Guten Morgen,
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was meinen Sie zu dem Vorschlag, der Krankenkasse zur laufenden Abrechnung lediglich das Ergebnis des Groupings in Form der Rechnung über den pro DRG festgesetzten Euro-Betrag zukommen zu lassen ohne Diagnosen, ohne Prozeduren, selbst die DRG erführe nur der MDK auf Antrag?
Was spricht dagegen?
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Dagegen spricht lediglich der §301: "Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben maschinenlesbar zu übermitteln: ...
7. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung, bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution, bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen, ...")
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Paragraphen aus dem Gebrauch genommen und damit den Kassen ein Grossteil ihrer Zugriffsrechte auf Versichertendaten entzogen wird, halte ich für ausgesprochen gering. So schwierig er auch in der Realität für die Krankenhäuser ist, hat
er doch seine Daseinsberechtigung (neben der meines Erachtens unbedingt erforderlichen Transparenz auch für zum Beispiel Diseasemanagement oder anderes).
Natürlich wäre es schön, einfach sagen zu können: "Wir haben die DRG XYZ ermittelt, bitte, liebe Kasse, zahle." Wäre ich dann aber Kassenvertreter, dann würde ich wirklich jeden Einzelfall überprüfen wollen. Damit würde aber weder hinsichtlich Arbeitsersparnis noch Datenschutz verbessert.
Davon, dass mit den anonymisierten Daten ein sehr effektives Benchmarking betrieben werden kann, gehe ich aus und würde es als vorbereitetes Krankenhasu sogar befürworten (glaube ich).
Danke für den Verweis auf den Datenschutzbeauftragten, aber nein, das war es nicht. Wenn ich es wiederfinde, gebe ich Bescheid.
Mit verhageltem Gruss aus Zürich
D. Decker
[ Dieser Beitrag wurde von gd am 13.12.2001 editiert. ]