Hallo NiZim,
Ihr geschilderter Fall wird in der DKR 1001l Maschinelle Beatmung geregelt.
Verlegte Patienten
Beatmete und/oder intubierte Patienten
Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung: Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:
- für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70),
- für die Tracheostomie (5-311; 5-312),
- für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen
(8-711),
wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.
Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden. Wenn ein nicht beatmeter intubierter Patient verlegt wird, kodiert das verlegende Krankenhaus den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70) sowie ggf. die Tracheostomie (5-311; 5-312).
Das aufnehmende Krankenhaus kodiert diese bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal.
Es zählt nur die Beatmungsdauer in Ihrem Haus.
MFG
MedCo-Smutje