Beiträge von GPoschmann

    Liebe Frau Klein,
    kommen wir doch dann zum Kern der Sache:
    viele Patienten haben mehr als ein gesundheitliches Problem:
    Was tun?
    1. Entlassen und neu aufnehmen ?
    2. Entlassen, warten und neu aufnehmen ?
    3. Ich versorge primär den Patienten, kassiere eine längere Verweildauer und reite in die roten Zahlen ?
    4. Ich praktiziere den Drittel-Mix (1-3)?

    Ähm, bei wieviel Prozent Wiederaufnahmen bekomme ich Probleme(nach welcher Frist, 1-7 Tage 1-14 Tage) mit dem MDK ?

    Grüße GPoschmann

    Liebe Frau Klein,
    wir haben bisher (nach Absprache mit den Kassen) eine 5-Stunden Regel betrieben.
    diese ist jetzt kategorisch von , ich sage mal einer Kasse, aufgekündigt worden.
    Im Bereich der Notaufnahme (hier mit 8 Betten und 30-50 Patienten pro Tag)werden wir Gesprächsbedarf haben.
    Nur um noch einmal anzumerken:
    Im internistischen Bereich vegütet die KV lediglich die Vorstellung, ein EKG und eine Blutentnahme, ambulante Zuweisungen nur über die Vorstellung der Notfall-KV Ambulanz am Haus, sonst nicht.
    Resultat: wollen wir auch nur ausreichend behandeln, machen wir das umsonst.

    Grüße GPoschmann

    Liebe Codierer
    Ich habe da mal ein Problem...
    Unter D002 der Allgemeinen Richtlinien heißt es:

    "Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes verantwortlich ist."
    Nun gelangen häufig Patienten mit Erkrankungen zur Aufnahme, der Behandlungsschwerpunkt liegt aber z.B. in der Behandlung von Komplikationen (Wechsel der Hauptdiagnose)oder in sich anschließenden Operationen.
    Beispiel:
    1. Aufnahme chronische Bronchitis
    2. Neu Bluterbrechen während der Behandlung
    3. Verlegung Interventionelle Einrichtung
    4. Rückübernahme zu weiteren Therapie

    Meine Fragen:
    A)Welcher Krankenhausaufenthalt (1 oder 4) wird zur Analyse hinzugezogen ?
    B)Welche Möglichkeiten habe ich zur Darstellung von zwei Hauptdiagnosen ?
    Grüße GPoschmann

    Liebe Frau Klein,
    natürlich habe ich für einen kurzen Moment gezuckt (klar, wegen des MDK), aber aus meiner Sicht ist der Unterschied (KHK vs Brustschmerz)zu begründen:
    geht der Patient mit einer KHK spezifischen Medikation nach Hause (ASS, Beta-Blocker), so ist es eine Angina pectoris. Ist eine KHK bekannt, so ist er mit dieser Medikation zwar gekommen, es bleibt jedoch eine AP.
    Ohne Medikation ist es was auch immer

    Grüße GPoschmann

    Lieber Herr Jacobs,

    aus meiner Sicht ist nach den Vorschriften Spezielle Kodierrichtlinien Kap 9 0901A die Angina pectoris als Symptom zu verschlüsseln
    HD i20.9
    bis auf i14.70 haben alle weiteren Diagnosen (auch z03.4 eine CCL von 0. CW 0.94
    Es handelt sich um keine prästationäre Behandlung (Beobachtungsdauer >6 Stunden, bei Beobachtungsdauer von 6 Stunden kann der Aufenthalt als prästationär gewertet werden.
    Es handelt sich nicht um einen Tagesfall (Aufnahme/Behandlung/Entlassung am gleichen Tag)
    Es handelt sich nicht um eine ambulante Maßnahme, da die ambulante Ziffer der Beobachtung von der KV Hessen nicht vergütet wird.

    Ob diese Betrachtungsweise im Jahr 2002 vor den Kostenträgern bestand haben wird, wird sich zeigen (anhand der Rücksprachen des MDK)

    Grüße GPoschmann

    Hallo,

    bei der Durchsicht der Forumbeiträge erkenne ich natürliche meine eigenen Fragen wieder (mehrfache Dialyse, ZVK usw.)
    Beide Grouper, die ich benutze (3M, KODIP)liefern das gleiche Resultat auf das Verschlüsseln von Prozeduren und Diagnosen:
    1. Auch wenn die Hauptdiagnose festgelegt ist, überlege, ob es nicht mehrere Hauptdiagnosen gibt (und wähle die günstigste, z.B Urosepsis vs. Sepsis nicht näher bez. Erreger)
    2. Beachte die Gewichtung der Nebendiagnosen (ab dem Verschlüsseln von 5 Nebendiagnosen hört der Spaß auf)
    3. Gibt es eine diagnostische Prozedur (gut !)
    4. gibt es eine therapeutische Prozedur (besser !!!)
    5. Gibt es jemand, der Primärverschlüssler motiviert und anleitet, aber auch kontrolliert (absolut notwendig)

    Mehr als eine diagnostische oder therapeutische Prozedur ergibt jedoch keine Steigerung des RG...warum sollte es dann eigentlich verschlüsselt werden (außer aus epidemiologischen Gründen.
    Und es ist doch absehbar, dass eine (zu gute) Verschlüsselung, die eine Kostensteigerung im Krankenhaussektor bewirkt, durch die Senkung des Kostengewichts so ausgeglichen wird. Resultat: die Beitragsstabilität der Krankenkassenbeiträge bleibt erhalten

    Grüße GPoschmann

    Liebe Gemeinde,
    Nach meinem bisherigen Erkenntnisstand wird die Entwicklung des DRG von medizinischen Laien vorgenommen, eine Beeinflussung durch medizinischen Sachverstand ist zumindest in meinem Fachgebiet (Gastroenterologie) nicht erkennbar.
    Beispiel: OPS 2.1
    Streichung aller Ultraschalluntersuchungen (ist OK)
    aber auch Streichung der Endosonographie inklusive aller operativen Interventionen (Endoskopische Untersuchung mit Ultraschallköpfchen).

    Intervention der Fachgesellschaftsdelegierten bei DIMDI: ohne Ergebnis
    Befragung aller Entscheidungsträger nach dem Verantwortlichen: Schulterzucken
    Im Gegensatz zu Australien werden Entscheidungsprozesse nicht veröffentlicht, es fehlt jegliche Transparenz, von Diskussion zu schweigen

    Wenn die Fachgesellschaften schon nicht gehört werden, wer denn sonst ?....
    Fazit: ...Tendenz Selbsthilfegruppe

    Grüße GPoschmann