wie beurteilen Sie die Situation im Hinblick auf die Prüfpauschale, wenn z.B. vom Kostenträger im Rahmen einer Fallprüfung ein Falldialog angeboten wird, dieser jedoch nicht stattfindet und im Anschluss keine MDK-Prüfung vom Kostenträger eingeleitet wird. Es erfolgt auch keine Kürzung des Rechnungsbetrages.
Das erneute Befasstwerden mit dem Vorgang verursacht beim Krankenhaus immer einen Verwaltungsaufwand. Zudem werden bei uns die Falldialoganfragen auch immer dem verantwortlichen Arzt zur Beurteilung vorgelegt.
Hallo medman2,
wenn der Kostenträger den Falldialog anbietet, er aber nicht stattfindet, haben Sie den doch abgelehnt, oder? Wenn es so ist, verstehe ich nicht, warum er vorher dem behandelnden Arzt vorgelegt wurde.
Ist zwar hier nicht Thema, aber kommt mir nicht schlüssig vor. Oder habe ich etwas überlesen?
Lehnen Sie doch direkt ab und dann kann der Kostenträger an den MDK. Sorry für OT, aber ich sehe hier Doppelaufwände im Prozess.