie kann ich bei den KK argumentieren?

    Danke schon mal für eure Hilfe

    wuppi

    Erst mal einHallo in die Runde, ich bin ganz neu hier. Ich arbeite als klinische Kodierfachkraft und habe jetzt mal eine Frage.

    Folgender Fall:
    1. Aufnahme: 10.6. - 15.6.04 Entbindung O60B
    2. Aufnahme: 18.6. - 25.6.04 Mastitis O61Z

    Nun ist die KK trotz der X in Spalte 13 der Meinung, dass diese Fälle wegen Komplikationen zusammengeführt werden müssen.

    Ich bin allerdings der Meinung, dass es sich um eine Komplikation in Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung, also hier mit der Entbindung, handeln müsste, um die Fälle zusammenzuführen, aber ich sehe eine Mastitis nicht als Komplikation einer Geburt an.

    Wie würdet ihr das sehen? Fallzusammenführung, ja oder nein?


    lg wuppi