Beiträge von fholzwarth

    Hallo "Lunge"

    BiPAP (engl. Biphasic Positive Airway Pressure) ist eine Beatmungsform, die in der Intensivmedizin und der Pneumologie eingesetzt wird und aus der CPAP-Beatmung entwickelt wurde. Anders als bei der CPAP-Beatmung liegt während des Ausatmens ein zweiter niedrigerer Druck an, was das Ausatmen erleichtert.

    Danke für die Info. Dann handelt es sich somit um eine Beatmung im Sinne der DKR.

    Elsa:

    Hallo Hr. Dr. Holzwarth,

    auch wenn biphasisch im Allgemeinen eher defibrilliert als beatmet wird, so läßt Hinweis PEEP 4 doch wohl keinen Zweifel zu, dass beatmet wurde - auch nach DKR. ;)
    Gruß Elsa

    BEEP begründet noch lange nicht eine Beatmung. Es kommt schon auf die
    Beatmungsform an. Aber die BEEP Diskussion hatten wir ja schon an
    anderer Stelle ausführlichst.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Hallo,
    eine Frage an die Spezialisten:

    Im Rahmen einer Intensivbehandlung wird ein Neugeborenes zunächst intubiert mit SIMV beatmet. Nach der Extubation erfolgte eine "Beatmung" mit NCPAP im Wechsel mit laut Kurve "BIPHASISCH". Als Beatmungsparameter wurden angegeben z.B.: P 5,2, PEEP 4, ti 0,3, F 10, flow 7l, FiO2 25%.

    Handelt es sich bei "BIPHASISCH" auch um eine Beatmung im Sinne der DKR?

    Vielen Dank für die Infos.

    F. Holzwarth

    Hallo Zusammen,

    sicherlich ist es Good Clinical Practice die Transfusionen in den Kurven zu dokumentieren. Dies erfolgt in aller Regel mit einem entsprechenden Barkodeaufkleber der meist nichtssagend ist. Dies macht dann auch die Prüfung schwierig, wenn hierzu keine Transfusionsprotokolle vorgelegt wurden. Aus einer "Nummer" ist eben nur ersichtlich das etwas transfundiert wurde, aber nicht immer was transfundiert wurde. Gelegentlich findet sich dann noch das Kürzel "EK" oder "TK".

    Die Dokumentation ist hinreichend sicher, wenn sich aus der Dokumentation eindeutig erkennen läßt welches Blutprodukt welchem Patienten gegeben wurde. Es muss auch ersichtlich sein, dass die Kreuzprobe und der "Bedside-Test" durchgeführt wurde. Ergänzend erforderlich ist noch die Dokumentation, ob es zu einem Transfusionszwischenfall kam. Natürlich muss auch zu erkennen sein, wer die Transfusion durchführte (Arztname). Diese Forderungen sind aber alle durch die Transfusionsprotokolle erfüllt.

    Warum der Gutachter in diesem Fall zusätzlich zu den Transfusionsprotokollen noch die Kurven etc. haben möchte erschließt sich mir nicht. Vielleicht hält er ja das ein oder andere Protokoll für vorsichtig ausgedrückt nicht plausibel. Ab 32 EKs triggert sich ja ein höheres ZE.

    Viele Grüße

    Guten Morgen,

    Der PKV-Verband hat den Vertrag nach § 115b SGB V nicht mitunterzeichnet. Hierdurch können Sie aber nicht ableiten, dass sämtliche Operationen für Wahlleistungspatienten bzw. Selbstzahler stationär erbracht werden können. Die PKV folgt dem Gedanken, dass die in dem zugehörigen Katalog aufgeführten Eingriffe prinzipiell ambulant erbringbar sind. Es gibt ja auch keinen medizinischen Grund, warum bei einem GKV Versicherten ein Eingriff ambulant möglich ist und bei einem PKV-Patienten nicht.

    In ihrem geschilderten Fall sehe ich auch keinen medizinischen Grund die OP stationär durchzuführen. Die Versorgung des Säuglings stellt ein soziales und kein medizinisches Problem dar. Auch der MDK würde sicherlich für einen GKV Versicherten keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit sehen.

    Da bei der Versicherten keine stationäre Behandlung notwendig war und die Abrechnungsregeln nach § 115b SGB V bei der Versicherten nicht greifen, bleibt nur die Abrechnung über die GOÄ.

    Viele Grüße

    Guten Morgen Herr Sommerhäuser,

    bin zwar kein MDK Gutachter aber trotzdem:

    Ich denke dem Kollegen beim MDK scheint es etwas langweilig zu sein. Durch die (korrekt ausgefüllten) Transfusionsprotokolle haben Sie den Nachweis, dass das jeweilige Blutprodukt dem Patienten transfundiert wurde. Dies ist ausreichend und belegt die Transfusionen. Als Gutachter für die PKV akzeptiere ich die korrekt ausgefüllten Transfusionsprotokolle als Nachweis für die Transfusion.

    Ergänzend möchte ich aber noch anmerken, dass in nicht wenigen Fällen Kliniken Apherese-TKs geltend machen und auf den Transfusionsprotokollen "nur" Thrombozytenkonzentrat vermerkt ist. Dies kann natürlich nicht akzeptiert werden, auch wenn die Kliniken dann im Widerspruch ausführen, dass grundsätzlich nur Apherese-TKs transfundiert werden.

    Einen schönen Tag noch.

    Hallo Herr Wagner,

    wenn regelmäßig eine Spongiosaplastik durchgeführt wird - egal ob eigene oder Fremdspongiosa -, so ist dieser Teilschritt der Operation in der Kalkulation der DRG durch das InEk bereits mitberücksichtigt. So sollte es zumindest nach der Theorie sein. Die zusätzliche Kodierung z. B. der Spongiosaplastik mit der Konsequenz einer höher bewerteten DRG würde dann einen nicht gerechtfertigten Mehrerlös darstellen. Ob die Kalkulationsdaten die Realität der Kosten im einzelnen Krankenhaus darstellen ist aber ein anderes Thema. Einzelfallgerechtigkeit gibt es in einem pauschalierenden System (leider) nicht.

    Viele Grüße

    F. Holzwarth

    Hallo Herr Wagner,

    es geht ja nur um die Operationen bei denen regelhaft (standardmäßig) eine Spongiosaplastik durchgeführt wird. Hier kommt die zusätzliche Kodierung nur in Betracht, wenn im Katalogtext ausdrücklich darauf hingewiesen wird (siehe auch Zugänge in der Neurochirurgie etc.).

    Bei den Fällen, bei denen dies nicht der Fall ist, kann selbstverständlich auch ohne Hinweis im OPS-Katalog die zusätzliche Maßnahme kodiert werden. Dies widerspricht auch nicht dem Grundsatz der monokausalen Kodierung.

    Viele Grüße

    F. Holzwarth

    Guten Morgen,

    die Antwort von Herrn Schemmann kann nicht so recht überzeugen. Hier wird schon wieder interpretiert.

    Es gibt genügend Rechtsprechung die aussagt, dass genau nach dem Wortlaut der Regelwerke zu kodieren ist. Wenn bei der entsprechenden Prozedur kein Hinweis gegeben wird, dass z.B. eine Spongiosaplastik extra zu kodieren ist, dann ist diese eben nicht extra zu kodieren. Ob dies letztendlich bedeuten würde, dass die Katalog doppelt oder dreifach so dick wie bisher werden, ist - zumindest den Richtern - vollkommen egal.

    Allen einen sonnigen Tag

    F. Holzwarth

    Hallo Herr Schaffert,

    besten Dank für Ihre schnelle Antwort am Samstag.
    Ich sehe den Sachverhalt eigentlich genauso wie Sie, war mir aber nicht sicher ob es doch irgendwelche "Schlupflöcher" gibt. Die ambulante OP ist nach GoÄ abzurechnen und die Behandlung der Komplikation als stat. Behandlung im KH mit HD Komplikation. Der Vertrag nach § 115b SGB V kommt nicht zur Anwendung, da die Vorgaben des SGB V beim Privatpatienten nicht greifen. Der PKV-Verband ist ja nicht Vertragspartner beim 115b Vertrag.
    Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende.
    Frank Holzwarth

    Hallo Miteinander,
    da ich im GoÄ Bereich bzw. in der ambulanten KH-Abrechnung relativ "blank" bin, eine Frage an die Gemeinde:

    Es handelt sich um einen privat versicherten Patienten.Der Patient wurde zu einem geplanten
    ambulanten Eingriff (ME) ins Krankenhaus aufgenommen. Den Eingriff selbst führte ein
    niedergelassener Arzt durch (kein Belegearzt !). Aufgrund von postoperativen
    Komplikationen wurde der Patient anschließend stationär aufgenommen und für
    eine Nacht in der Klinik überwacht. Er hat keine Wahlleistungsvereinbarung
    unterzeichnet.

    Der niedergelassene Arzt erstellte
    eine gesonderte Rechnung, die nach § 6a GOÄ um 15 % gemindert wurde. Da der liquidierende Arzt dort keine Belegbetten, daher erfolgte
    die Unterbringung auf der Chirurgie (Hauptabteilung).

    Meiner Meinung nach müsste der Fall abschließend mit der von der Klinik abgerchneten DRG für die Hauptabteilung vollständig vergütet sein. Die Klinik rechnet die DRG I23B für die ME ab. Die operative Leistung ist hier inkludiert. Eine separate Liquidation des niedergelassene Operateurs kommt allenfalls gegenüber der Klinik in Betracht, da er hier sozusagen konsiliarisch tätig wurde. §115b SGB V greift nicht, da kein GKV-Versicherter.


    Sehe ich das so richtig, oder habe ich etwas übersehen. Vielen Dank für eure Hilfe.

    F. Holzwarth

    Guten Tag,

    mal eine vielleicht etwas triviale Frage. Ist es in der neuen Forums-Software nicht mehr möglich direkt nach ICD-10 oder OPS-Kodes zu suchen. In der alten Version hat dies immer wunderbar geklappt. In der neuen leider nicht mehr. Erst wenn ich "normalen" Text eingebe funktionierts.

    Vielen Dank für die Info.