Hallo Herr Breitmeier,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Allerdings erfolgte während des stationären Aufenthalts (auch poststationär) keine Chemotherapie.
Die von Ihnen erwähnte Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist etwas verwirrend. Formal regelt sie nach meinem Verständnis unmittelbar nur, wann eine Tumorfolgeerkrankung als Hauptdiagnose (und der Tumor als ND) zu kodieren ist.
Dies ist dann der Fall, wenn die Tumorerkrankung bei Aufnahme bekannt ist, es sich um eine einzelne behandelte Tumorfolgeerkrankung (auch keine anderen behandelten Erkrankungen) handelt und zusätzlich keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung erfolgten.
Dies ist hier nicht der Fall, weil mehr als eine Erkrankung (Embolie, Thrombose, Tumorschmerz, Hochdruck, Harnwegsinfekt) behandelt wurde wie auch weitere Diagnostik im Hinblick auf die Tumorerkrankung erfolgte.
Mittelbar geht aus der Entscheidung hervor, dass dann der Tumor als Hauptdiagnose zu kodieren ist. Es kommt hier also auf eine Tumortherapie (Chemotherapie) nicht an.
Zusammenfassend komme ich zum gleichen Ergebnis wie Sie.
Oder liege ich da falsch?
Vielleicht gibt es andere Meinungen.
Viele Grüße
Pseudo