Beiträge von SKoch

    Hallo!

    Hier helfen die FPV § 4 und PEPPV §3 weiter.

    (4) 1Ist in einem Krankenhaus neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen einerseits noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG andererseits vorhanden, sind diese unterschiedlichen Entgeltbereiche im Falle von internen Verlegungen wie selbstständige Krankenhäuser zu behandeln. 2Für den Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

    (3) 1Unterliegt ein Krankenhaus neben dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung auch dem Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes, sind diese unterschiedlichen Geltungsbereiche im Falle von internen Verlegungen wie eigenständige Krankenhäuser zu behandeln. 2Für den Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 3Bei Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung in den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig.

    Viele Grüße

    SKOCH

    Hallo Herr Büttner!

    Als Medizincontrollerin und Ärztin bei einer gesetzlichen Krankenkasse möchte ich hier einmal für die Krankenkassen sprechen und sie etwas in Schutz nehmen. Die Regelungen im AOP Bereich genau wie Tagesbehandlungen, sektorengleiche Vergütungen zusammen mit den Empfehlungen zur Strukturreform der KH etc. sind auch für uns Mitarbeiter bei der KK schwer zu verdauen. Vor allem, weil hier umfassende Änderungen in wirklich enormer Geschwindigkeit eingeführt wurden und werden. Nun haben wir die 3. Januarwoche und es trudeln gerade die ersten Rechnungen überhaupt aus 2023 bei uns ein. Parallel aber laufen gerade meine Schulungen in der Kasse zu all diesen Themen und den Änderungen, die damit in der täglichen Routine verbunden sind. Früher gingen die Schulungen nicht (Informationen schlicht nicht vorhanden) und es müssen auch die geschult werden, die die ersten Januarwochen im Urlaub waren.

    Lange Rede kurzer Sinn: Es ist nicht im Sinne der Krankenkasse, Krankenhäuser sinnlos zu beschäftigen. Warum auch, denn mit Prüfungen, die keinen Erfolg haben können, machen wir uns selber unnötig Arbeit und verschwenden Gelder. Nur müssen die vielen neuen Informationen erst einmal an jeden Mitarbeiter gelangen und auch in unsere software.

    Hier arbeiten auch nur Menschen!

    Deswegen haben Sie etwas Geduld und denken Sie bitte nicht , dass wir alle nur böse sind und den ganzen Tag nur darüber nachdenken, wie wir die KH ärgern können ;) . Es reicht völlig, wenn Sie eine nette MBEG senden oder auch mal kurz zum Telefonhörer greifen. Und dann freuen wir uns auf April und Ihre Kontextfaktoren ^^

    Viele Grüße aus dem home office

    SKOCH

    Hallo!

    Ganz lieben Dank für die Erläuterungen. Wahrscheinlich wird es dennoch den ein oder anderen Streitfall geben, je nach CCL Level.

    Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins aufregende Jahr 2023. :)

    Viele Grüße

    SKOCH

    Hallo zusammen,

    ich möchte gern eine Frage an die Kodierexperten richten.

    Der ICD 2023 sieht folgenden Kode neu vor:

    - K91.84 Strikturen nach endoskopischen Eingriffen und Operationen am Verdauungstrakt

    Es gibt nun aber auch den altbekannten Kode K66 Adhäsionen - die ja nun auch gerne nach Operationen im Bauchraum auftreten.

    Kann mir irgend jemand sagen, wie diese ICD zu differenzieren sind ?

    Als Striktur bezeichnet man eine hochgradige Einengung (Stenose) des Lumens eines Hohlorgans. Eine Adhäsion kann aber auch zu einer Einengung führen.

    Wann also kodiert man was?


    Viele Grüße und an alle einen schönen 3. Advent

    SKOCH

    Medizincontrollerin

    Hallo!

    ich habe bei den Kollegen des INEK einmal nachgefragt, wie Angaben wie z.B. V_801_08 ≠ 1 zu verstehen sind.

    Hier die Antwort:

    "Bei der von Ihnen genannten Variable „V_801_08 ≠ 1“ handelt es sich um eine rein technische „Schaltervariable“. Im Rahmen der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für 2019 wurde die die Zuordnung in die MDC 24 an einigen Positionen sehr komplex umgebaut. Dies hätte für den Anwender eine nicht mehr nachvollziehbare Darstellung im G-DRG-Definitionshandbuch zur Folge gehabt. Um dies zu vermeiden, wurde ein technisch anderer Weg gewählt, der den Grouperherstellern im Rahmen der Zertifizierung in den Spezifikationen erläutert worden.

    Grundsätzlich erfolgt im G-DRG-System die Zuordnung eines Falles zu einer MDC über die Hauptdiagnose. Wenn also für einen Fall operative Prozeduren mit einem Bezug zur Hauptdiagnose kodiert werden, sind sie in der Regel in einer DRG ihrer typischen MDC differenziert abgebildet. Fälle mit einer OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose würden – ohne die MDC 24 Sonstige DRGs – trotz operativer Behandlung konservativen DRGs in der medizinischen Partition einer MDC zugeordnet. Deshalb werden bereits seit dem ersten G-DRG-System diese systemweit auftretenden Fälle mit einer operativen Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose in den Basis-DRGs 801 (bis 2016: 901) Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose und 802 (bis 2016: 902) Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose abgebildet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2019 wurde erstmals umfassend die Möglichkeit einer hauptdiagnoseunabhängigen Zuordnung typischer Fallkonstellationen zu den MDCs mit Organbezug genutzt. Detaillierte Informationen und Hintergründe zu diesem Thema können Sie im Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für 2019 (Kapitel 3.3.2.28 Sonstige DRGs) nachlesen, zu finden unter https://www.g-drg.de/Archiv/DRG_Sys…enjahr_2017#sm7."

    Ich hoffe, das hilft allen weiter.

    Viele Grüße

    SKoch

    Hallo

    das ist in der Tat immer komplexer....

    ich habe einmal versucht, eine Tabelle zu erstellen mit den wesentlichen Unterschieden. Sie finden das anbei.

    Ich bin auch nicht sicher bei den neu eingeführten Begriffen der Einheiten, das wird sicher wieder etwas für die Juristen.

    "Schuld" an den Kodes ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG):

    Änderung des § 39 SGB V„ Zur Krankenhausbehandlung gehört auch eine qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus im Laufe der Behandlung und vor der Verlegung oder Entlassung von Beatmungspatienten.“


    Änderung des § 6 Absatz 2a Krankenhausentgeltgesetz


    Solange für eine längerfristige Beatmungsentwöhnung noch kein Zusatzentgelt nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kalkuliert werden kann, ist hierfür ab dem Jahr 2021 ein gesondertes krankenhausindividuelles Zusatzentgelt zu vereinbaren; Satz 2 gilt entsprechend.“

    Korrekturen an der Tabelle nehme ich gern entgegen. Sie erfasst auch nicht vollständig alle Merkmale der Kodes.

    Viele Grüße

    SKoch

    Hallo!

    Ist Ihnen bewusst, dass die Methode derzeit nicht erlaubt ist?

    Bitte lesen Sie hierzu die ausführliche Information des BfarM:

    Quelle: https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=https…4_ZphuyRJ8AM&e=

    Zitat:

    „Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 und eines möglichen oral-fäkalen Übertragungswegs sind ab sofort folgende Maßnahme zur Minimierung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch FMT einzuhalten:

    Die Gewinnung von Spenderstuhl und Herstellung von fäkalen Mikrobiota-Transplantaten sind bis auf Weiteres auszusetzen.

    Eine Behandlung mit FMT – im Rahmen von klinischen Studien oder als individueller Heilversuch – sollte generell ausgesetzt werden. Eine Anwendung von FMT sollte nur im Ausnahmefall bei einer rezidivierenden Infektion mit Clostridioides (früher Clostridium) difficile nach Ausschöpfung der alternativen Behandlungsoptionen, wie orale Antibiotika (z.B. Vancomycin, Metronidazol, Fidaxomycin) oder monoklonale Antikörper (wie z.B. Bezlotoxumab®) durchgeführt werden. Für die Anwendung der FMT in medizinisch begründeten Einzelfällen sollte nur noch auf Stuhlpräparate zurückgegriffen werden, bei welchen der Stuhl vor dem 01.01.2020 gespendet wurde.“

    Selbst die Studienzentren für die FMT sehen nach M.K derzeit von einer Durchführung ab.

    Und zu den OPS:


    Ein 5er Kode kommt hier nicht in Frage, das ist wohl kaum eine OP, sondern ein interventioneller Eingriff.


    Viele Grüße

    SKoch