Hallo Herr Schrader
die Fallzusammenführung ist nicht ganz so einfach. Prizipiell kann man den Meldungen im DRG-Workplace nicht trauen und muss alle Fälle zu Fuß prüfen, ob wirklich eine Fallzusammenführung erfolgen muss. Hier nutze ich eine Excel-tabelle, in der ich regelmäßig die wiederaufgenommenen Patienten innerhalb von 30 Tagen bearbeite.
Wenn dann eine Zusammenlagung erfolgen muss, gehe ich folgenden Weg:
1. Prüfung ob bereits der erste Fall abgerechnet ist, dann erst Storno der Rechnung
2. Fallzusammenführung in Orbis ASPK, allerdings dürfen sie nicht einen Rechnungsfall erzeugen
3. dann im Workplace die Hauptdiagnose für beide Fälle vergeben
4. in EOFM abrechnen, hier existiert dann ein Abrechnungsfall mit Sternchen.
Die Fälle, die wir bisher zusammengelegt haben, gingen dann auch abzurechnen. Es stimmte die DRG und die Zuschläge. Es klappte sogar die Meldung über den Konverter an die KK.
Falls sie noch Fragen haben, müssten sie mich anmailen, ggfs. mit ihrer Telefonnummer.
Schönes Wochenende
Dr. Haubold :chirurg: