Guten Tag,
ich bräuchte eine Hilfestellung. Unser Problem in letzter Zeit:
Mutter privat versichert, Säugling soll mit Vater gesetzlich
versichert werden. Die privaten Krankenkassen der Mütter weigern
sich, die DRG-Rechnung für den Säugling zu übernehmen und behaupten,
die gesetzliche Krankenkasse des Vaters müßte die Rechnung übernehmen.
Diese weigern sich allerdings auch. Wie verfahren Sie mit solchen Fällen.
Vielen Dank.
J. Fürlinger
Beiträge von Fürlinger
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Hallo Frau Hellingrath,
leider etwas spät, aber hoffe doch noch rechtzeitig. Die DRG ist
dann von der BG zu bezahlen (UGVD bestimmt erreicht und OGVD
bestimmt noch nicht überschritten, also Preis gleich), die Zu-
schläge in solchen Fällen würde ich allerdings dann mit der
Krankenkasse abrechnen.
So funktioniert das auch meistens und die Kostenträger bezahlen
ihre Rechnungen.
J. Fürlinger -
Hallo Frau Hellingrath,
solche Fälle haben wir ab und zu. Es kommt ganz darauf an, ob das Fieber die DRG erhöht oder verlängert. Falls dieselbe DRG, dann bezahlt kompletten Fall die BG. Normalerweise wird mit dem ersten Kostenträger abgerechnet, in diesem Fall die BG, diese wendet sich dann an die gesetzliche Krankenkasse. Gesplittet werden die Fälle seit DRG-Abrechnung nicht mehr.
Fürlinger