Beiträge von PEPPINA

    Hallo,

    wir erfassen GE bei Fixierungen, 1:1-Betreuung, Isolierungen und wenn die Pat. keinen alleinigen Ausgang wahrnehmen dürfen, weil sie z. B. suizidgefährdet sind.

    Es kommt halt immer auf die Dokumentation an.
    Wir optieren allerdings noch nicht und werden demnach dahingehend auch noch nicht geprüft.

    Aber wenn ich das höre, dann freue ich mich doch schon auf das was da kommen mag.
    Bin auf andere Antworten/Erfahrungen gespannt.

    VG PEPPINA

    Hallo zusammen,

    bei der Erweiterung des U69.3-!-Kodes zur Konsumart psychotroper Substanzen stellt sich mir die Frage, was fällt alles unter U69.35!/.36! „sonstige Stimulanzien“?
    Ist hier sonstige gleichzusetzen mit andere, also F15.- außer Meth?

    Vermutlich fehlt mir dazu die nötige Drogenerfahrung ;) :D

    Vielen Dank im Voraus für mögliche Antworten.

    Grüße
    PEPPINA

    Hallo Steffi2,

    die aufgezählten Symptome sprechen für mich eher für die F07.2 als HD. Und dann die S06.33 als ND.

    Bei mir ergibt sich übrigens, wenn ich den Fall zur Probe groupe, bei F07.0 PA14B und bei F07.2 PA15C. Ein nicht gruppierbar erhalte ich nicht.

    Wäre auch an weiteren Meinungen interessiert.

    VG und ein schönes Wochenende

    PEPPINA

    Hallo zusammen,

    meiner Meinung nach ist das Kind tatsächlich 4, bis einen Tag vor seinem 5. Geburtstag.

    Es befindet sich zwar im fünften Lebensjahr, wird aber erst an dem entsprechenden Geburtstag 5.

    Ist also bis dahin 4 Jahre alt (– wie sie meist schon richtig mit ihren vier Fingerchen zeigen. :) )

    Ansonsten wären wir auch auf dem falschen Dampfer.

    Grüße
    PEPPINA

    Hallo zusammen,

    der konkrete Fall aus meiner Eingangsfrage hinsichtlich der erhöhten Viruslast war für mich eindeutig beantwortet. – Vielen Dank nochmal.

    Aber ansonsten scheiden sich offensichtlich die Geister über eine konkrete Definition wann B18.2 und wann Z22.5.

    Einen erhöhten Infektionsschutz (Handschuhe, etc.) sollte man ja bei jedem Hepatitispatienten voraussetzen, also Aufwand ja, aber in dem Fall für mich nur der Keimträger.

    Mein Verständnis war bisher immer, B18 nur, wenn eine Medikation vorliegt.
    Und da eine Medikation in unserem Haus nicht stattfindet, belasse ich es bei Z22.5.

    Danke an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen.

    Herzliche Grüße
    PEPPINA

    Hallo zusammen,

    auch nach intensivem durchforsten des Forums konnte ich bisher keine zufriedenstellende Antwort zu dem Thema B18.2 vs. Z22.5 finden.

    Die Verweise in den alten Beiträgen funktionieren offensichtlich nicht mehr, daher wieder mal die leidige Frage B18.2 oder Z22.5. :|

    Folgender Fall:

    Pat. mit bekannter Hepatitis C.
    Die aktuelle Laboruntersuchung hat eine erhöhte Viruslast ergeben, der Pat. bekommt aber bei uns keine Medikamente. Allerdings sagt in diesem Fall der Laborbefund „kein akuter Handlungsbedarf“.

    Nebendiagnosedefinition:
    „… bei einem Aufwand von therapeutischen Maßnahme, diagnostischen Maßnahmen,
    erhöhtem Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand .. „

    Behandelt wird nicht, aber eine gesonderte Diagnostik (separate Blutentnahme, spezielles Fremdlabor) ist erfolgt und eben die erhöhte Viruslast diagnostiziert worden.

    In den meisten Fällen kodieren wir Z22.5.
    Hier würde ich jetzt allerdings eher zu B18.2 tendieren.

    Wie handhaben andere Häuser solche Fälle?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
    PEPPINA