Beiträge von Neuroline

    Hallo wertes Forum,

    ich möchte einmal in die Runde fragen, ob jemand ein Spiel (Brett-oder Kartenspiel etc.) kennt (gerne mit Bezugsquelle) zum DRG System. Ich erinnere, dass es in den Anfangsjahren des DRG Systems mal ein Spiel gab, so ähnlich wie ein Quartett.

    (Es soll ein Abschiedsgeschenk sein für einen Chefarzt der Neurologie)


    V. Grüße

    Neuroline

    Hallo liebes Forum,


    ich habe folgende Frage:

    Unsere Abrechnerin hat eine DRG nur mit dem Pflegeerlös abgerechnet also ohne den eigentlichen DRG Erlös. Traurig, dass das KIS das zulässt , aber es war so... Sie hat es dann gemerkt und danach eine neue Rechnung geschickt. Diese wird nun abgelehnt mit Verweis auf §17c Absatz 2a KHG. Was sagen die Juristen im Forum dazu ? Meine Idee wäre zu argumentieren, dass das gar keine richtige Rechnung war, da ja der DRG Anteil fehlte. Die Rechnung war ja eindeutig unvollständig. Hat jemand eine Idee oder den Fall schon einmal gehabt ?


    V. Grüße

    Neuroline

    Hallo, liebes Forum,

    wir sind eine Neurologische Fachklinik und haben bisher recht viele Fälle zur Diagnostik von den Fachärzten bekommen, sei es zur Abklärung von Demenz, MS, Neuroborreliose u.ä. Dabei wird meist auch (nicht nur) eine Lumbalpunktion (LP) durchgeführt, um Liquor für das Labor zu bekommen und die Aufnahmen wurden bisher mit 1 Tag VWD bei den MD Prüfungen akzeptiert. Meist ist der Auftrag allgemein formuliert mit Verdacht auf..., manchmal steht auch explizit LP auf dem Einweisungsschein. Es gab in den letzten Jahren immer mal wieder Gesprächsbedarf, ob die LP für 1 Tag stationär durchgeführt werden kann, es wurde aber im Ergebnis immer gestattet. Nun ist die LP auf die Liste der AOP aufgenommen worden. Das bedeutet, dass wir ab 1.4. nun Ablehnungen bekommen, sobald wir eine LP kodieren. Die Kontextfaktoren helfen da nur selten weiter.

    Ich habe nun viel gelesen, bin aber in diesem Thema nicht wirklich fit. Daher möchte ich hier einige Fragen stellen:

    Wenn unsere Ärzte der Auffassung sind, dass die stationäre Aufnahme ohne Kontextfaktoren nur für die LP ok ist, müssen sie eine Begründung schreiben, wir übermitteln dann die Z76.8 und die Begründung des Arztes. Nun ist es ja nicht immer gleich klar, ob eine LP gemacht wird, es gibt ja durchaus auch die Fälle, wo der Krankenhausarzt während des Aufenthaltes die Indikation für eine LP stellt und vor allem es werden ja noch andere Untersuchungen, bspw. ein CT durchgeführt. Es kann ja nicht das Ergebnis sein, dass der Arzt zum Patienten sagt, sie sollten eigentlich jetzt auch noch punktiert werden, aber da sie keine Kontextfaktoren haben, soll das mal ihr niedergelassener Neurologe machen. Vom Grundsatz müssten wir aber die Diagnostik dann teilen, in einen stationären Fall ohne LP und dann ambulant nur die LP. Oder soll man den Pat. entlassen, ambulant punktieren und wieder aufnehmen. Dies fordert ja nahezu dazu heraus, die LP beim Kodieren zu vergessen, damit es keinen Ärger gibt. Das soll auf keinen Fall die Lösung sein.

    Falls wir die LP ambulant abrechnen wollen ergeben sich weitere Fragen:

    Ich melde die LP mit dem Formular der DKG an die GKV, an alle Kassen, die Landesverbände haben, die KV und an einen Zulassungsausschuss. In dem Formular kreuze ich dann die LP an und fülle die restlichen Angaben zum Krankenhaus aus. Das wäre eine Sache von 2 Minuten und kommt mir irgendwie merkwürdig vor, da so unkompliziert. Da gibt es doch bestimmt noch mehr zu tun, irgendein QM Verfahren oder oder oder

    Zukünftig benötige ich dafür eine Überweisung und keine Einweisung mehr ?

    Was mache ich mit der teuren Laborleistung, die teilweise 300 € oder mehr kostet, stellt der niedergelassenen Kolleg parallel eine Überweisung für das Labor mit aus oder muss ich da selbst als Krankenhaus noch irgendwo um eine Art "Labor-Überweisungsermächtigung" kümmern.

    Was mache ich eigentlich mit den ganzen anderen Untersuchungen VEP, SEP,CT, EEG, o.ä. die zu einer ordentlichen Diagnostik gehören würden, kann ich die dann alle auch mit EBM Ziffern zusätzlich abrechnen oder brauche da wieder eine komplette Ambulanzermächtigung? Oder geht das gar nicht, sind grundsätzlich nur die im AOP aufgeführten EBM Ziffern möglich ?

    Zum Schluss, wie rechne ich das denn ab, wenn ich keine Ambulanz am Krankenhaus habe. Kann ich eine Papierrechnung schicken oder gibt es da auch Vorgaben, DTA ? zertifizierte Abrechnungesoftware ? Und wer bekommt überhaupt die Rechnung, die KV oder die Kasse.

    Denken Sie bitte nicht, ich hätte nicht schon bei der KV angerufen oder bei der Kasse angefragt, auch dort weiss man auf Anhieb keine Antworten. Da gibt es Verweise auf Einzelpersonen, die teilweise in Mutterschutz oder Urlaub sind oder man versichert sich zu kümmern und sich zu melden. Ich vertraue jetzt den erfahrenen Praktikern aus dem Forum, vielleicht gibt es Kollegen oder Kolleginnen, die weiterhelfen können und es wird sicherlich auch weitere Leidensgenossen geben, die gerne mitlesen.

    Herzliche Grüße

    Neuroline

    Hallo liebes Forum,

    das evangelische Krankenhaus Niederrhein hatte in 2022 den Schlichtungsausschuss angerufen. der Antrag ist angehängt, da steht das alles gut dargestellt drin. Meine persönliche Sorge ist, dass die GNP weiterhin eine extreme Lobbyarbeit betreibt, um ihre Ausbildung als das Nonplusultra darzustellen. Offenbar gibt es auch gute Verbindungen der GNP ins BfArm, sonst hätten wir letztes Jahr nicht den ganzen Ärger mit der OPS-Änderung gehabt. Ich befürchte, dass da gerade wieder extrem hinter den Kulissen gearbeitet wird.

    Herr Dr. Bartkowski, sitzen Sie denn in der AG zur Antragsbeurteilung bei BfArM mit dabei ? Vielleicht würde es Sinn machen, dass die DGNR vorsorglich schon mal einen Einspruch an den Entscheidungskreis, der über die Anträge urteilt, schreibt ? Vielleicht ist hier jemand Mitglied und könnte das vorantreiben?

    https://www.g-drg.de/schlichtungsau…htungsverfahren

    Hallo liebes Forum,

    wir führen bei uns die Neurologische Frühreha durch, mit den Haupt-DRGs B42 (möglich ab 14 Tagen OPS 8-552 ) und B43Z (möglich ab 28 Tagen OPS 8-552) Die B42 ist im E1 Bereich, die B43Z ist im unbewerteten E3 Bereich. Im letzten Jahr haben wir die §6 DRGs von E3.1 auf E3.3 gewechselt. Nun kommen wir mächtig ins Trudeln mit den Fallzusammenführungen bei Rückverlegungen, von denen wir recht viele haben.

    Die FZ bei Verlegung innerhalb von 30 Tagen soll ja laut FPV nicht für die tagesbezogenen Abrechnungen nach §6 gelten. Die DRGSs werden durch die wochenweise gezählte OPS 8-552 erzeugt. Nun kann ich bspw. 2 Fälle, die zusammen die Dauer von 28 Tagen überschreiten nicht mehr zusmmenführen, da die DRG B43Z mit tageweiser Abrechnung in E3.3 nicht mehr zusammengführt wird. Sobald ich die richtige OPS einsetze für 28 Tage, wird keine FZ mehr daraus. Ich könnte theoretisch eine falsche OPS mit geringerer Dauer kodieren, dann würde es eine FZ im E1 Bereich mit oGVD Überschreitung geben, das kann aber nicht Sinn der Sache sein. Wie lösen das andere Kliniken ? Gibt es dafür überhaupt eine Lösung?

    Hallo MiChu, man benötigt immer eine Vertretung, das kann im Zweifel auch eine Kooperation sein, die aber auch auch angesichts der geringen Anzahl von NP schwer zu finden ist. Also 2 NP im Haus oder 1 NP mit einer Kooperation mit einem weiteren NP. Bei uns hakt es "nur" an der Vertretung, 1 NP reicht dem MD nicht, wir haben mehrere Dipl-Psychologen, die viele Jahre in der Neurologie tätig sind, das reicht dem MD nicht als Vertretung, es muss auch als Vertretung eine Zusatzweiterbildung NP vorgewiesen werden.

    Mich würde interessieren, ob es in den Bundesländern unterschiedliche Auslegungen gibt. Haben denn alle Kliniken mit der OPS 8-552 auch 2 Neuropsychologen, sei als als WB in der Psychologie oder Psychotherapie? Wenn ich die Listen der Neuropsychologen durchzähle, gibt es gar nicht genug davon, wenn immer 2 für eine Klinik mit OPS 8-552 tätig sein sollen. Das sind in der Regel Kliniken, die geriatrische oder neurologische Frührehabiliation anbieten.

    Hallo,

    wir haben auch dieses Problem. Man benötigt ja auch noch 2 Neuropsychologen und es gibt kaum welche. Wobei der Text der OPS meiner Meinung nicht ausdrücklich einen NP fordert, sondern das Vorhandensein des Therapiebereiches. Interessiert den MD hier aber derzeit nicht. Theoretisch kann das eine Zusatzausbildung für Psychologen oder für Psychotherapeuten sein.

    Da überall in Deutschland die NP kaum vorhanden sein dürften, würde mich interessieren, ob in anderen Bundesländern auch Psychologen für die OPS 8-552 anerkannt werden, bei uns wird nicht mal eine 2-fache Ausbildung Facharzt für Neurologie und Dipl.-Psychologe anerkannt, das ist ganz bitter und inhaltlich nicht nachvollziehbar.

    Grüße an das Forum

    Hallo wertes Forum,

    wir bekommen in der neurologischen Frührehabilitation manchmal Patienten, die in der Vorklinik eine teure NUB Medikation bekommen haben und diese dann bei uns auch bekommen wollen. Da dies oft onkologische Medikamente sind, wollen alle Beteiligten unbedingt, dass dieses Medikament dann auch bei uns weiterverabreicht wird. Das ist zwar nachvollziehbar, bringt uns aber kostentechnisch in Schwierigkeiten. Bei 4-5 Wochen Frührehabilitation können da mehrere zehntausende Euros zusammen kommen. Wie machen das andere Kliniken ? Wird das Medikament dann abgesetzt ? Gibt es andere Ideen, wie das lösbar ist ?

    Wir haben keine NUB Vereinbarungen, da kleine Klinik und nur ein Fachgebiet.

    Grüße

    Neuroline