Ziel ist, für zwei plasmatische Gerinnungspräparate (Faktor I und Faktor VIII) jeweils ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt zu erreichen. Beide Präparate sind viele Jahre auf dem Markt und haben jeweils einen OPS-Kode. Sie werden in einer schlecht überschaubaren Vielzahl medizinischer Problemstellungen verwendet (unter anderem Transplantationen und Intenvivmedizin).
Es existieren bereits 2 unbewertete Zusatzentgelte, ZE20xx-97 für dauerhafte Blutgerinnungsstörungen und ZE20xx-98 für temporäre Blutgerinnungsstörungen. Allerdings existiert auch eine Reihe von ICD-Kodes (D65.0, D65.1, D65.2, D68.38, D68.4, D68.8, D69.1 und D69.), die nicht eindeutig einem der genannten Zusatzentgelte zuzuordnen sind. Angeblich deshalb, weil sich diesbezüglich „die Verhandlungspartner nicht einigen konnten“ mit der Folge, dass nun „die Kodierfachkräfte vor Ort zuordnen“ müssten.
1. Wie genau berechnet und überprüft das InEK, ob für ein gegebenes Blutpräparat ein Zusatzentgelt angemessen wäre? (Wie ist der genaue Algorithmus?)
2. Was muss bei der Berechnung des InEK idealiter herauskommen, damit für die gegebenen Präparate jeweils ein Zusatzentgelt resultieren kann?
3. Was kann man mit legitimen Mitteln im Vorfeld tun, um dem InEK seine Arbeit zu erleichtern? (Wären qualitätssichernde Maßnahmen zum Einsatz der Blutgerinnungsprodukte ein zweckdienlicher Ansatz?)
4. Welche weiteren Voraussetzungen notwendig, um auf dieser Basis zu jeweils einem Bundeseinheitlichen Zusatzentgelt zu kommen?