Beiträge von Andre73

    Hallo Herr Liebermann.

    Medizinisch ist das ganze was Sie schreiben nachvollziehbar:

    Zitat


    Original von DRGist:

    \" Es liegt eine durch das Zytostatikum bedingte Schädigung von Zellen der Magen- und Dünndarmschleimhaut vor, die mit Serotoninfreisetzung reagieren und dadurch Übelkeit und Erbrechen auslösen. Hierbei handelt es sich nicht um eine vorbestehende, bei Aufnahme bereits bekannte Erkrankung, sondern um ein akutes Geschehen, das bei Aufnahme diagnostiziert wird.\"

    Aber leider folgen die DKR ja nicht immer dem medizinischen \"Gegebenheiten\". Wir befinden uns ja hier wieder bei der ständigen Diskusion der Forderung:\"so spezifisch wie möglich\". Daher schließe ich mich hier der Meinung von Herrn Schelter an, dass die R11 als HD genommen werden müsste.

    Danach ist ja das Erbrechen mit R11 spezifischer als eine Diagnose \"sonstige Krankheiten des Verdauungssystems...\". Die Ursache ist ja auch zweitrangig und wird halt mit Y57.9! verschlüsselt. Somit ist doch die Krankheit so spezifisch wie möglich abgebildet und jeder weiß auf anhieb was der Pat. hat und warum DKR 1917d! (Bei der K91.88 nicht der Fall.)
    Zudem hat die SEG 4 einen ähnlichen Fall beschrieben und die Foka hat \"konsens\" gemeldet: Foka / SEG 4 Nr. 166
    Sorry, ich bekomme keine direkte Verlinkung zu der Kodierempfehlung. Daher leider nur die Seite FOKA Dort SEG anklicken und Nr. 166 auswählen. Sorry.

    Sonnige Grüße AOWT

    Hallo.

    Da kann merguet nur zugestimmt werden:

    Zitat


    Original von merguet:
    Moin,

    die erst- und zweitinstanzlichen Urteile haben sich ja in der jüngeren Vergangenheit als nicht einmal richtungweisend erwiesen.

    Gruß
    merguet

    Da wird mit Sicherheit noch weiter Urteile kommen. Die KK wird hier bestimmt Revision einlegen, da eine KK ja nur für Mitglieder Aufträge an den MDK geben kann.
    Was leider aus dem Urteil nicht hervorgeht ist, ob die Familienversicherung des Pat. \"nur\" regelhaft geprüft werden musste oder ob sie definitiv beendet war. Also eine Abmeldung des Versicherten vorlag.

    Eine \"gültige\" Krankenkarte alleine soll laut anderen Urteilen ja (glaube ich mich zu erinnern) nicht ausreichen eine aktuelle Versicherung zu unterstellen. Aus Kostengründen wird ja eine Karte für viele Jahre ausgestellt. Die Mitgliedschaft/Mitversicherung wird dann durch Unterschrift bestätigt.

    Gruß AOWT

    Hallo Herr Lunge.

    Natürlich hingt das Beispiel. Mein Anliegen war es ja auch u.a. zu Verdeutlichen, dass ein Vertrag nach BGB oder HGB mit nachvollziehbaren Ergebnissen (Anzahl der Steckdosen und Anzahl der Abflußrohre) nicht mit der Arbeit und den Rechtsverhältnissen vom Controlling in Krankenhäusern mit den KK zu vergleichen ist.
    Sie hatten mich ja auch Zitiert:

    Dies kann und darf man nicht mit einem Handwerker, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt vergleichen!!!

    Und das ein weitergesponnenes Beispiel oft überspitz ist....

    Ich hoffe es ist nun etwas deutlicher. :sterne:

    Gruß
    AOWT

    Hallo.
    Meiner Meinung nach wird das nicht so überspitzt gehändelt. Bei dem ursprünglichen Fall ging es um die HD, die falsch kodiert wurde. Nun ist es ja aber laut Rechtsprechung wohl so, dass vom KH erwartet wird, dass die Entlassung/RG aufgrund der vollständigvorhandenen Unterlagen korrekt erstellt werden kann bzw. sogar muss.
    Dies kann und darf man nicht mit einem Handwerker, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt vergleichen!!! Denn das ist ein ganz anderes RECHTSVERHÄLTNIS.
    ZITAT:
    Man stelle sich vor: Ein Handwerker bemerkt einen Irrtum, da er nur 30 der tatsächlich verbauten 45 Steckdosen auf die Rechnung gesetzt hat. Der Kunde weist die Neuberechnung zurück, da er wg. Treu und Glauben sich auf die Angabe verlassen müsste.

    Nun hat der Kunde ja auch nicht nur 6 Wochen Zeit um festzustellen, dass der Handwerker 45 Steckdosen eingebaut hat und 46 Steckdosen abrechnet!
    Weitergesponnen wäre es doch so, dass der Kunde die Steckdosen zählt und kommt z.B. auf 44 Steckdosen und bemängelt die Rechnung über 45 Steckdosen. Der Handwerker antwortet, dass aus bei dem Haus auch eine Steckdose auf dem Spitzboden eingebaut würde, falls dort mal ein Atennenverstärker gebraucht wird.
    Das wäre so! Nun müsse der Kunde aber noch 300,-€ \"Strafe\" zahlen, weil er nachfragt?

    Nichts für ungut: Fehler sind menschlich, aber die Kirche muss man auch im Dorf lassen...Schließlich ist das DRG-System ein \"lernendes!\"

    Viele Sonnige Grüße und \"SCHLAAAAAND\" steht im Achtelfinale.

    Gruß
    AOWT

    Hallo Ulla.
    Aber bei der Einstellung einer Beatmung mit der Grunderkrankung Schlafapnoe, wird ja auch eine Polysomnographie gemacht. Zudem wird die Grunderkrankung ja auch mitbehandelt! Somit wäre laut Ihrer Angaben ja dann die G47 HD! Oder nicht?
    Gruß AOWT

    Hallo!

    Zitat:

    Original von papiertiger:


    \"Im Schnitt fordern die Kassen bei inkorrekten Rechnungen 400 Euro zurück.

    Bei bundesweit rund 1,6 Millionen Einzelfallprüfungen ergibt das eine Summe von mehr als 650 Mio. Euro im Jahr. \"

    Also werden von 1,6 Millionen Einzelfallprüfungen 100 % zu gunsten der Krankenkassen entschieden.


    Naja. So einfach ist das hier mit dem \"Umkehrschluß\" wohl auch nicht! Die meisten KK fragen ja auch viele Fälle an, bei den weit mehr zu holen ist als 400,-€. Wenn dann z.B. 20-30% \"inkorrekte Rechnungen\" sind, dann ergibt das ja auch einen höheren Wert pro Kürzung, (bei 25% sind das pro RG im durchschnitt dann 1625,-€).

    Da macht das Zahlen jonglieren mal wieder richtig Spaß...

    Also nix für ungut und wie wir Deutschen gerne sagen:

    \"Glaube nur den Statistiken, die du selber gefälscht hast!\"

    Gruß

    AOWT

    Hallo!
    Sehr interessandte Ansicht. Also ist laut der Kausalkette doch eigenlich der Grund aller Krankheiten, das wir leben...oder wie es so heist: \"Dein Problem ist, dass du atmest\"...

    Aber nun mal Spaß beiseite:
    Die Frage ist doch, was hat den Aufenthalt veranlasst, bzw. wie weit ist die Kausalkette der Diagnosen nachvollziehbar. Der Sturz ist wohl aufgrund des Volumenmangels (E86). Unser MDK sucht hier gerne eine Grunderkrankung, z.B. hier die Gastritis.... Dies entspricht ja auch den Hinweisen von Herrn D. D. Selter auf die DKRs.

    So long

    AOWT

    Guten Morgen. Hallo raxa.
    Die Krankenkassen können (meiner Ansicht nach) noch 4 Jahre nach Rechnungseingang diese beanstanden. Die 6 Wochen-Frist nach Rechnungseingang gilt ja für die MDK-Prüfung. Diese Prüfung ist ja in Ihrem Fall bereits gelaufen und somit die 6 Wochenfrist erfüllt! Damit hat die Kasse also \"alle Zeit der Welt\" von Ihnen Korrekturen zu forden oder sie korregieren einfach von amtswegen!
    MFG
    AOWT