Hallo!
ich habe bei den Kollegen des INEK einmal nachgefragt, wie Angaben wie z.B. V_801_08 ≠ 1 zu verstehen sind.
Hier die Antwort:
"Bei der von Ihnen genannten Variable „V_801_08 ≠ 1“ handelt es sich um eine rein technische „Schaltervariable“. Im Rahmen der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für 2019 wurde die die Zuordnung in die MDC 24 an einigen Positionen sehr komplex umgebaut. Dies hätte für den Anwender eine nicht mehr nachvollziehbare Darstellung im G-DRG-Definitionshandbuch zur Folge gehabt. Um dies zu vermeiden, wurde ein technisch anderer Weg gewählt, der den Grouperherstellern im Rahmen der Zertifizierung in den Spezifikationen erläutert worden.
Grundsätzlich erfolgt im G-DRG-System die Zuordnung eines Falles zu einer MDC über die Hauptdiagnose. Wenn also für einen Fall operative Prozeduren mit einem Bezug zur Hauptdiagnose kodiert werden, sind sie in der Regel in einer DRG ihrer typischen MDC differenziert abgebildet. Fälle mit einer OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose würden – ohne die MDC 24 Sonstige DRGs – trotz operativer Behandlung konservativen DRGs in der medizinischen Partition einer MDC zugeordnet. Deshalb werden bereits seit dem ersten G-DRG-System diese systemweit auftretenden Fälle mit einer operativen Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose in den Basis-DRGs 801 (bis 2016: 901) Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose und 802 (bis 2016: 902) Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose abgebildet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2019 wurde erstmals umfassend die Möglichkeit einer hauptdiagnoseunabhängigen Zuordnung typischer Fallkonstellationen zu den MDCs mit Organbezug genutzt. Detaillierte Informationen und Hintergründe zu diesem Thema können Sie im Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für 2019 (Kapitel 3.3.2.28 Sonstige DRGs) nachlesen, zu finden unter https://www.g-drg.de/Archiv/DR…r_2019_Datenjahr_2017#sm7."
Ich hoffe, das hilft allen weiter.
Viele Grüße
SKoch