Beiträge von Machaon

    Guten Tag Herr Achenbach,

    wir haben zunächst konsequent entsprechend den Richtlinien der GKInd die Nahrungsverweigerung kodiert. Die Auseinandersetzung mit dem MDK war jedoch nicht positiv. Laut MDK sind die Kodierrichtlinien der GKind keine offiziellen Hinweise und damit nicht bindend. Auf eine Klage vor dem Sozialgericht haben wir verzichtet.

    Läuft an einem anderen Haus eine Klage?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo Hilde,

    1. Die EBM Ziffer 31172 ist für Operationen der Kategorie H2 vorgesehen. In der EBM Nummer wird auf die Anlage 2 verwiesen. Meines Erachtens trifft die Kategorie H2 nur auf 2 OPS Nummern zu, nämlich die 5-491.11 und die 5-494.1 - beides leider nicht die richtige OPS für eine Analfissur.

    2. Die EBM Nummer 31301 ist für Operationen der Kategorie S1 vorgesehen. Leider findet sich bei der Suche in der Anlage 2 auch hier keine OPS für eine diagnostische Kürettage, sondern nur für eine therapeutische Kürettage. Hier bietet sich nun natürlich die Frage an alle Gynäkologe an - kann eine diagnostische Kürettage immer als therapeutische Kürettage verschlüsselt werden? Wie wird es in anderen Häusern gehandhabt? Wenn ja, ist die EBM Nummer 31172 korrekt. Wenn nein - wie dann?

    Herzlichen Dank für alle weiteren Antworten zur Erhellung des EBM 2000plus-Dschungels

    Dr. Haubold :chirurg:

    Guten Abend,

    mich beschäftigt zur Zeit die Frage, wie Operationen abzurechnen sind, die im neuen EBM 2000plus nicht über Prozeduren definiert sind. Dies betrifft insbesondere:

    1. Hernia umbilicalis mit Plastik
    2. Operation einer Analfissur
    3. diagnostische fraktionierte Kürettage

    Sind hier die allgemeinen Nummern für kleinere operative Eingriffe anzuwenden? Wenn ja, welche von den drei Möglichkeiten?

    Herzlichen Dank für alle Hilfe.

    Dr. Haubold :chirurg:

    Guten Morgen,

    ich muss mein Problem noch mal ein wenig aufwärmen und um Hilfe bitten. Laut Katalog sind die O60A-C mit einer Bewertungsrelation für einen Belegoperateur und Beleghebamme hinterlegt. Die Betonung liegt hier auf das \"und\". Ich nehme aber mal an, dass es das richtige abzurechnende Kostengewicht ist.

    Ist mein Gedankengang richtig, dass bein Tagefall das Kind mit abgegolten ist, analog zur Wertung bei Hauptabteilung?

    Herzlichen Dank für alle bestätigenden Antworten oder alle weiteren Hinweise.

    Dr. Haubold :chirurg:

    Sehr geehrter Herr Hypki,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort, an die ich aber gleich noch einige Fragen anschließen muss.

    1. Ist die Regelung gesetzlich festgeschrieben? Ich habe nicht´s gefunden.
    2. Wie rechnen Sie die genannten Szenarien ab? Immer als stationärer Fall mit Bewertungsrelaion für eine Beleghebamme?

    Herzlichen Dabk für Ihre Antwort.

    Dr. Haubold :chirurg:

    Guten Tag,

    seit dem 1.1.2005 ist es bei uns möglich, mit Betreuung durch eine Beleghebamme zu entbinden. Dabei sind ja nun verschiedene Konstellationen möglich. Wer hat Erfahrungen und kann bei der Abrechnung und dem Handling der einzelnen Szenarien helfen?

    1. Szenario:
    Komplette Beleggeburt in den Räumen des Krankenhauses, kein Arzt. Mutter und Kind gehen nach Geburt nach Hause.

    2. Szenario:
    Komplette Beleggeburt in den Räumen des Krankenhauses, kein Arzt. Mutter und Kind gehen nach Geburt nicht nach Hause, sondern werden stationär aufgenommen.

    3. Szenario:
    Zur Beleggeburt wird ein Gynäkologe des Krankenhauses hinzugerufen und wird ärztlich tätig. Mutter und Kind gehen nach Geburt trotzdem nach Hause.

    4. Szenario:
    Zur Beleggeburt wird ein Gynäkologe des Krankenhauses hinzugerufen und wird ärztlich tätig. Mutter und Kind gehen nach Geburt nicht nach Hause, sondern werden stationär aufgenommen.

    Herzlichen Dank für die Hilfe und allen Mitstreitern noch ein nettes Jahr 2005.

    Dr. Haubold :chirurg:

    Guten Tag,

    ich war einige Zeit nicht da und konnte so die Diskussion nicht verfolgen. Leider kann ich aus den bisherigen Antworten nicht ersehen, wie zu verfahren ist.

    Wie bereits ausgeführt, wurde das Kind bei dem 2. Aufenthalt nicht :a_zzblirre: geboren. Im ersten Aufenthalt wurde es normal entlassen.
    Müssen wir etwa dann die Fälle zusammenführen, obwohl von der Zusammenführung ausgenommen? Es kann doch nicht sein, dass die Behandlung eines kranken Neugeborenen in einem zweiten Aufenthalt nicht bezahlt wird, nur weil das Kind innerhalb von 24 h verlegt worden ist, aber nicht geboren wurde. Die gesetzliche Regelung spricht ja explizit von einer Geburt und der Verlegung innerhalb von 24 Stunden.

    Wer kann helfen, wer hatte schon ähnliche Probleme und kann mir verraten, wie die Fälle abgerechnet wurden?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    Freundliche Grüße aus dem verregneten KW

    Dr. Haubold

    Guten Morgen

    ich möchte die Frage aufgreifen und erneut zur Diskussion stellen. Inzwischen haben wir 2 Fälle dieser Art und es würde mich schon interessieren, was da abzurechnen ist. Die DRG P60B mit einer Mindestverweildauer und einem Kostengewicht von 0 zählt ja wohl nur für die Geburt!

    Wer hatte schon ähnliche Probleme und kann helfen.

    Herzlichen Dank


    Dr. Haubold :sterne: