Beiträge von phost

    Hallo ETgkv, hallo Forum,

    Die anatomischen Bezeichnungen sind m.E. nicht interpretierfähig.

    Hüftkopf, Schenkelhals und Trochanterregion sind der proximale Femur.
    Wenn der Schenkelhals in einem Kodierwerk gesondert hervorgehoben wird,
    ändert dies nichts an der anatomischen Zuordnung der einzelnen Teile sondern bedeutet nur, dass ein Teil anders zu codieren ist.
    Der proximale Femur reduziert sich nicht auf die Trochanterregion, auch wenn ein Teil davon (Schenkelhals) eine gesonderte Bezeichnung bekommen hat.
    Etwas was anatomisch eindeutig \"proximaler Femur\" ist als \"sonstige\" zu bezeichnen dürfte unlogischer sein.


    Gruß

    P.Host

    Hallo Forum,

    ich gebe gerne zu, dass ich manchmal gerne auf Buchstaben schaue
    und maches kritisch sehen möchte ... aber

    operiert wird doch der Hüftkopf, dieser ist zweifelsfrei Teil des proximalen Femur.
    Ich setzte meine Bohrung am proximalen Femur an und ziele in ein Teil des Femurs, wo liegt dann das Problem? Diese Lokalisation ist nicht \"sonst wo\" sondern anatomisch definiert.

    Allenfalls an der recht guten Zahlung könnte man \"sich stoßen\", dies ist bei Pauschalen aber so, mal hat der eine, mal der andere einen \"scheinbaren\" Vortel

    Gruß
    P.Host.

    Hallo Herr Brickwede, Hallo Forum

    ganz einfach, die Firmen bezeichnen ihre Produkte unterschiedlich, um sich abzugrenzen.
    konkret: es gibt nach meiner Kenntnis keinen echten, d.h. \"definierten\" Unterschied, zumindest mir ist keiner bekannt, auf den man sich rechtlich verlassen könnte.
    Wenn die Codierung Einfluss auf die Entgelthöhe hat, wird in Zukunft keine Firma für
    Ihr Produkt mehr den Begriff \"Fixateur\" verwenden.

    Selbst das früher in der hiesigen Region meist genutzte Implantat bestand aus einem Stab und der Schanzschraube und wurde Fixateur interne genannt, dann gab es noch den Plattenfixateur aus einer Spezialplatte mit normalen Schrauben (v.a. für die BWS).

    Vielleicht sollte man hier DIMDI um Rat bitten?

    Gruß

    P.Host

    Hallo Schwester Sabine,
    Wie Dr. Finke angemerkt hat, eine Osteotomie ist keine
    \"Fraktur\", somit kein Frakturcode bei der Versorgung der Elle sondern 5.786.1.
    Es wird wohl 2010 die DRG I13D und ab 2011 die DRG I13C erzielt.

    Gruß

    P.Host

    Hallo Herr schemmann, Hallo Forum,

    Es ist vollkommen richtig, dass das ZE generiert wird, wenn Keramik-Knochenersatz verwendet wird.
    Man darf aber nicht übersehen, dass das Z.E. eigentlich den aufwendigen und seltenen keramischen Beckenersatz (z.B. in der Tumorchirurgie) meint.

    Problematisch kann dies m.E. werden, wenn ein hohes Entgelt für den
    Beckenteilersatz verhandelt wurde, aber die \"preiswerteren\" Implantationen von Keramikpaste oder Granulat nicht \"mitkalkuliert\" wurden.

    M.E. besteht hier grundsätzlicher Besserungsbedarf, da mit dem Z.E. der aufwendige Beckenersatz und nicht eine keramische \"Spongiosaersatz\" Operation abgedekt wird. An keiner anderen Stelle löst die Vendung von keramischen Knochenersatz ein Z.E aus.

    Das Z.E. treibt ohnehin Begehrlichkeiten, so habe ich eine Abrechnung eines Schneider-Burch Ringes - eingesetzt als Pfannenabschale bei Acetabulumfraktur - codiert als metallischen Beckenteilersatz erlebt.

    Solche Versuche machen allen Beteiligten das Leben nicht einfacher.

    Gruß und frohe Weihnachten
    Gesundheit und Glück (Zitiert nach Westerwelle)

    P. Host

    Hallo Herr Schemmann, Hallo Herr Balling,

    wie einfach war chirurgisches Leben vor DRG und Abrechnungsproblemen,
    früher war die Maisonneuvefraktur eine Sonderform der Aussenknöchelfraktur
    und wurde (und wird hoffentlich auch noch) als solche behandelt.
    Der Gelenkbruch ist schwerer und aufwendiger zu behandeln als ein (biomechanisch) simpler Schaftbruch.
    Wenn nicht die Versorgung eines Schaftbruches anders (höherer Erlös) eingruppiert würde sondern gleich oder niedriger, gäbe es die Diskussion nicht.

    Wenn ich jetzt in chirurgischen Arztbriefen häufig die Diagnose Schaftfraktur der Fibula bei hohen Weber C Frakturen oder Maisonneuve Brüchen lese, kann ich nur hoffen, dass richtig behandelt wurde. In der Ausbildung junger Chirurgen versuchen wir gerade den Unterschied zwischen Gelenk und Schaftfraktur weiterzugeben.

    Das Gelenk (OSG) geht nun mal biomechanisch bei entsprechenden Frakturmechanismen bis zum Fibulaköpfchen. Eine Uminterpretation wäre dies anders zu sehen, insbesondere in der korrekten Diagnosecodierung.

    Ob man dies im OPS zu umsetzen will/soll/muss, mag man diskutieren.

    Eine Maisonneuvefraktur sollte ein Außenknöchelbruch bleiben, vgl. die Klassifikationen der AO nach Weber etc.

    P.Host.

    Hallo Danio, hallo Forum,

    unfallchirurgisch handeltes sich um eine Fraktur im Gelenkbereich des
    Sprunggelenkes, hieraus ergibt sich auch das Therapieregime.
    Somit ist es frakturmorphologisch ein Außenknöchelbruch, der bei S82.4- als Exclusivum angegeben ist.
    Beim Außenknöchelbruch kann sogar eine Fraktur am Fibulaköpfchen vorliegen.

    Die Syndesmosenruptur ist auch keine Gelenkluxation, somit wäre dieser Code nicht schlüssig.

    Ohnehin dürfte sich das Problem nicht um die korrekte Diagnosecodierung sondern um die Codierung der Frakturversorgung drehenj, diese kann Erlös relevant sein.

    Gruß

    P.Host

    Hallo Drizzt,

    der Code T81.4 ist medizinisch keine Diagnose sondern lediglich eine Erläuterung zu einer Diagnose, die die Entstehung des Problems klarstellt.
    Ein Abszess kann viele Ursachen haben, T81.4 grenzt dies ein.
    Hätte Ihr Patient ein Knieempyem, würden Sie dies als Hauptdiagnose verwenden und die Ursache mit T81.4 zusätzlich klarstellen.

    Der T Code ist als Nebendiagnose nicht als Hauptdiagnose plausibel. Dies geht auch aus Regel D002f im Unterkapitel Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen hervor. Am einfachsten ist es, sich selbst die Frage zu beantworten, ob der Text zum Code eine \"Diagnose\" ist oder eine Erläuterung. Hauptdiagnose ist je eine Diagnose - oder?

    Gruß und Prost

    P. Host

    Hallo Drizzt,

    T81.0 ist sicherlich richtig, alleine für die Frage HD oder ND braucht man
    eigentlich mehr Infos.
    Erfolgte ambulantes Operieren im Krankenhaus oder eine Zuweisung durch
    externen Operateur?

    Das kann im Einzelfall Bedeutung haben und die HD ändern.

    Gruß

    P.Host

    Hallo Drizzt,

    Ich möchte es mal nicht mit den Codierregeln darstellen, aber...

    Hauptdiagnose sollte doch schon etwas medizinisches sein.
    Gehen Sie davon aus, dass nach Abschluss der Behandlung keine richtige Diagnose
    zu stellen war?

    T81.4 ist keine medizinisch mir bekannte Diagnose.

    Gruß

    P. Host