Beiträge von Pseudo

    Hallo Rokka,

    jetzt verstehe ich.

    Die Auflistung enthält die "Essentials" der Kodierrichtlinien sowie des Schlichtungsspruchs (6). Nr. 4 ist kein Beispiel, sondern die Aussage der DKR (s. Post # 16 - 2. Zitat).

    Viele Grüße

    Pseudo

    ... sonst wäre ja dann bei Biopsie Metastase und dann system. Therapie bei auch bekanntem Primum wegen des Mehraufwandes der Biopsie dann die Metastase HD oder wie?

    Hallo Rokka,

    das sehe ich nicht so:

    • "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, ..."

    Es wird zwischen Behandlung (im Sinne von Therapie) und Diagnostik unterschieden.

    • "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 ... diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Damit greift die Regelung, dass nach Ressourcenverbauch zu entscheiden ist, nur, wenn eine Behandlung der Metastasen (im Sinne von Therapie) erfolgt.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Hallo,

    vielleicht gibt es noch Hinweise zu meiner obigen Zusammenfassung der Kodierkriterien bei malignen Erkrankungen?

    Im Hinblick auf den Ausgangsfall (HD Primarius oder Pleurametastasen?) stelle ich mal zur Diskussion, ob die therapeutische Pleurapunktion eine Therapie von Metastasen darstellt.

    Meines Erachtens erfolgte damit keine Therapie der Metastasen, da die Pleurametasierung nicht therapeutisch angegangen wurde. Kodiertechnisch kann man den Erguss allerdings nur in Form des Sekundärkodes bei pleuralen Metastasen ( C78.2+J91!) angeben.

    Da die DKR (3 s.o.) auf den Aufwand der Therapie der Metastasen abstellt, um diese als HD zu werten, ist das somit nicht möglich.

    Eine Kodierung des Pleuraergusses als HD gemäß Schlichtungsspruch (6) kommt hier auch nicht in Frage, weil weitere Diagnostik bzgl. des Carcinoms erfolgte.

    Mithin verbleibt (1 s.o.) als Hauptdiagnose der Primarius.

    Gibt es dazu andere Meinungen?

    Viele Grüße

    Pseudo

    Hallo rokka,

    ich denke, es stimmt so, wie es dort steht:

    • "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Viele Grüße

    Pseudo

    Hallo,

    ich bin erleichtert, dass nicht nur ich Probleme mit dieser scheinbar simplen Fragestellung habe.

    Die Termini sind verwirrend: Bei den DKR ist m.E. "Behandlung" mit Therapie gleichzusetzen. Beim Schlichtungsstellenspruch scheint mir mit "Behandlung" Diagnostik und auch Therapie gemeint zu sein.

    Da in der DKR von "Malignom/Metastasen" die Rede ist, ist das m.E. nicht synonym zu verwenden, insofern Widerspruch zu Kodierer2905.

    Ich habe mal die Kernsätze der DKR und des Schlichtungsspruches (6) zusammengefasst und bitte um engagierten Widerspruch:

    1.      Vom Grundsatz ist bei der Diagnostik oder Therapie

    a) einer bösartigen Erkrankung,

    b) einer Erkrankung als Folge der bösartigen Erkrankung oder deren Therapie

    das primäre Malignom Hauptdiagnose.

    2.      Dies gilt ebenfalls für die systemische Radio-, Chemo- oder Immuntherapie.

    Ausnahmen davon sind:

    3.      Aufnahme nur zur Therapie von Metastasen, dann Metastasen HD, ND Primarius.

    4.      Bei Therapie sowohl von Metastasen als auch Primarius HD nach Ressourcenverbrauch.

    5.      Bei Therapie ausschließlich eines Symptoms bei zum Aufnahmezeitpunkt bekannter Grunderkrankung ist das Symptom HD, Primarius ND.

    6.      Bei „Behandlung“ (Diagnostik und Therapie?) ausschließlich einer Erkrankung als Folge des Tumors oder seiner Therapie, wenn keine Diagnostik und Therapie der Tumorerkrankung erfolgt und auch keine andere Erkrankung „behandelt“ wird, dann HD Tumor(therapie)folgeerkrankung, ND Primarius.

    7.      Die Behandlung war zuvor endgültig abgeschlossen, dann kein C-Kode.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Werte Mitdenker,

    mich würde Ihre Meinung zur Hauptdiagnose in folgendem Fall interessieren:

    Eine Patientin mit bekanntem Mammacarcinom wird mit zunehmender Luftnot aufgenommen. Es liegt eine Pleuracarcinose mit Erguss vor. Es erfolgt eine therapeutische Pleurapunktion. Die Zytologie ergibt Metastasen. Die weitere Diagnostik ergibt Knochenmetastasen.

    Was ist als HD zu kodieren: Mammacarcinom (C50.9) oder Pleuracarcinose mit -erguss (C78.2/J91*).

    Für Ihre Meinungen im Voraus besten Dank.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Werte Forumsmitglieder,

    ich bitte mal um Mitteilung zu folgendem Problem. Wir haben AGFA/ORBIS als KIS. Bei Mitteilungen im DTA erhalten wir Meldungen, die nur mit großer Mühe zu lesen sind. Man muss sich das "Kennkürzel" (z.B. MDK01) aus einem nahezu unstrukturierten Text heraussuchen. Die Bedeutung wird nicht angegeben.Der eigentlich zu übermittelnde Text ist fortlaufend von irgendwelche Zwischenzeichen unterbrochen (PVT+). Formatierungen sind überhaupt nicht möglich. Das ist eine Textstruktur auf Vorkriegsniveau (Morsezeichen waren strukturierter:cursing:).

    Angeblich sei dies anders nicht möglich.

    Ich bitte daher um Auskunft, ob das andernorts bei ORBIS auch so ist oder ob es sich ggf. nur um ein Konfigurationsproblem handelt.

    Vielen Dank

    Pseudo

    Werte Mitdenker,

    ich bitte um Ihre Mithilfe in folgendem Fall, um die eigene Befangenheit auszuschließen:

    Patient mit rheumatoider Arthritis, Diabetes, Adipositas, vorbehandelt mit u.a. Cortison sowie antirheumatischem Basistherapeutikum, mithin "immuninkompetent".

    Der Patient wird drei Monate nach Hüft-TEP mit einer persistierenden Fistel bei chronischem Wundinfekt (Nachweis Enterobakterien und Streptokokken) stationär aufgenommen.

    Es erfolgt eine operative Revision, wobei sich eine subcutane Höhlenbildung zeigt, die Faszie ist vollständig geschlossen, keine Fistelgänge in die Tiefe, auch sonst kein Hinweis für eine Infektion der Prothese.

    Die Höhle wird excidiert, die Wunde primär verschlossen, Wundheilung nach 10 Tagen unkompliziert, antibiotische Nachbehandlung für drei Wochen.

    Es stellt sich die Frage der Hauptdiagnose:

    • T84.5 - Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese
    • T81.8 - Sonstige Komplikation bei Eingriffen, u.a. persistierende postoperative Fistel

    Wie ist ihre Meinung?

    Besten Dank im Voraus

    Pseudo