Beiträge von Paliperidon

    Hallo,

    Alzheimer kann man letztlich nur histologisch diagnostizieren. Im Liquor und CCT kann man Hinweise finden, diese sind jedoch nicht Alzheimer-spezifisch. Wenn keine Demenz vorliegt, dann würde ich auch keine Alzheimer-Demenz kodieren. Die Liquor- und CCT-Veränderungen können auch durch andere neurodegenerative Erkrankungen hervorgerufen werden (auch wenn Phospho-Tau ziemlich Alzheimer-spezifisch ist).

    Im ICD-10 steht klar drin, dass F06 nicht mit Demenz zusammen kodiert werden soll.

    Also entweder nur F06 kodieren und im Brief reinschreiben, dass eine noch zu spezifizierende neurodegenerative Erkrankung vorliegt, oder eben F22.0.

    Auch ohne Gewähr ;)

    Nochmals danke für die ausführlichen Erläuterungen. Eins habe ich aber noch nicht verstanden:

    Die Station braucht 328 Arztstunden im Monat Januar. Ein Arzt hat hier 40 Wochenstunden. Der Monat Januar hat 31/7 Wochen, also 4,4. 4,4*40 ergibt etwa 177 Stunden, die der o.g. Arzt auf Station ist.

    328 / 177 ergibt 1,85. Es müssten dann also mind. 1,85 Vollzeitstellen da sein? bei 24 Betten ergäbe das etwa 12,9 Pat. pro Arzt, was "Pi-mal daumen" etwas dem entspricht, was ich ganz oben geschrieben hatte.

    Bei uns werden Betten am Entlasstag direkt neu belegt, so dass das Bett für die Station zweimal berechnet wird, da der Vor-Patient erst nachmittags entlassen wird.... Damit ist unsere Auslastung tatsächlich um die 100 Prozent.

    Danke für die umfassende Antwort :)

    Ist es denn gar nicht möglich, zumindest etwas zu überschlagen, ob die aktuelle Personalausstattung einigermaßen ok ist?

    Ein "Pi-mal Daumen" Richtwert, wie viele Pat. ein Arzt bzw. ein Psychologe höchstens betreuen darf ? Das müsste sich doch eigentlich aus den Minutenwerten irgendwie ableiten lassen.

    Uns wird z.B. mitgeteilt, dass wir die Mindestvorgaben erfüllen. Allerdings hat eine Station mit etwa 20 Betten gar keinen Stationsarzt, auf einer anderen Station ist die Psychologin im LZ-Krankenschein, eine Station mit 15 Betten wird von einer Stationsärztin betreut, die keine volle Stelle hat etc......

    Das passt hinten und vorne nicht. Da die Berechnung aber so kompliziert ist, kann das ganze keiner mehr nachvollziehen.

    Bei uns ist es so, dass wir die Entscheidung des Gerichtes nicht abwarten müssen sondern den Pat. unmittelbar entlassen, wenn fest steht, dass die Gründe für die Unterbringung nicht fortbestehen. Ich weiß allerdings nicht, ob das nur eine lokale Absprache ist.

    Es ist tatsächlich etwas ungewöhnlich, die Unterbringung "einfach auslaufen" zu lassen. Oft ist schon vorher klar, dass der Pat. entlassen werden kann oder aber, es wird ein Verlängerungsantrag gestellt.

    Es gibt sicherlich ein paar Grenzfälle, wo man den Pat. nicht einfach so entlassen will, die Symptomatik aber auch nicht so ausgeprägt ist, dass eine Zwangsmedikation beantragt werden kann oder man ruhigen Gewissens eine Verlängerung beantragen kann. So kann es bei manchen "Drehtür"-Patienten, insbesondere mit Suchterkrankung, mal ganz heilsam sein, zwei Wochen Ruhe hereinzukriegen und Abstand zum Stoff zu bekommen ;)

    PS:

    Aber selbst wenn man die Rückmeldung des Gerichtes abwartet. Strenggenommen dürfte der Restaufenthalt dann nicht der KK in Rechnung gestellt werden (sek. Fehlbelegung).

    Hallo,

    der Pat. hat dann entlassen zu werden, wenn die Gründe für eine Unterbringung nach PsychKG nicht mehr vorliegen. Der Unterbringungsbeschluß definiert nur die längstmögliche Behandlungsdauer gegen den Willen des Patienten.

    Wenn bereits 14:30 ein Abschlußgespräch stattgefunden hat und klar war, dass aus medizinischer Sicht eine Entlassung möglich war, so musste der Pat. unmittelbar entlassen werden (außer natürlich, er wäre freiwillig geblieben und die Erkrankung war weiterhin stationär behandlungsbedürftig) und einer Änderungsmitteilung an das zuständige Amtsgericht geschickt werden, um die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen.

    Es ist also inhaltlich richtig vom MD, den 18.06. nicht anzuerkennen.

    Viele Grüße,

    Paliperidon

    Hallo zusammen,

    Da bei uns in der Klinik die PPP-RL-Zahlen - wahrscheinlich aus gutem Grund - nicht geteilt werden, und meine Einblicke in die Materie noch etwas begrenzt sind, habe ich nach einer "Faustformel" gesucht, um grob den Personalbedarf abzuschätzen und um die Plausibilität durchgesickerter Gerüchte zu überprüfen. Hintergrund ist, dass schon Konsequenzen gezogen werden wie Urlaubssperren und Nicht-Genehmigung von Fortbildungen, ohne dass Ist- und Soll- Zahlen veröffentlicht werden. Genau nachzurechnen ist unmöglich, da viele Ärzte mit gesplitteten Stellenanteilen arbeiten in Ambulanz, auf Station und in Tageskliniken.

    Meine kleine Überlegung lautet:

    Eine Station mit 24 Betten, deren Patienten mit A1 (Minutenwert 207 für Ärzte) eingestuft sind bräuchte an Ärzten (40 Wochenstunden):

    24*207/(60*40)=2,07

    Für die Klinik dann noch einen mehr, da einer immer im Nachtdienstfrei ist und noch zwei in Reserve, für Krankheitsausfälle.

    Ist das so im Großen und Ganzen richtig, oder habe ich einen Denkfehler gemacht?

    mit freudlichen Grüßen

    Paliperidon

    Guten Tag,

    der letzte Beitrag zu diesem Thema liegt nun schon etwas zurück. Allerdings häufen sich bei uns gerade die Anfragen bzgl. Paliperidon. Wir haben das schon früher, bevor es ein Zusatzentgelt dafür gab, gerne verordnet, weil es gut hilf, verträglich ist und vergeleichsweise wenig Nebenwirkungen macht.

    Nun urteilt der MDK-Gutachter in der Regel so, dass die Gabe belegt und indiziert ist, eine wirtschaftlichere Alternative aber Risperdal consta oder auch Haloperidol bzw. Fluanxol gewesen wäre.

    Letztlich läuft das darauf hinaus, dass man wegen des Zusatzentgeltes unwirtschaftlich behandele und das Zusatzentgelt nach dieser Argumentation niemals!!! abrechnen darf. Allerdings sind die "Kosten" bzw. das Budget für dieses Zusatzentgelt doch aus dem "Gesamttopf" herausgerechnet worden? Auch sind doch im Rahmen der Budgetverhandlungen des Hauses Xeplion-Kontingente verhandelt worden.

    Wie sieht das in anderen Häusern aus? Hat noch jemand eine Idee?

    Viele Grüße,

    Paliperidon ;)

    Guten Tag zusammen,

    die unterschiedliche Interpretation der Intensivmerkmale sind auch bei uns oft Grund für negative MDK-Gutachten. Insbesondere die "Eigengefährdung durch Orientierungsstörung oder Realitätsverkennung" ist oft strittig.

    Wir habe letztlich aus den MDK-Gutachten "gelernt" und versuchen, insbesondere die Pflege dahingehend zu schulen, dass die Verlaufsdokumentation mit der Einstufung der Intensivmerkmale vereinbar ist und das entsprechende Vokabular verwendet wird. Aber insbesondere seitdem die Einstufung und Kodierung tagesgenau erfolgen muss, hat sich ein ganz erheblicher Mehraufwand ergeben. Wir sind deutlich kritischer mit der Vergabe der Intensivmerkmale geworden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das im Sinne des INEK ist, wo doch die Kosten dafür aus dem Rest rausgerechnet worden sind.

    Viele Grüße,

    Paliperidon

    Hallo zusammen,

    ich habe ein bisschen in den Leitlinien zur Schizophrenie-Behandlung recherchiert. Die sind nicht ganz aktuell, allerdings steht drin, dass man bei ähnlich wirksamen Depot-Neuroleptika auch Faktoren wie Dosierintervall berücksichtigen muss.
    Wenn man also wirklich streng nach Leitlinien behandelt bleiben zur Neueinstellung eigentlich nur Xeplion und Abilify Depot. Die Einstellung auf Risperdal consta wäre eine nicht leitlinienentsprechende Therapie. Leider sind die Ansprechpartner bei den Kassen der Argumentation nicht gefolgt. Ein wichtiger weiterer Faktor ist übrigens, dass es für die Dosierung 150mg Xeplion i.m. gar keine Äquivalenzdosis von Risperdal consta gibt. Auch das beeindruckt weder den MDK noch die Kassen...

    Viele Grüße,
    Paliperidon

    Hallo zusammen,

    wir habe in letzter Zeit das Problem, dass die Krankenkassen fast alle Paliperidon-Zusatzentgelte vom MDK prüfen lassen mit der Frage, ob die Behandlung wirtschaftlich gewesen sei. Der MDK gibt in schöner Regelmäßigkeit an, dass das Medikament indikationsgerecht verabreicht worden sei, allerdings wäre die Gabe von Risperdal consta "wirtschaftlicher" gewesen.
    Die Krankenkassen streichen uns dann das Zusatzentgelt. Problematisch ist unserer Ansicht nach insbesondere zweierlei: Die Behandlung mit Paliperidon kostet in etwa gleich viel wie mit Risperdal consta, allerdings müssen die Pat. alle zwei statt alle vier Wochen sich eine Spritze setzen lassen, was der Compliance zuwiderläuft mit dem Risiko kostenintensiver Klinikaufenthalte. Zum anderen gibt es für Paliperidon 150mg keine Äquivalenzdosis von Risperdal consta.
    Risperdal consta wäre also nur in Hinblick auf das fehlende Zusatzentgelt im stationären Verlauf wirtschaftlicher. Damit wird aber das Zusatzentgelt ad absurdum geführt, da man das Medikament aus Wirtschaflichkeitsgründen wegen des Zusatzentgeltes nicht mehr geben darf :cursing:

    Wie gehen andere Kliniken damit um?

    Viele Grüße,

    Paliperidon