Beiträge von Bayern1

    Hallo Forum,

    in der zweiten und dritten Lesung des Fallpauschalengeseztes im Deutschen Bundestag wurden auf Beschlussempfehlung des BT-Ausschuss Gesundheit vom 12.12.2001 der Empfehlungscharakter des Mindesmengenkatatlog aufgegeben und einer Verbindlichkeit zugeführt.

    Aus Qualitätsgründen werden die Kostenträger auf solche Mindestmengen achten. Die Krankenhausträger werden im Rahmen einer Prozesskostenbetrachtung auf solche Mindermengen verzichten.
    Es ist selbstverständlich, daß die jeweilige Versorgungsstufe des Krankenhaues bei der Betrachtungsweise mit berücksichtigt wird.


    Freundliche Grüße und ein gutes neues Jahr wünscht
    BAYERN 1

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich bin erst seit kurzem registriert und habe gewisse Spielregeln missachtet. Dies bitte ich zu entschuldigen.

    Zu den bisherigen Antworten möchte ich folgendes anmerken.

    An B.Sommerhäuser:

    Ja, ich bin aus dem Krankenkassenbereich. Die Frage stellte ich für die Minderheit der Krankenhäuser, deren Leistungen sich momenta nicht ausreichend oder gar nicht im DRG-System abbilden lassen. Meistens handelt es sich dabei um spezifische Krankheitsbilder wie z.B. kon. Rheumatologie oder die Behandlung von SSH-Verletzte.

    Über diese Leistungen sollte man sich schon Gedanken machen; ansonsten kann die Zeit davonlaufen.

    An Patricia Klein:


    Ja, ich bin ein Mann!!!
    Ich bin bei einer Krankenkasse in Bayern.
    Ich habe keine Bewerbung laufen.
    Bin aber interessiert mit den Vertragspartnern (Krankenhäusern)
    einen Weg zur Lösung der DRG-Problematik zu finden.


    Grüße Norbert Harry