Beiträge von MedCo-Smutje

    Hallo Medico2014,

    ich würde bzw. nehmen wir in unserem Haus die L98.7 als HD. Bei E65 als HD können Sie definitiv mit der MDK-Prüfung rechnen.

    Bei der Fallkonstellation finde ich die J10B auch plausibel, aus diesem Grund nehmen wir nicht mehr die E65 als HD.

    Mit L98.7 als HD landen Sie in => J10B Plastische OP....bewertet mit 0,808

    Mit E65 als HD landen Sie in => K07Z Andere Eingriffe.... bewertet mit 1,755

    Mit besten Grüßen

    Hallo NiZim,

    Ihr geschilderter Fall wird in der DKR 1001l Maschinelle Beatmung geregelt.

    Verlegte Patienten
    Beatmete und/oder intubierte Patienten
    Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung: Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:
    - für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70),
    - für die Tracheostomie (5-311; 5-312),
    - für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen
    (8-711),
    wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.
    Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden. Wenn ein nicht beatmeter intubierter Patient verlegt wird, kodiert das verlegende Krankenhaus den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70) sowie ggf. die Tracheostomie (5-311; 5-312).
    Das aufnehmende Krankenhaus kodiert diese bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal.

    Es zählt nur die Beatmungsdauer in Ihrem Haus.

    MFG

    MedCo-Smutje

    Moin Stephan,

    kann dir nur zustimmen. F19.2 fällt raus da Substanzen bekannt bzw. versuchen wir immer die Substanzen so spezifisch wie möglich aufzulisten. Würde HD dann nach Ressourcenverbrauch festlegen und die jeweils andere als ND.

    Mit besten Grüßen

    MedCo-Smutje

    Hallo MF Bern,

    wir ignorieren die Aufforderung zum Falldialog ebenfalls bzw. haben uns mit den meisten KK geeinigt diesen nicht zu führen. Meiner Meinung nach müsste die KK bei nicht Reaktion des KH´s den Falldialog für beendet erklären (2-Wochenfrist) und den MDK beauftragen (2-Wochenfrist). Dann läuft die MDK-Prüfung und Sie können, falls positiv fürs KH die AWP berechnen.

    Mit besten Grüßen,

    MedCo-Smutje

    8-981.- Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls => Kooperationspartner – schriftliche Vereinbarung notwendig?

    Hallo zusammen,

    im Rahmen des OPS 8-981.- „ Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls“ stellt sich mir eine Frage. Muss es eine schriftliche
    Kooperationsvereinbarung geben? Oder ist es ausreichend wenn die Kooperation „gelebte Praxis“ ist bzw. mündlich vereinbart wurde?

    Anbei die Textpassage: Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank und ein schönes Restjahr.

    Mit freundlichen Grüßen

    MedCo-Smutje