Beiträge von medcont

    Liebe Forumsteilnehmer,
    für folgenden Fall aus dem Jahr 2007 benötige ich (Argumentations-) Hilfe: ein 72- jähriger Patient mit Broca wurde zur Fortführung der Chemotherapie aufgenommen. Da eine Leukopenie vorlag, erfolgte zunächst die Therapie mit einem GM- CSF über 3 BT. Bei paraklinisch nachweisbarar Niereninsuffizienz wurde ein Chemotherapeutika umgestellt. Die Gabe erfolgte dann komplikationslos.
    Wir kodierten die chron. Niereninsuffizienz Stadium II mit N18.82; der MDK möchte aber die unspezifische N19 kodiert haben. Zur Begründung verweist er auf die Definition der Kodes im ICD- 10- GM. Demnach setzt die spezifische Kodierung der Niereninsuffizienz eine Bestimmung der GFR voraus....
    Meine Argumentation bisher war nur: --> Kontrolle der Nierenwerte und Umstellung der Chemotherapie, somit erst mal Voraussetzung zur Kodierung einer Nebendiagnose; und dann : ...\" Der von Ihnen vorgeschlagene Kode N19 (nicht näher bezeichnete Niereninsuffizienz) ist ein unspezifischer Kode. In den redaktionellen Hinweisen der DKR heißt es: „Zur medizinischen Dokumentation ist immer der Kode für die spezifische Erkrankung bzw. Prozedur in der höchsten Differenziertheit (bis zur letzten Stelle des Kodes) zu verschlüsseln.“ Vor diesem Hintergrund, nämlich so genau wie möglich zu kodieren, haben wir die Diagnose N18.82 ausgewählt.\"
    Was nun? Hat der MDK wirklich recht? Muss immer der entsprechende Wert vorliegen?
    Ich hatte auch die Suchfunktion bemüht, habe aber nicht so richtig was gefunden....
    Vielen Dank für Ihre Meinungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

    Liebes Forum,
    ich muss noch mal auf meine Anfrage vom 30.05.2007 zurück kommen. Inzwischen habe ich noch im \"Kodierleitfaden für die Pneumologie\" von den Autoren Dr. Bischoff, Dr. Kemmer und Dr. Schönfeld (leider Ausgabe 2004) folgendes gefunden: \"Folgezustände der Tuberkulose sind mit B90.9 zu verschlüsseln, wenn sie damit das Kriterium einer Nebendiagnose erfüllen. Keinesfalls ...A15 - 17 für Folgezustände...\" es folgt dann noch ein Beispiel hierzu (Pat. kommt mit COPD, es besteht dauerhafte O2- Bedürftigkeit, Z.n. alter Lungen-Tbc mit Pneumothoraxbehandlung, in der Lungenfunktion starke Restriktion, die als resp. relevant einzustufen ist: HD J44..; ND B90.9 und J96.1).
    In der DKR D005d steht: \"Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.\" Bei Hemiparese nach Insult ist das ja ganz einfach...
    Nun schaue ich mir die Akte noch mal an und suche....
    Kann mir jemand von Ihnen hier im Forum bei der Pro- und Kontra- Diskussion helfen? Wann kodiere ich B90.9, wann nicht ???
    Herzliche Grüße
    medcont

    Hallo merguet,
    danke für die Antwort,
    der Patient war 1960 erkrankt. Zu DDR- Zeiten erfolgte eine lückenlose Kontrolle über die PALT, da gab es kein entrinnen, da ging man dann eben auch hin... Wie es nach der Wende mit den Kontrollen weiter ging, vermag ich nicht zu sagen. Wenn das für unsere Abrechnung relevant sein sollte, müssste ich versuchen, mit dem Hausarzt Kontakt aufzu nehmen.
    Mir geht es auch nicht um die Verdachtsdiagnose und anamnestische Diagnosen sondern um den Zustand nach einer durchgemachten Tuberkulose. Restzustände/Folgezustände hat m.E. der Patient mit dem auffälligem Rö und den Kontrolluntersuchungen. Und weil wir ja Untersuchungen vorgenommen haben, die standartmäßig zur Diagnostik eines BroCa´s nicht gemacht werden. Deshalb haben wir B90.9 kodiert.
    Ich freue mich sehr über weiter Meinungen,
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

    Liebes Forum,
    heute habe ich eine Frage zur Kodierung des Kodes B90.9. Der KTR möchte stattdessen Z87.0. Ich brauche wohl nicht extra auf den Erlös hinzuweisen.... Unser Patient hat früher eine TBC gehabt, im Röntgenfilm ist das wohl auch noch als Kaverne sichtbar. Jetzt kam er mit Verdacht auf eine erneute Tb. Gesichert werden konnte dann ein Bronchialkarzinom. Es lief die gesamte TB- Diagnostik, die nicht routinemäßig sonst erfolgt. Alle anderen ND sind anerkannt. Aber die B90.9 ist das Zünglein an der Waage. Wir meinen immer noch, rechtmäßig kodiert zu haben. Es handelt sich ja um einen Zustand in der EA, der nicht zu 100% ausgestanden ist... Wie ist die Meinung der Kollegen im DRG- Forum zu der Sache? Über zahlreiche Zuschriften würde ich mich freuen.
    Herzliche Grüße und vielen Dank schonmal
    medcont

    Hallo Herr Richter,
    falls Ihre Frage noch aktuell ist, wir hatten ein sehr gutes (auch preisgünstiges)Seminar vor Ort von einer Firma aus Berlin. Darf ich in diesem Forum Namen nennen? Oder ist das Schleichwerbung??
    M.f.G.
    medcont

    Liebe Mitstreiter,
    ich habe schon alles gelesen, was es zu diesem Thema im Forum gibt. Aber irgendwie sehe ich immer noch nicht durch und bitte deshalb um Hilfe. Bitte NICHT :totlach: , weil ich`s gerade nicht so recht in die Reihe bekomme.
    Es geht mir um die Frage der Biopsien durch Inzision. Kodiert wurde einmal die Thorakoskopie (1-691.0) und dazu Biopsie am Mediastinum und anderen intrathorakalen Organen durch Inzision (1-581.3 Lunge)und bei einem anderen Patienten dann Thorakoskopie (1-691.0) und Biopsie am Mediastinum (1-581.0)durch Inzision. Die Lungenbiopsie durch Inzision ist auch noch erlösrelevant. Ich denke, für die Lungenbiopsie muss der Kode 1-430.2 (endoskopische Biopsie (ohne Inzision) an respiratorischen Organen genommen werden. Allerdings kann ich das nicht begründen. Bitte helfen Sie mir mit der entsprechenden Begründung. Z. B. Inzision geht nicht, weil keine Inzision in dem Sinne, sondern Materialgewinnung mit Hilfe einer Zange oder es ist eine Inzision wegen der Zange. Oder der Eingriff an sich ist schon Inzision... Ich beende lieber meine Anfrage, ehe es noch schlimmer wird :augenroll: (mit mir).
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont :rotwerd:

    Hallo MC Sven,
    in solchen Fällen kodieren wir Z01.5 als Hauptdiagnose. Der Patient hatte wohl vor einiger Zeit fraglich reagiert und kommt nun zur Allegietestung/oralen Provokationstestung. Da kein konkretes Ergebnis vorliegt und der Patient keinerlei Symptome hat,bleibt m. E. nur die Z01.5. Der MDK hat dies bisher nicht beanstandet.
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

    Hallo liebe Forumteilnehmer,
    bitte lachen Sie mich nicht wegen meiner Frage aus.....
    für einen Patienten haben wir 2 Ery- Konzentrate bestellt, diese wurden entsprechend getestet und geliefert. Plötzlich und unerwartet verstarb der Patient, die Konseven konnten nicht mehr infundiert werden, sie wurden vernichtet. Kodiere ich sie trotzdem? Weil Aufwand? Für die Abrechnung der DRG bei uns ist das zwar unerheblich, aber ich will´s ja richtig machen.
    Danke !
    medcont

    Liebes Forum,
    ich habe eine ganz spezielle Fragestellung: ich möchte gern herausfinden, welche OPS in die MDC 4, Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane, also E- Drg`s eingeflossen sind. Als diese kalkuliert wurden. Die Definitioshandbücher helfen mir nicht weiter. Auch nicht Band 5 Anhang B. Ich möchte wissen, in wie weit die Physiotherapie bzw. womit die Physiotherapie berücksichtigt wurde. OPS hierfür 8-561.1, 8-561.2 und 8-650. Und Patientenschulungen 9-500.0 Im Forum habe ich dazu leider nichts gefunden, beim InEK hatte ich angefragt, dort wurde ich auf die Handbücher verwiesen.
    Gibt es link ´s zum Thema?
    Danke für Hilfe im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

    Sehr geehrter Herr Selter, sehr geehrter MiChu,
    danke für die schnellen Antworten. Sie haben mir sehr geholfen, weil Sie bestätigen, was ich dachte. So gestärkt werde ich meine Meinung beim MDK vertreten.
    Geärgert hatte ich mich über das handschriftliche, schlecht zu lesende, Gutachten. Wenn man es denn als solches bezeichnen will. Gibt es hierfür Vorgaben? Oder extra Formblätter, Formulare, festgelegte Normen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont