Hallo,
also Variante 2) verbietet sich schon mal per se, da die SIRS-Kodes zu den optionalen Kodes gehören und die DKR0103d eindeutig sagt:
Zitat
Dabei ist zunächst ein Kode für die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von einem Kode aus R65.−! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]. Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.
Wenn also der MDK fordert, lediglich ein SIRS zu kodieren, kann ich wirklich nur darüber lachen... :totlach:
Zu 1) gibt es meines Wissens leider keine konkrete Aussag der DKR über die Wahl der Hauptdiagnose. Es heißt allerdings:
Zitat
Im Gegensatz dazu wird eine Sepsis nach dem Erreger mit einem passenden Sepsis-Kode z.B.
aus Tabelle 1 kodiert. Dies trifft auch auf eine klinisch manifeste Urosepsis zu.
Daraus könnte man argumentieren, das dies ein Beispiel ist, die Sepsis als Hauptdiagnose, und eben nicht die Infektion des Harntraktes zu kodieren. Ich würde immer damit argumentieren, dass die Grundkrankheit, z. B. Pneumonie kein Anlass für die stationäre Behandlung war, da sie ohne Sepsis auch ambulant hätte behandelt werden können.
In der Hoffnung ein bißchen weitergeholfen zu haben