Beiträge von Machaon

    Guten Tag

    wir haben zur Zeit ein kleines Problem mit der DRg-Abrechnung eines Neugeborenen, der nach der Geburt verlegt wurde. Verweildauer damit nur 12 Stunden. Als DRG erscheint die P60B mit einem Kostengewicht von 0, da díe Mindestverweildauer nicht erreicht wurde. Eigentlich ist das ja ein starkes Ding, da gerade solche Neugeborene durchaus recht hohe Aufwendungen nach sich ziehen. Wer kann mir sagen, wie wir in diesem Fall vorgehen können.

    Herzlichen Dank für die Hilfe.


    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo

    wir haben vor einigen Jahren komplett auf GWi umgestellt und nutzen als Fremdprogramm nur ein anästhesiologisches Programm (Schnittstellenprobleme). Alle anderen GWI Programme laufen eigentlich sehr gut und unproblematisch. Nun ja, ich möchte hier keine Lanze für GWI brechen, aber wir sind mit den Programmen sehr zufrieden.

    Freundliche Grüße


    Dr. haubold :chirurg:

    Guten Morgen

    ich hatte genau zu diesem Problem \"SHT 1. Grades versus Schädelprellung\" schon einige Schriftwechsel mit dem MDK, da ersteres natürlich deutlich billiger ist. Eine stationäre Aufnahme mit der HD Schädelprellung ist immer schwierig zu begründen, da sie erklären müssen, warum der Patient überhaupt stationär behandelt wurde (primäre Fehlbelegung!). Auf Sozialgerichtklagen haben wir aus diesen gründen immer verzichtet und das SHT als HD angegeben.
    Anders sieht die Sache schon bei der HWS-Distorsion aus. Wenn Sie beide Diagnosen stellen können und die Distorsion eindeutig im Krankenblatt kllinisch und am besten noch röntgenologisch nachgeiowesen ist, verschlüsseln wir es grundsätzlich als HD. Bisher wurde dieses Vorgehen vom MDK nicht bemängelt.

    Viele Grüße

    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo

    einen schnellen Überblick über ambulante Operationen erhalten sie, wenn sie die Auswertungsfunktionen im Op-Statistikmodul nutzen. Hier können sie nach einzelnen Fachabteilungen, bestimmten Zeiträumen usw. bequem Statistiken fahren. Vorassetzung dabei natürlich, dass sie Opas-op nutzen.

    PS: Die in den vorigen Beiträgen geäußerten Probleme zum Support sind auch aus eigener leidvoller Erfahrung richtig. Aber ich denke, dass es im Augenblick kein anderes Programm gibt, dass die Möglichkeiten von Orbis bietet. Sicher sind Nischenabieter für eine bestimmte Lösung besser, aber wir alle kennen doch die Probleme mit den Schnittstellen.

    Freundliche Grüße

    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo

    wir hatten schon einige Anfragen vom MDK. Als Quintessenz kodieren wir jetzt so:
    1. wenn Pneumonie auch röntgenologisch gesichert, wird die Pneumonie auch zur Hauptdiagnose, die COLD wir nur als ND mitverschlüsselt, wenn sie streng genommen die Anforderungen an eine ND erfüllt (was selten der Fall ist).
    2. wenn Pneumonie nicht röntgenologisch nachgewiesen (klinische Diagnose, dann COLD mit akuter Exazerbation.

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold :kangoo:

    Hallo Herr Konzelmann

    Fälle mit einer oGVD von mehr als 30 Tagen haben wir kaum. Ist meines Erachtens auch nicht wichtig, da ja über die Wiederkehrerliste geprüft wird, ob der Patient innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung erneut aufgenommen wird. Die restliche Prüfung, einschließlich auf oGVD erfolgt ja dann zu Fuss in Exel.

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo Herr Schrader

    die Fallzusammenführung ist nicht ganz so einfach. Prizipiell kann man den Meldungen im DRG-Workplace nicht trauen und muss alle Fälle zu Fuß prüfen, ob wirklich eine Fallzusammenführung erfolgen muss. Hier nutze ich eine Excel-tabelle, in der ich regelmäßig die wiederaufgenommenen Patienten innerhalb von 30 Tagen bearbeite.
    Wenn dann eine Zusammenlagung erfolgen muss, gehe ich folgenden Weg:
    1. Prüfung ob bereits der erste Fall abgerechnet ist, dann erst Storno der Rechnung
    2. Fallzusammenführung in Orbis ASPK, allerdings dürfen sie nicht einen Rechnungsfall erzeugen
    3. dann im Workplace die Hauptdiagnose für beide Fälle vergeben
    4. in EOFM abrechnen, hier existiert dann ein Abrechnungsfall mit Sternchen.

    Die Fälle, die wir bisher zusammengelegt haben, gingen dann auch abzurechnen. Es stimmte die DRG und die Zuschläge. Es klappte sogar die Meldung über den Konverter an die KK.

    Falls sie noch Fragen haben, müssten sie mich anmailen, ggfs. mit ihrer Telefonnummer.

    Schönes Wochenende

    Dr. Haubold :chirurg:

    Hallo

    wir verschlüsseln die R63.3 nur bei Kindern mit Ernährungsproblemen, die länger als 24 h bestanden (da gibt es vom GKind eine Empfehlung). Aber selbst da wird diese Nebendiagnose durch den MDK nicht anerkannt. Wir überlegen gerade, ob wir einen solchen Fall mal gerichtlich klären lassen.

    Aus unserer Erfahrung würde ich sagen, der MDK wird Ihnen nicht Recht geben, da wahrscheinlich auch die R63.3 bei Erwachsenen den Schweregrad erhöhen wird.

    Freundliche Grüße

    Dr. Haubold :chirurg:

    Guten Tag

    herzlichen Dank für alle Hinweise. Ich denke, dass unsere Argumentation für die Begründung einer Bronchopneumonie auf sehr wackligen Füßen stehen würde. Fieber initial ja, aber nicht sehr hoch. Kein Erreger nachgewiesen, bis auf die übliche Keimflora im Rachen. Röntgenologisch kein eindeutiger Befund für eine Bronchopneumonie, selbst nach Punktion der Pleuraergüsse. Da Fieber bereits am 1. tag des stationären Aufenthaltes da war, ist sicher auch nicht von einer nosokomialen Infektion auszugehen.

    Nun ja, ab 2004 ist die hypostatische Pneumonie ja mit einem Schweregrad versehen.

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold :chirurg: