Beiträge von Staender

    Hallo Herr Bobrowski,

    ich denke Sie kriegen das nur über eine wirklich saubere Dokumentation darüber, worin der erhöhte Aufwand (Füttern, Hilfe beim Waschen, Anziehen etc., zusätzliche Gespräche mit Betreuern, Angehörigen, Sozialarbeitern, ggf. auch Windel/Kleidungswechsel oder auch einfach ständige Beaufsichtigung) gegenüber einem Patienten, der \"nur\" eine therapieschwierige Epilepsie hat, besteht. Der allgemeine Hinweis, dass jeder der solche Patieten schon mal betreut hat, den erhöhten Aufwand kennt dürfte nicht ausreichen. Den haben wir in der Kinderheilkunde quasi bei allen unsereren Patienten und der wird auch kaum abgebildet...

    Knapp der Schneekatastrophe entronnen

    Hallo Herr Dietz,

    auch ich finde die Formulierung \"weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen\" entscheidend für diesen Fall. Es reicht eben nicht, dass die behandelte Diagnose in Frage gestellt wird, sie muss ausgeschlossen sein! Ansonsten gilt: behandelt = als Hauptdiagnose zu kodieren. Denn manchmal ist man auch auf dem Weg aus dem Rathaus heraus immer noch nicht schlauer... :d_zwinker:

    Aus dem nebligen Westfalen

    Moin und willkommen im Forum!

    Vorschlag auf die Schnelle: I43.0* - Kardiomyopathie bei andernorts klassifizierten infektioösen und parasitären Krankheiten, dazu ggf. noch die I50.01, wenn\'s eine Globalinsuffizienz war, wenn das Stadium der Linksherzinsuffizienz noch dazuerfasst werden soll muss noch ein Code aus I50.1- dazu.

    Es

    Hallo Simone,

    sorry, war ein paar Tage nicht online. Was war denn der Aufnahmeanlass? Wenn es die Anämie war und er M. Osler schon bekannt, wird nach den DKR die Anämie zur Hauptdiagnose.

    Aus dem mittlerweile kalten und nebligen Westfalen

    Hallo Casapietra, hallo Herr Duck,

    ich teile die Auffassung, dass man nicht auf die erzielte DRG schielen sollte, würde dementsprechend auch die Hemiparese kodieren. Ergänzend würde ich noch die I69.3 - Folgen eines Hirninfarktes - verschlüsseln, um zu dokumentieren, dass ein Zusammenhang zu dem stattgehabten alten Infarkt besteht.

    Aus dem sonnig spätherbstlichen Westfalen

    Hallo Simone,

    bei M. Osler würde ich erwarten, dass die Anämie durch die chronischen Blutungen entsteht und deswegen am ehesten D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) kodieren. Ich nehme an, dass die Anämie auch hypochrom und mikrozytär ist? Alternativ käme evtl. noch D63.8* Anämie bei sonstigen chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten in Frage, aber das erscheint mir weniger spezifisch zu sein.

    Aus dem spätherbstlich sonnigen Westfalen

    Hallo Simone,

    nach Analyse stellt sich auch für mich in der Tat die Gefäßkrankheit als HD dar. Allerdings würde ich nochmal mit den behandelnden Ärzten klären ob es sich tatsächlich um ein akutes Ereignis (K55.0) oder bei Stenose nicht doch eher um einen chronischen ischämischen Prozess handelt. Dann wäre K55.1 zutreffend, die explizit sowohl eine \"Enteritis\" als auch eine mensenteriale Atherosklerose einschließt.

    Aus dem :sonne:igen Westfalen

    Hallo Frau Weihs,

    die entscheidende Stelle in den DKR lautet

    Zitat


    D002d Hauptdiagnose
    Die Hauptdiagnose wird definiert als: „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€
    Der Begriff „nach Analyse†bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war.


    Nach Analyse ist die Herzinsuffizienz die zugrundeliegende Störung gewesen, die zur stationären Behandlung geführt hat und wird somit zur HD.

    Aus dem sonnig herbstliche Westfalen

    Moin, Herr Grimm!

    Mal ein rascher Vorschlag: J99.8* Krankheiten der Atemwege bei sonstigen andernorts klassifizierten Krankheiten für die Lungebeteiligung, R59.0 Lymphknotenvergrößerung umschrieben, solange diese noch nicht näher abgeklärt ist, G40.1 oder .2 Lokalisationsbezogene Epilepsie, vorausgesetzt die neurologische Beteiligung äußert sich in Herdanfällen und diese werden behandelt. Für die dermale Beteiligung würde ich als allererstes hinterfragen, ob sie einen Aufwand begründet (diagnostisch, therapeutisch, pflegerisch) und somit überhaupt eine Nebendiagnose im Sinne der DKR darstellt. Bei unseren TSC-Patienten ist das in der Regel nicht der Fall!

    Als \"Startimpuls\" vielleicht eine Grundlage.

    Aus dem herbstlichen Westfalen

    Hallo Norbert!

    Die Abrechnung der DRGs im Falle einer Verlegung ist grundsätzlich in der Fallpauschalenverordnung geregelt. Ich hänge sie mal unten an. Formal könnte das aufnehmende Krankenhaus also eine eigene DRG mit Verlegungsabschlag wegen Unterschreitung der uGV abrechnen. In Ihrem Fall könnte ich mir aber vorstellen, dass die Kostenträger zumindest hinterfragen, ob die Behandlung im aufnehmenden und unmittelbar weiterverlegenden Krankenhaus wirklich als stationäre Behandlung und nicht etwa prästationär oder ambulante Notfallbehandlung entgolten wird.

    Aus dem sonnig-herbstlichen Westfalen