Beiträge von BluterZE

    Hallo liebe Community,

    es geht um ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt zu einem Blutprodukt, das beim InEK beantragt werden soll. Das Blutprodukt wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und Abteilungen (DRG) bei uns in der Klinik verwendet. Es gibt einen OPS-Kode für das Blutprodukt. Wie genau nimmt denn jetzt das InEK die "DRG-bezogene Differenzbetrachtung zwischen den Fällen mit und ohne" Präparat vor? Soll heissen: Welcher Detail-Level im Hinblick auf DRG spielt eine Rolle bei der Differenzbetrachtung?

    Hoffe, Ihr könnt mir aushelfen.

    Beste Grüße

    BluterZE

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade nachzuvollziehen, warum es für das InEK so schwer ist, ein bewertetes Zusatzentgelt für bestimmte Blutprodukte zu bestimmen.

    Zu diesem Zweck wollte ich zuerst mal überprüfen, welche DRGs sich für das InEK auf Basis gegebener ICD-10 Kodes in Verbindung mit bestimmten OPS ergibt. Nachdem ich eine Reihe unterschiedlicher ICDs (D68.30, D68.31,...,D65.2) mit den OPS U69.11 und U69.12 im Grouper durchdeklinert habe, stelle ich fest, dass sich immer die DRG (16, Q60C) ergibt.

    1.) Mache ich was falsch? Wo ist ggf. der Denkfehler?

    2.) Falls sich tatsächlich für soviele ICDs und OPS dieselbe DRG ergibt: Wieviele andere OPS und andere ICD-10 landen denn noch im DRG-Topf Q60C? (Wie soll das InEK bei soviel Heterogenität noch erkennen können, wieviel Unterschied es macht, ob und weiviel Blutprodukt verabreicht wurde?

    Beste Grüße & verbindlichsten Dank fürs Mitdenken

    Euer BluterZE

    Ziel ist, für zwei plasmatische Gerinnungspräparate (Faktor I und Faktor VIII) jeweils ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt zu erreichen. Beide Präparate sind viele Jahre auf dem Markt und haben jeweils einen OPS-Kode. Sie werden in einer schlecht überschaubaren Vielzahl medizinischer Problemstellungen verwendet (unter anderem Transplantationen und Intenvivmedizin).

    Es existieren bereits 2 unbewertete Zusatzentgelte, ZE20xx-97 für dauerhafte Blutgerinnungsstörungen und ZE20xx-98 für temporäre Blutgerinnungsstörungen. Allerdings existiert auch eine Reihe von ICD-Kodes (D65.0, D65.1, D65.2, D68.38, D68.4, D68.8, D69.1 und D69.), die nicht eindeutig einem der genannten Zusatzentgelte zuzuordnen sind. Angeblich deshalb, weil sich diesbezüglich „die Verhandlungspartner nicht einigen konnten“ mit der Folge, dass nun „die Kodierfachkräfte vor Ort zuordnen“ müssten.

    1. Wie genau berechnet und überprüft das InEK, ob für ein gegebenes Blutpräparat ein Zusatzentgelt angemessen wäre? (Wie ist der genaue Algorithmus?)

    2. Was muss bei der Berechnung des InEK idealiter herauskommen, damit für die gegebenen Präparate jeweils ein Zusatzentgelt resultieren kann?

    3. Was kann man mit legitimen Mitteln im Vorfeld tun, um dem InEK seine Arbeit zu erleichtern? (Wären qualitätssichernde Maßnahmen zum Einsatz der Blutgerinnungsprodukte ein zweckdienlicher Ansatz?)

    4. Welche weiteren Voraussetzungen notwendig, um auf dieser Basis zu jeweils einem Bundeseinheitlichen Zusatzentgelt zu kommen?