Beiträge von medcont

    Hallo miteinander,

    vor kurzem hatten wir eine Schulung zu PKMS - E. Dort wurde gesagt, dass PKMS nicht auf IMC zu erheben ist. Nun fand ich dies:

    "Kann der PKMS ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station (IMC) angewendet werden? ... Ja, der PKMS kann ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station angewendet werden. Er kann aber in Zeiten, in denen Beatmungsstunden gezählt werden, nicht angewendet werden." (http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm)

    Im Anhang des OPS 2012 (systematisches Verzeichnis) steht:

    Der PKMS ist nur auf der „Normalstation“ zu kodieren. Es sind keine Kalendertage auf Intensivstationen, Überwachungseinheiten, Stroke units etc. für die Kodierung des PKMS heranzuziehen.

    Nun hab ich dazu einige Fragen: Worin besteht der Unterschied zwischen Überwachungseinheit und IMC?

    Und heißt in Zitat 1 es im Umkehrschluss, dass ich Beatmungsstunden auf einer IMC kodieren darf?

    Für eine konkrete kurze Antwort wäre ich dankbar.

    Vielen dank für Ihre Bemühungen,

    herzliche Grüße

    medcont

    PS: Ich weiß, dass die Problematik schon sehr oft erläutert wurde. Allerdings hab ich in der Suche nichts konkretes gefunden.

    Hallo Herr Dr. Blaschke,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Z88.8 darf nicht als HD kodiert werden. Ich meine, dass ich passend zu 1-700, Z01.5 als HD angeben muss.
    Aber da gab es ja noch die Sache mit der Erhaltungsdosis. Nun, ich frag da noch unsere Ärzte dazu.

    Allen einen schönen (bestimmt sonnigen) Tag
    medcont

    Hallo miteinander,
    wird die Stichprovokation mit lebendem Insekt (Biene/Wespe) auch mit 1-700 verschlüsselt? Und wie ist es mit 8-030.0? Und welche Z- Nummer-(n) gebe ich neben Z88.8 an? Welche HD kodiere ich wenn der Pat. zur Stichprovokation aufgenommen wird?
    Wir haben das nun ganz neu, quasi alles "Bio" und ich weiß nicht, wie ich es verschlüsseln soll.
    Ich sag schon mal Danke für Ihre Bemühungen.

    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo miteinander,

    darf ich bei einer therapeutischen Maskenbeatmung (kein CPAP) auf einer ITS 24 Beatmungsstunden pro Tag angeben oder nur die eff. Beatmungstunden?

    Herzliche Grüße

    medcont

    PS: mit der Suchfunktion hab ich mein Problem, hab nur 5 Einträge gefunden, nichts davon passte. Und bestimmt wurde die Frage schon öfter diskutiert.

    Hallo miteinander,

    ich hab da mal ganz vorsichtig eine Frage:

    Die Grunderkrankung unseres Pat. ist ein Broca. Im Rö wurde eine Tumor bedingte Atelektase gesehen. Unser Patient kam wg. AZ- Verschlechterung, starker Dyspnoe und Schmerzen. Nach entsprechenden Maßnahmen wurde dann mit einer palliativen Chemotherapie begonnen. Unsere Ärztin berichtete in ihrem Widerspruch (Atelektase wegen nicht ersichtlichem zusätzlichen (?) Ressourcenverbrauch gestrichen) ausführlich über das vorliegende Krankheitsbild incl. Atelektase. Sie führte aus, dass die Chemotherapie gleichzeitig der versuchten Öffnung der Atelektase dient. Ferner argumentiert sie mit der DKR D003, dass bei erbrachter Leistung, die auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, alle betroffenen Diagnosen kodierbar sind.

    Wie sehen Sie den Fall?

    Herzliche Grüße

    medcont

    Hallo miteinander,

    ich bitte um Hilfe zum folgenden Sachverhalt:

    Unser Patient war zur Chemotherapie in vollstat. Behandlung. Die VWD betrug 3BT. Nach 8Tagen erfolgte dann die WA über den Notarzt. Der Pat. drängte auf Entlassung und ging noch am Aufnahmetag wieder nach Hause. Es wurde eine Leukopenie nach Chemotherapie diagnostiziert. Wir rechneten den Fall vorstationär ab. Der KTR möchte eine nachstationäre Behandlung. Hat er recht? Kann ich den Begriff einer nachst. Behandlung inhaltlich definieren? Oder kommt hier nur eine Betrachtung nach §115a SGB V in Frage? Sicher ist als Ursache der Leukopenie die Chemotherapie zu sehen. Aber nachstat. Behandlung? So zu sehen, wie z. B. ein Verbandswechsel nach einer OP?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Herzliche Grüße

    medcont

    Hallo miteinander,
    nach über 2 Jahren muss ich dieses Thema erneut aufgreifen, man dreht sich zwar im Kreis, aber ich hoffe trotzdem, dass mir jemand antwortet :rotwerd:

    Es handelt sich um einen Fall aus 2011. Unser Patient war 4 BT im Schlaflabor. Die Benennung der HD ist folgerichtig abrechnungsrelevant. Wir haben wieder R06.3 (Ceyne- Stokes- Atmung) kodiert. :d_niemals:

    Hier nun ein Auszug aus der Stellungnahme des Facharztes:\"... dass es sich um eine ausgeprägte schlafbezogene Atemstörung in Form einer Cheyne-Stokes-Atmung handelt. Im Zusammenhang einer auch vorliegenden absoluten Arrhythmie ist diese Entwicklung charakteristisch. Diese Atemregulationsstörung hat mit einer zentralen Schlafapnoe der ICD-Nummer G47.30 nichts zu tun. Sie wird hervorgerufen durch eine verringerte Kreislaufzeit bei eingeschränkter Pumpfunktion des Herzens und sie führt zu einer abweichenden Empfindlichkeit bestimmter Rezeptoren, sodass das periodische Atemmuster entsteht. Diese Regulation entwickelt sich nur zu einem geringen Anteil durch die Funktion des Atemzentrums. Einen großen Anteil haben die Einflüsse über Dehnungsrezeptoren der Lunge und über Verschiebungen der Blutgase. Das Krankheitsbild ist nicht im Sinne einer zentralen Schlafapnoe einzuordnen. Die Empfehlungen der DGSM lauten, die Cheyne-Stokes-Atmung unter der ICD-Nummer R06.3 zu kodieren ...\"
    Gibt es noch Argumentationen um die Kodierung R06.3 als HD plausibel zu machen? :d_gutefrage:
    Gibt es inzwischen ein Urteil zu dieser Problematik?

    Herzliche Grüße
    medcont

    PS:Unser MDK meint jetzt immer, es sei G47.39 zu kodieren. Vorher änderte er alle Fälle in G47.30....