Beiträge von AlexMcCurd

    Moin, Forum :)

    scheinbar hat der MDK hier eine neue Schulung zum Herauskegeln der N17.9x erhalten. Ich jedenfalls erhalte seit ~4 Wochen reihenweise Gutachten, in denen mir die N17.9x gestrichen wird, sofern sie im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen steht. In der F62A tut das schon ziemlich weh (da ja das aNV hier der Trigger von B->A ist).
    Ist das so original? Die N99 sind ja definiert als "[...] andernorts nicht klassifiziert". Das aNV ist ja nun so langsam sehr deutlich definiert (lassen wir die unseelige Flüssigkeitszufuhrgeschichte mal weg).
    Hat jemand Erfahrung damit? Muß ich *wirklich* die N99.0 codieren, wenn unter Furo die Niere abrauscht? Und wenn das dann tatsächlich mal dialysepflichtig wird...die Dialyse kann ich auch nicht codieren (Exklusivum). D.h. ggf. enorme Kostenfalle?

    Für Anregungen dankbar :)

    Alex

    ...naja...ich argumentiere aktuell medizinisch: auch ein prärenales Nierenversagen ist ein Nierenversagen. Würde das auch hochklagen. Ich gebe merguet natürlich Recht: es ist nicht selten und auch (relativ) einfach zu beheben. Aber...eben das ist ja auch die Natur des aNV: Reversibilität. Im Zuge weiterer DIMDI-Gänge kann man ja gerne hier eine Anpassung der "Schwere" vornehmen. Ich sehe es jedoch keineswegs ein, daß der medizinische Umstand des Vorliegens in Abrede gestellt wird aufgrund von (offenkundigen) finanziellen Interessen (belegt durch diesen unseeligen Zusatz, der in der medizinischen Originalpublikation nicht enthalten ist)...

    Moin Forum :)

    Heute wurde ein Patient bei uns mit einem präsakralen Abszess bei bestehender Fistel bei chronischer Proktitis endosonographisch und später unter Zuhilfenahme der Durchleuchtung mit einem Stent zur Abszessdrainage versehen. Auszug Befund:

    ...."Palpatorisch derber und scharfe "Kanten" tastbar, etwa 4cm prx. des Analkanals, vereinbar mit Lokalisation des Fistelostiums, entsprechend dem Vorbefund;
    per EUS in dieser Rektion longitudinal angeordnete Lufteinschlüsse, die in einem inhomogen/echoarmen Verhalt von etwa 18x17mm Durchmesser münden, akzentuierte kleinkalibrige LK-Adenopathie perirektal; akzentuierte Vaskularisation und Perfusion; KM-Füllung des Fistelsystems und der Abszeßhöhle, sowie anschließend Abfädeln eines jagwire und mehrere Versuche großlumige DJ-Stents transfistuär in den Abszeß einzubringen, diese scheitern aber schließlich, aufgrund der Fistellage und der dadurch erschwerten Fixiermöglichkeit des jagwires; schließlich jagwire Anlage unter DL, geschient durch KM-Katheter unter EUS Lagekontrolle, Abfädeln des Gerätes und des KM-Katheters unter manueller Drahtfixation und Lagekontrolle per DL; langsames Abfädeln eines 8,5F 50mm Tannenbaumstents per Hand unter transanaler Lagesicherung des Führungsdrahtes und intermittierender DL; schließlich sichere Lage des Stents in der Abszeßhöhle und Drahtrückzug, Stentende etwa 15mm prx. des Analkanals palpabel.


    Nun die Frage meines Chefarztes (und letztlich meine an Euch): Wie verschlüsseln?

    -> auf ICD-Ebene ist das problemlos

    -> aber welche Prozedur? neben der Stenteinlage (5-489.g1) habe ich mich nun für die 5-590.3x entschieden

    ...hat jemand eine bessere Idee? Ergänzung?


    Mit liebem Dank im Voraus :)


    Alex

    Liebes Forum,

    hier ein Streit u.a. zu dem Thema Dokumentation, speziell: warum wurde etwas wie gemacht.

    Der Fall:

    Eine Patientin kam mit V.a. Cholangitis in die Klinik. Das diagnostische Prozedere: Gastro vor Endosono (Tag 1), dann ERCP(Tag 2).Im Rahmen der Gastroskopie fiel ein nach medial in den Atemweg prolabierender Ari-Knorpel auf. Die folgende Endosono wurde durchgeführt. Am Tag darauf wurde die ERCP unter Anwesenheit der CÄ Anästhesie (definitiv nicht Usus) durchgeführt.

    Abrechnung:
    Als ND habe ich die Q31.8 abgerechnet (Sonstige angeborene Fehlbildungen des Kehlkopfes) unter Ressourcenverbrauch: Anwesenheit CÄ Anästhesie im Intubations-Stand-by bei ERCP.

    Die "andere" Sichtweise (MDK-like Organisation):
    Die Q31.8 stellt lediglich einen abnormen BEfund dar. Es ist (leider tatsächlich) nicht den Befunden zu entnehmen, warum hier die CÄ Anästhesie vor Ort war. Ergo keine abrechenbare Diagnose. Ergo Abfall aus der H41B in die H41C (was weh tut € -2715). Es wird u.a. auf den §10 der Musterberufsordnung für Ärtze verwiesen; Dokumentationspflicht.


    Hat jemand eine Argumentation, die ich noch aus dem Hut ziehen kann?


    lg


    Alex

    Liebes Forum,

    mir flattert gerade eine gar seltsame Anfrage des MDK auf den Schreibtisch:

    Fallkonstellation: Patient wird aus KH A mit OP-pflichtigem Klappenvitium nach KH B verlegt. Dort OP. Dann verlegt KB B zu uns (C). Wir verlegen in (Reha)Klinik D.
    Die Kasse fragt nun via den MDK "liegen medizinische Gründe für eine Verlegung nach C statt A vor (Pat. wohnt bei A)."

    Es wird nicht nach HD, ND, o/uGVWD, prim. Fehlbelegung §39 oder ähnlichem gefragt. Letztlich nur, warum zu uns verlegt wurde.

    Ich frage mich gerade, ob ich das beantworten muß. Vor allem frage ich mich nach der Konsequenz, wenn ich es nicht tue?

    lg

    Alex