Beiträge von GPoschmann

    Liebe Frau Fiedler,
    ich würde auch gerne auf eine von mir ähnliche gestellte Frage zur Verweildauer bei Tuberkulose verweisen, wenn ich wüßte, wie ich alte Beiträge pe Link verknüpfen könnte. Wie auch immer, ALLE Fälle einer Tuberkulose, wie kompliziert, oder offen, oder multirestistent, oder mit x-Prozeduren, oder nicht seßhaft, wird eine Behandlungsdauer > ca.14 Tage abdecken. Aus meiner Sicht ist das Grab für alle TB-Schwerpunktkliniken bereits geschaufelt.
    Meinem bescheidenen Kenntnisstand nach (mehr auf amerikanische Verhältnisse bezogen) werden alle diese Patienten als nicht stationär behandlungsbedürftig deklariert, bzw. man lebt von den eher bescheidenen Abschlägen bei Überschreitung der Verweildauer.
    Mein zuständiger Kollege im Gesundheitsamt mußte quasi telefonisch von mir reanimiert werden, als ich ihn auf die künftige Entwicklung hinwies. Unter Umständen werden eben andere Kostenträger diese Aufwendungen übernehmen müssen.
    Ich sehe zu diesem Thema keine Perspektive (die Fachkliniken in meiner Nähe sind ebenfalls ziemlich ratlos)
    oder kann doch meine Trauer getröstet werden ?

    Grüße Poschmann

    Liebe Frau Klein,
    gleich ob ich codierwillige oder unwillige Ärzte habe...diese Zeit geht in der Patientenversorgung verloren. Damit bezeichne ich den Prozess von Aufnahme, Behandlung und Entlassung. Es ist der Kernprozeß im Krankenhaus, der Erlös erwirtschaftet, alle anderen verursachen nur Kosten(okok, ist etwas krass in der Formulierung). Gut, ich gebe zu, auch andere Berufsgruuppen sind daran beteiligt, aber ohne Ärzte geht es nun wirklich nicht. Nennt es sonst Altersheim oder Pflegehaus oder wie auch immer.
    Aus diesem Grund will ich eine zeitliche Entlastung herbeiführen, der durch Kodierspezialisten auch sinnvoll genutzt werden kann. Dabei stehen einer gewillten Verwaltung durchaus Möglichkeiten zur Verfügung, diese auch an das Haus zu binden (das könnte man übrigens auch mal mit Ärzten versuchen).
    Ärzte müssen natürlich Diagnosen stellen, aber müssen sie diese auch verschlüsseln oder kasnn man auch verschlüsseln lassen? Ich sehe darin keine prinzipielle Verschlechterung, eher im Gegenteil.
    So wird jedes Haus sich entscheiden müssen, wie es die ärztliche Arbeitskraft einsetzt, und ich denke, die Kienbaum Studie liegt da ziemlich richtig.
    Grüße aus Hanau

    Poschmann

    Lieber Herr Scholz,

    Ja...hmm,
    aber es führt kein Weg daran vorbei...das Kerngeschäft von Ärzten ist die Behandlung des Patienten am Krankenbett oder im OP-Saal. Dafür wurden sie einmal ausgebildet und dieser Kernprozess von Aufnahme, Behandlung und Entlassung ist die einzige (na, fast) Einnahmequelle des Krankenhauses. Natürlich wird auch mit dem Verschlüsseln der Erlös gestaltet...aber ist das wirklich mit allen Feinheiten von Ärzten durchführbar? Müssen wir nicht in der Erwartung einer bedrohlichen Verknappung von Ärzten die Zeit am Krankenbett vermehren, nicht nur durch bessere Software oder einer Mobilisierung von EDV (z.B. Pocket-PC), sondern auch durch zusätzliche, nichtärztliche Kodierungsspezialisten und Spezialistinnen?
    Ist nicht doch eine Zweiteilung sinnvoll von ärztlicher Dokumentation (die zunehmend den Anforderungen des MDK genügen muß) und medizinischer Kodierung?
    Mein Appell würde aber auch lauten: Akten checken auf Station bei Entlassung mit der Möglichkeit der Rücksprache.

    Wie auch immer...

    Herzliche Grüße

    Poschmann

    Liebe Frau Stroganoff,
    neben den bekannten Tagesfällen liegt aus meiner Sicht die Problematik einer Verschlüsselung bei einem eintägigen Aufenthalt darin, dass durch die Unterschreitung einer unteren Grenzverweildauer alle diese Fälle durch den MDK geprüft werden. Sie müssen dann schon gut begründen, warum diese Patienten nicht prästationär hatten behandelt werden können (bei Fällen mit einer Einweisung). Also aus meiner Sicht entweder Z oder gut dokumentieren (oder prästationärmit allen Unklarheiten)
    Grüße Poschmann

    lieber Herr Drewsen,
    mit der Benutzung des ICD-10 V2.0 (Krankenhaus) decken Sie die überwiegende Mehrzahl der Verschlüsselung des ICD-10 V1.3 (ambulant=KV)ab...bis auf die Fälle, die Ihnen die KV zurückschickt mit der Bemerrkung, dass es die von Ihnen gewählten Diagnosen nicht gibt. Und dann müssen Sie doch in einem 1.3 Katalog nachschauen

    Grüße Poschmann

    Hallo Forum,
    genau auf die "Sterne" bezieht sich meine Frage...gibt es denn bereits jetzt ein Tätigkeitsprofil...verschlüsseln casemixer bei Entlassung alle Diagnosen oder legen sie die Entlassungsdiagnose fest...Können casemixer zu einer Entlastung der ärztlichen Mitarbeiter führen, oder soll das tunlichst vermieden werden?
    noch ein wenig ratlos grüße ich

    Poschmann

    Lieber Herr Lochbaum,
    aus meiner Sicht bin ich sehr wohl gewillt, Informationen weiterzugeben, wenn diese nicht über das Forum läuft. Ohne email Adresse ist dies aber nicht möglich. Natürlich steht es jedem Nutzer frei, in der Anonymität zu verweilen, eine Anfrage kann aber möglicherweise dabei nicht entsprechend beantwortet werden.

    Grüße Poschmann

    Liebe Frau Scheel,
    alle Untersuchungen, auch außerhalb des Hauses, besonders die Dialysen des KfH müssen notgedrungen von den Ärzten mitverschlüsselt werden (jawohl, jede Dialyse separat verschlüsselt), da das Krankenhaus diese Leistung auch bezahlen muss. die Weitergabe erfolgt patientenassoziiert durch das Krankenhaus

    Grüße Poschmann