Hallo Forum,
in der zweiten und dritten Lesung des Fallpauschalengeseztes im Deutschen Bundestag wurden auf Beschlussempfehlung des BT-Ausschuss Gesundheit vom 12.12.2001 der Empfehlungscharakter des Mindesmengenkatatlog aufgegeben und einer Verbindlichkeit zugeführt.
Aus Qualitätsgründen werden die Kostenträger auf solche Mindestmengen achten. Die Krankenhausträger werden im Rahmen einer Prozesskostenbetrachtung auf solche Mindermengen verzichten.
Es ist selbstverständlich, daß die jeweilige Versorgungsstufe des Krankenhaues bei der Betrachtungsweise mit berücksichtigt wird.
Freundliche Grüße und ein gutes neues Jahr wünscht
BAYERN 1