Beiträge von MedCo-Smutje

    Hallo Satori,

    laut ICD benötigen Sie für die Kodierung der E44.1 eine Standardabweichung >1 unter dem Mittelwert der Bezugspopulation. Mit einem BMI von 26,5 haben Sie diese Abweichung nicht. Eine Anpassung des ICD war bis jetzt leider nicht erfolgreich (siehe Meldung von AnMa). Somit wäre meiner Meinung nach die E44.1 leider nicht haltbar.

    Viele Grüße

    MedCo-Smutje

    Bei der Geri-Komplex steht es im OPS "am Ende der geriatrischen frührehabilitativen Behandlung in mindestens 2 Bereichen (Selbständigkeit, Mobilität)".

    Mit freundlichen Grüßen

    MedCo-Smutje

    Hallo Lili,

    im Rahmen der Geri-Komplex erheben wir den Barthel am Anfang der Behandlung und gegen Ende der Behandlung. Dadurch lässt sich eine Verbesserung (wenn vorhanden) gut darstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    MedCo-Smutje

    Hallo medman2,

    ich glaube nicht das Krankenhäuser tatsächlich Interesse daran haben, die ambulante Notfallbehandlung an sich zu ziehen. Eben genau aus den Gründen die Sie schon genannt haben. Fakt ist aber immer mehr Patienten nutzen diese Möglichkeit. Sei es weil Sie nicht Monate auf einen Facharzttermin warten wollen oder nach "Google" Diagnostik mit dem schlimmsten rechnen. Natürlich sind auch tatsächliche Notfälle dabei aber bei uns landen immer mehr Patienten welche in den ambulanten Bereich gehören. Aus dem Grund ist man als KH zwangsläufig mit dem Problem konfrontiert. Eine Lösung wäre zum Beispiel die Integration einer KV-Praxis in die Notaufnahme.
    http://blog.zeq.de/blog/blog-post…taufnahmen.html

    Viele Grüße.

    MedCo-Smutje

    Hallo zusammen,

    der MDK Nordrhein geht noch weiter und zweifelt die Indikation im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots an, wenn nicht alle externen Ableitungsmöglichkeiten bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen ausgeschöpft wurden, selbst bei Fällen in denen unzweifelhaft eine stationäre Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Implantation bestand.
    Abstrus wird es wenn Sie versuchen externe Langzeitgeräte (bis 30 Tage) bei uns auf dem Markt zu finden. Bis jetzt gibt es diese wohl nur im amerikanischen Raum, da in Deutschland keine Vergütungsmöglichkeit für diese Geräte besteht. Also müsste man dem Patienten für den genannten Zeitraum LZG´s verpassen.
    Ambulant können Sie das Gerät auch nicht abrechnen da es im EBM keine Abbildung findet.

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich hätte zu der Thematik nochmal eine Frage. Eventuell hat jemand schon eine ähnliche Anfrage bzw. Situation im Haus.

    Aktuell haben wir einzelne Anfragen von KK´s die in einer bestimmt Fallsituation eine "Pflegefallerklärung" von uns haben möchten. Speziell handelt es sich um Patienten, welche in eine Anschluss-Reha verlegt werden sollen und die OGVD (zwischen 1-3 Tagen) überschritten haben. Kurzfristig einen Kurzzeitpflegeplatz aufzutreiben, gestaltet sich als sehr schwierig. Den Großteil der Patienten können wir auch innerhalb der OGVD verlegen und bis jetzt, uns in allen Fällen einigen.

    Zitat KK: "Vom Zeitpunkt der Pflegefallerklärung an entfällt die Kostenverpflichtung der Krankenkasse. Sollte eine Entlassung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein (kein Pflegeplatz, mangelnde Compliance), so werden die Pflegekosten von der Pflegekasse unter Herbeiziehung des Patienten/den Angehörigen/ggf. Sozialamt getragen."

    Hat jemand damit schon Erfahrung?

    Dankeschön.

    Liebe Grüße
    MedCo-Smutje

    Hallo DRG-Schlumpf,

    es kann Ihnen ein Nachteil entstehen wenn Sie die Pflegestufe nicht kodieren.
    Bei uns tauchen jetzt vermehrt Fälle auf in denen die Kasse geprüft hat (UGVD, OGVD, etc.) der MDK kommt zum Ergebnis alles korrekt und die 300€ Aufwandspauschale werden dann von der Kasse verweigert, mit der Begründung die Pflegestufe wurde nicht angegeben.

    Auf Rückfrage bei den KK´s wurde mir dann mitgeteilt, das es im Aufgabenbereich der Krankenhäuser liege sich diese Information zu beschaffen.

    Im Klartext heißt es also jemand aus unserem Haus müsste bei jedem stationären Fall bei der KK anrufen und erfragen ob eine Pflegestufe besteht.....

    Viele Grüße

    MedCo-Smutje

    Hallo zakspeed,

    gute Idee werde ich bei Gelegenheit mal anstreben.... :whistling:

    Ich vermute in dem Haus waren zum Verlegungszeitpunkt keine freien Bettenkapazitäten vorhanden. Da mir die Informationen über Voraufenthalte der Patienten (MGVD, abgerechnete DRG, freie Betten im Haus, etc.) nicht zur Verfügung stehen, halte ich es in der Praxis für schwierig Verlegungen abzulehnen bzw. für den falschen Weg.
    Vor allem wenn der MDK den Aufenthalt in unserer Klinik "medizinisch" bestätigt und alle Voraussetzungen als erfüllt ansieht.

    Mal schauen wie sich der Fall entwickelt.

    Vielen Dank.

    Gruß

    MedCo-Smutje

    Hallo zusammen,

    aktuell beschäftigt mich ein MDK-Fall und ich hoffe auf Ihre Hilfe bzw. erhoffe mir den einen oder anderen Ratschlag.

    Zum Fall: 81 jähriger Patient kommt als Verlegung aus einem ext. KH. Wird bei uns in der Geriatrie aufgenommen und erhält eine Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit 21 BT.

    Ursprünglich war der OPS angefragt und sollte wohl auf 14 BT gekürzt werden. Der MDK Gutachter kommt aber zum Schluss OPS, HD etc. alles korrekt.

    Aber: Weil in dem verlegenden KH ebenfalls eine Geriatrie vorhanden ist, wäre die Verlegung in unser Haus aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig gewesen, sondern es hätte eine Klinik-interne Verlegung erfolgen müssen und streicht den Fall in unserem Haus komplett.

    Haben Sie aktuell ähnliche Fälle? Mir ist diese Argumentation bis jetzt noch nicht untergekommen ?(

    Vielen Dank & liebe Grüße

    MedCo-Smutje