Guten Morgen,
ich habe wieder einen Fall, in der die KK die Vergütung der vorstationären Behandlung ablehnt.
Es sollte eine Chemotherapie stationär durchgeführt werden (mit Verordnung von Krankenhausbehandlung vom Vertragsarzt). Die Untersuchung ergab, dass die Chemo aufgrund von schlechten Blutwerten (Leukopenie) nicht durchgeführt werden konnte. Deshalb haben wir den Aufenthalt vorstationär abgerechnet.
Die vorstationäre Abrechnung will die KK nicht bezahlen, da zwei Wochen später die stationäre Aufnahme zur Chemo erfolgte und mit einer Fallpauschale abgerechnet wurde. Die KK argumentiert, dass die vorstationäre Behandlung mit der Fallpauschale nach § 8 Abs. 2 S. 3 KHEntgG nicht gesondert abgerechnet werden kann.
Könnte man die Voruntersuchungen auch ambulant abrechnen? Denn wir haben ja eine Diagnostik (Anamnese und Labor) durchgeführt. Gibt es da Erfahrungen?
Viele Grüße