Beiträge von H.-H. Raisin

    Guten Tag zusammen,

    durch nimmermüde MDK-Prüfer sehe ich mich mit der in diesem Thread eingangs behandelten Problematik mehr und mehr konfrontiert, und stehe regelmäßig achselzuckend vor den platten Forderungen :"Die Entlassung hätte früher erfolgen können." Eine spezifische Erläuterung, warum im konkreten Einzelfall die UGVD hätte unterschritten werden sollen (so der Kanon der obigen Kommentare), bleiben die Prüfer leider regelmäßig schuldig. Ich bin jedoch hauptberuflich Arzt und kein Jurist oder ausgebildeter Controller, und denke mir: "Na, aber irgendwoher muss doch die UGVD kommen, und wieso muss ich nun Abschläge für mein Haus hinnehmen, nur weil ich meine Behandlungsplanung und Weiterversorgung des Patienten so effizient wie möglich gestalte". Auf meinem Schreibtisch landen die Gutachten übrigens, weil ich eine medizinische Stellungnahme für unser Controlling abgeben soll.

    Da dieser Thread jedoch recht veraltet ist, wollte ich ihn, kombiniert mit folgenden Fragen, mal wieder aus der Versenkung holen:

    1. gibt es zwischenzeitlich juristische Schärfungen, z.B. durch Urteile, wie mit der UGVD umgegangen werden muss oder ist es nach wie vor die zu begründende Ausnahme, wenn ein Patient unter UGVD entlassen werden soll - resp. hätte entlassen werden können?

    2. Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um?

    3. Wie sind ihre Erfahrungen mit Widerspruchsverfahren?

    Ich danke herzlich für Antworten, Tips & Anregungen!

    H.-H. Raisin