Beiträge von Conrad

    Hallo vosue, hallo Forum,

    ich bin mit der Suchfunktion auf diesen alten Beitrag gestoßen.

    Unabhängig vom therapeutischen Aufwand stellt sich für mich die Frage, ob eine Sinustachykardie mit \"I47.1 paroxysmale supraventrikuläre Tachykardie\" richtig kodiert ist. Für die Sinustachykardie müsste wohl eher R00.0 zutreffen, auch wenn das Herzrasen den Patienten \"anfällt\"?
    Gibt es hier einen Kardiologen, der das Thema noch einmal aufgreifen kann?


    I47.- Paroxysmale Tachykardie
    Exkl.: Als Komplikation bei:
    · Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft ( O00-O07 , O08.8 )
    · geburtshilflichen Operationen und Maßnahmen ( O75.4 )
    Tachykardie o.n.A. ( R00.0 )

    ...

    I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie
    Paroxysmale:
    · atrioventrikuläre [AV-] }
    · AV-junktionale }
    · Knoten } Tachykardie
    · Vorhof }


    Conrad

    Hallo mhollerbach,

    auch Sie sind ein wahrer \"Lord\" der Kodierer.

    Danke für die Richtigstellung.

    Fällt Ihnen ein Beispiel einer spezifischern Kodierung für einen Pleuraerguss bei sekundärer bösartiger Neubildung der Pleura ein? O.n.A. ist hier m.E. nur geeignet, Verwirrung zu stiften.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Conrad

    Hallo Susanne,

    ich gehe davon aus, dass Sie zu der Pleura- bzw. Peritonealkarzinose nähere Angaben machen können. Damit trifft das Inklusivum bei C78.2 bzw. C78.6 nicht zu und Pleuraerguss bzw. Aszites dürfen zusätzlich kodiert werden, wenn sie als Symptom von eigenständiger Bedeutung sind.

    Conrad

    Hallo,

    an der Zahl der Aufrufe gemessen, scheint das Thema auf Interesse zu stoßen.

    Was sind denn „die Kriterien der Fachgesellschaften“ für [c=darkred]die Sepsis[/code]? Teilweise wurden sie von Ihnen eingangs zitiert (zurückgehend auf die Konsensuskonferenz des American College of Chest Physicians und der Society of Critical Care Medicine (so genannte ACCP/SCCMKriterien von 1992).

    Die Frage ist nur, wie die Kriterien anzuwenden sind. Allgemein akzeptiert und auch von der DSG übernommen ist nur die Definition der [c=darkred]schweren[/code] Sepsis anhand dieser Kriterien.
    Reden wir hier von Sepsis, meinen aber eigentlich schwere Sepsis?

    Conrad

    Hallo,

    wenn aber bei stat. Aufnahme eine Pneumonie mit Sepsis besteht? Ist die Sepsis nicht als Symptom der Pneumonie aufzufassen und die Pneumonie als zugrundeliegende Erkrankung die diagnostiziert und behandelt wird? (siehe D002, Hauptdiagnose, Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose)

    Selbstredend hat die Sepsis eine eigenständige Bedeutung und muss als ND kodiert werden.

    Genau so sehe ich das beim Harnwegsinfekt mit Urosepsis. Auch hier ist die Sepsis ein Symptom der zugrunde liegenden Infektion, des Harnwegsinfektes. Die DKR \"Urosepsis\" war vielleicht nur unglücklich formuliert und so gemeint dass der Sepsis-Code [c=deeppink]zusätzlich[/code] zugewiesen werden soll.

    Liege ich falsch?

    Conrad

    Hallo Forum,

    muss nicht in Analogie zum Puerperalfieber bei jeder Infektion diese jeweils als Hauptdiagnose angegeben werden (soweit bekannt)und die Sepsis als Nebendiagnose? Ist die Sepsis nicht eigentlich ein Symptom der jeweiligen Infektion?
    Wir hatten das Thema schon an anderer Stelle. Eine schlüssige Begündung, die Sepsis als HD zu wählen, wenn die ursächliche Infektion bekannt ist und behandelt wird, wurde aber nie gegeben.

    Conrad

    Hallo C.U.

    Offenbar handelt es sich um eine Routine-Kontrolluntersuchung. Dass diese überhaupt indiziert war, wollen wir voraussetzen!!
    Ich würde eher für I25.11 oder ggf. I20._ als HD plädieren, eben weil die Erkrankung noch besteht.
    Gegen die Z09.8 ist aber lt. DKR und ICD nichts einzuwenden.

    MfG, Conrad

    A09 und K52.9 führen in die gleiche DRG (G67.B). Für A08.0 bis .2 (führen in G67A) sollte m.E. ein pos. Virus-Nachweis vorliegen oder die Diagnose zumindest epidemiologisch plausibel sein (z.B. bei Norwalk-Virus Epidemie, wo eine mikrobiologische Diagnostik nicht zwingend bei jedem Patienten erforderlich ist).

    Conrad

    @ AChandra

    ... Von \"eigenständig\" ist nichts geschrieben....

    Eben doch: In DKR 1801a. Sinngemäß steht dort, dass Symptome als ND kodiert werden dürfen, wenn sie \"eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen\". Und Ordu meint eben den durchaus denkbaren Fall, dass VH-Flimmern nur ein Symptom der Herzinsuffizienz ist.
    Allerdings: Dass VH-Flimmern nicht behandelt wird, und sei es mit 1/2 Tbl. (toller Gedanke) Digitoxin, dürfte wohl selten vorkommen. Und damit wird es eben ND.

    Conrad

    Zu II/Herzinsuffizienz:
    Auszug aus den DKR mit Ergänzungen in ():
    ...Wenn sich ein Patient mit einem Symptom (I50._) vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit (Vitium) ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren ...

    Ein Aufwand i.S. der ND-Definition ist also nicht erforderlich, falls das Vitium Ursache (und nicht Folge, MI!?) der Herzinsuffizienz ist.

    Conrad