Beiträge von Pathfinder

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bei uns herrscht große Unsicherheit hinsichtlich folgender OPS:

    1. Muß der OPS 1-717 nur einmalig vor Entlassung/Verlegung des Patienten angegeben werden? In welcher Form die ärztliche Beurteilung erfolgt ist ja, so scheint es, völlig unklar??!!

    2. Muß der OPS 8-718.x zwingend bei allen über 95h beatmeten Patienten angegeben werden oder ist das fakultativ. Es geht darum, dass dann ja bei allen beatmeten Patienten auch die Dokumentation des Weaning vollständig erfüllt sein müsste, was ja ein nicht unerheblicher Aufwand ist.

    3. Wie ist "spezialisierte Beatmungsentwöhnungseinheit" definiert?

    4. Wie ist "spezialisierte intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungseinheit" definiert? Reicht es aus, die Vorgaben im OPS zu erfüllen und dass der Patient intensivmedizinisch versorgt ist oder gibt es weitere Vorraussetzungen (spezieller Personalschlüssel etc.)

    Ich hoffe, ich finde hier Erleuchtung (zumindest in fachlicher Hinsicht....8o) Vielen Dank schon mal für die Ratschläge und Hinweise!

    Liebe Grüße,

    Pathfinder

    Guten Morgen liebe myDRG-Gemeinde!

    Ich weiß, dieses Thema ist in der Vergangenheit schon mehrfach besprochen worden, allerdings sind die meisten Beiträge schon ein klein wenig her.

    Es stellt sich die Frage, ob die Beatmungsform CPAP/ASB zu den Beatmungsstunden gerechnet werden darf. Wenn ja, hat vielleicht jemand eine Quelle, die man gegenüber einem MD-Gutachter etc. zitieren kann? Meiner Meinung reicht zwar der Hinweis, dass bei einer Differenz zwischen PEEP und Hilfsdruck ab 6mbar die Vorraussetzungen gegeben sind aus, aber es gibt manchmal durchaus Menschen , die mehr Überzeugungsarbeit brauchen als andere....:evil:

    Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, noch ein erfolgreiches Arbeiten,

    LG

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    vielen Dank für die Meinungen und Denkanstösse! Ich werde mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen. Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Sachbearbeitern bei den verschiedenen Kassen. Das will ich natürlich auch nicht auf´s Spiel setzen.... ja, es spricht doch einiges für´s Weitermachen mit den Falldialogen....

    Ein schönes Wochenende!

    LG

    Liebe myDRG-Gemeinde!

    Macht eigentlich in der aktuellen Situation noch jemand Falldialoge mit den Kostentägern? Und wenn ja, welche Gründe habt ihr dafür? Aktuell laufen bei uns noch Falldialoge, allerdings bin ich persönlich sehr dafür, diese zu beenden, da dies ja ein Hintertürchen für die Kassen ist, doch noch Fälle ausserhalb der Prüfquoten zu "prüfen"....

    Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen!

    Liebe Grüße!8)

    Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

    kann mir jemand Informationen geben, welche Vorrausetzungen zur Abrechnung des ZE 2017-36, "Versorgung von Schwerstbehinderten" zu beachten sind? Vielen Dank und noch einen schönen Tag,

    Pathfinder

    Guten Morgen

    in unserer Klinik für Neurologie stellte sich die Frage, ob man eine orale Therapie mit Cortison, z.B. bei Myasthenia gravis, Arteriitis temporalis usw. mit dem OPS-Code 8-547.31 verschlüsseln kann. Außerdem müsste es doch möglich bzw. rechtens sein, eine laufende Immunmodulation mit Interferonen, Fingolimod usw. mit dem Code 8-547.2 zu verschlüsseln. Hat irgenwer Erfahrungen?

    Zweiter Punkt ist die Diskussion, ob eine Cortisonpulstherapie bei einem akuten MS-Schub mit 8-547.30 verschlüsselt werden darf. Meiner Meinung nach nicht, da vorrangig der entzündungshemmende Effekt und die Immunsuppression im Vordergrund steht.

    Sind vielleicht lauter dumme Fragen, ich mach das allerdings noch nicht so lange!!!! ;(

    Schönen Tag, Pathfinder