Beiträge von ABA

    Hallo Herr Horndasch,

    noch eine abschließende Bemerkung zum Thema. Wenn ich an die vielen Fälle denke, die ich mit kodierter Hauptdiagnose T84.5 gesehen und bearbeitet habe, dann würde Ihr Sozialgericht direkt punkten, denn trostreich bleibt, dass in einigen Fällen bereits die spezifische Hauptdiagnose (Arthritis oder Osteomyelitis ohne ergänzenden T-Kode) die Fälle günstiger abbildet.

    Andrea Bangert

    Dann hoffen wir mal darauf:

    Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)

    • Rückwirkende Klarstellung zu den medizinischen Klassifikationen Das DIMDI kann Klarstellungen zu den Diagnose- und Prozedurenschlüsseln auch mit Wirkung für die Vergangenheit vornehmen!

    Andrea Bangert

    Hallo zusammen,

    ich denke Herr Horndasch bezieht sich auf den Abschnitt D015n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen und die Anmerkungen unter Tabelle 1: "Diese Kodes sind nur dann als HD zu verschlüsseln, wenn kein spezifischer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80-T88. [. . . ] " So schlägt es ja nun auch die neue SEG Kodierempfehlung vor, der spezifische Kode wird Hauptdiagnose. Immer schon war das so amtlich geregelt. Das steht außer Zweifel. Die Hauptdiagnose ist so zu verwenden.

    Es folgt der Hinweis Die Regelungen gelten für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend. Die Kriterien der Nebendiangosedefinition sind zu beachten.

    Unter Nebendiagnosen steht dann: Reihenfolge der Nebendiagnosen " [. . . ] Wird zur Verschlüsselung einer Diagnose mehr als ein Kode benötigt (z.B. Kreuz-Stern-System), so ist für die Reihenfolge DKR 012 Mehrfachkodierung (S. 20) zu beachten." Da wiederum finden wir weiter unten: Abschnitt 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung. Hier wird gesagt, dass für bestimmte Situationen eine andere Form (als Kreuz-Stern) der Doppelklassifizierung anwendbar ist, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben.

    Die Kodierkonstellation in der Endoprothetik, implantatassoziierte Infektion wurde schon jahrelang diskutiert - sehr gute Anmerkungen von Herrn Winter zu diesem Thema (es gibt auch einen Artikel). Ich denke mal: das war ausdiskutiert und steht außer Zweifel - unabhängig von der Erlösrelevanz.

    Zu diesem Thema gab es ewige Auseinandersetzungen zwischen KK und KH. Somit ist die neue SEG 4 Kodierempfehlung durchaus zu begrüßen. Im ICD Katalog 2019 sind die Hinweise ergänzt worden. Spannende Frage war eigentlich nur "Klarstellung" oder "Neuerung"?

    Das DIMDI hat sich nochmal geäußert, somit ist es meiner Meinung nach geregelt!

    Andrea Bangert

    So jetzt habe ich die DIMDI Anfragen und Antworten dann auch nochmal zur Kenntnis genommen und stoße darauf:

    Kodierung N18 neben T86

    Anfrage vom 04.01.2016:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann bei Patienten mit Zustand nach Nierentransplantation Z94.0 und chronischem Versagen des Nierentransplantats T86.11 zusätzlich eine chronische Niereninsuffizienz N18.* kodiert werden, oder ist die chronische Niereninsuffizienz im Kode T86.11 enthalten?

    Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort vom 05.01.2016:

    Die chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird mit T86.11 in Kombination mit Z94.0 verschlüsselt. Aus klassifikatorischer Sicht sind Kodes aus N18.- nicht anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Hinweistext unter T86.-: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.") Hinsichtlich der Haupt- und Nebendiagnosen gelten die DKR.


    Hier also noch einmal eine neue SEG 4 Kodierempfehlung 598 im Widerspruch zur Aussage des DIMDI!

    Die SEG 4 sagt, dass die Diagnose Z94.0 nicht zusammen mit T86.1- kodiert werden sollte, da die Information über das Vorhandensein eines Transplantates (hier Niere) bereits im Kode T86.1- enthalten ist.

    Ich bitte um Meinungen, Erfahrungen!

    Und auch eine Bitte an Herrn Selter: Könnte man diesen Thread umkehren? Die neuen SEG 4 Themen voran??

    Vielleicht wäre das auch für andere Nutzer hilfreich?

    Andrea Bangert

    Hallo dann an dieser Stelle auch noch einmal meine Anfrage an das DIMDI wegen der neuen SEG 4 Kodierempfehlung zur implantatassoziierten Infektion NR 602.

    Betreff Klarstellung oder Neuerung? Kodes zu T84.5 "Benutze zusätzliche Schlüsselnummern . . ."

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wüsste gerne, wie es sich mit den zusätzlichen Angaben zu den ICD Kodes T84.5/T84.6 verhält. In der Version ICD 2019 ist u.a. aufgeführt: "Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Arthritis (M00.-) oder Osteomyelitis (M86.-) im Rahmen einer periimplantären (implantatassoziierten) Infektion zu kodieren." So auch parallel die Angaben unter M00.- und M86.-. Immer schon waren Kodes nach medizinischen Maßnahmen spezifisch zu kodieren, hier ergänzt durch den T-Kode, um den Zusammenhang Endoprothese bzw. Osteosynthese - Infektion näher zu erläutern. Stets gab es dazu Streitigkeiten KH und MDK (Kasse). Erfreulicherweise ist das nun "klargestellt". Von unterschiedlichen "Lagern" erfolgen jetzt unterschiedliche Aussagen, ob es sich hierbei um eine "Klarstellung" oder eine "Neuerung" handelt (siehe auch neue SEG 4 Kodierempfehlung 602). Vielen Dank für eine Auskunft!

    Hier die schöne und umgehende Antwort vom DIMDI:

    Auch bereits vor der Einführung des Hinweistextes bei T84.5 und T84.6 war es klassifikatorisch korrekt eine Arthritis (M00.-) oder eine Osteomyelitis (M86.-) im Rahmen einer implantatassoziierten Infektion zusammen mit T84.5 oder T84.6 zu verschlüsseln.

    :) Andrea Bangert

    Guten Tag,

    hier mal eine erfreuliche Nachricht zur neuen Kodierempfehlung 602: Implantatassoziierte Infektion. Gerade hatte man sich über die "Klarstellung" gefreut, da kamen schon die Zweifler, die meinten es handele sich lediglich um eine Neuerung. Somit wurden Fälle vor 2019 weiterhin nicht korrekt und spezifisch kodiert (beide Kodes Arthritis oder Osteomyelitis und dazu T84.5 oder T84.6)!

    Immer waren wir der Auffassung, dass die Kodierung beider Kodes so richtig ist und haben das auch weiterempfohlen.

    Jetzt das: Eine neue SEG 4 Nr. 602 mit der Aussage, dass die Kodierung von beiden Kodes erst ab 2019 so möglich sein soll!

    Daraufhin musste ich nachhaken:

    Das DIMDI hat diesmal umgehend auf meine Anfrage, wie es sich verhält, reagiert und so schön geantwortet:

    "Auch bereits vor der Einführung des Hinweistextes bei T84.5 und T84.6 war es klassifikatorisch korrekt eine Arthritis (M00.-) oder eine Osteomyelitis (M86.-) im Rahmen einer implantatassoziierten Infektion zusammen mit T84.5 oder T84.6 zu verschlüsseln."

    Da kann man sich mal freuen und auch den letzten Zweifler überzeugen - hoffentlich!

    Andrea Bangert:)

    Hallo Forum,

    ich suche einen Artikel über die Doppelklassifizierung bei Erkrankungen nach med. Maßnahmen.

    Dazu gab es mal eine Stellungnahme von Frau Dr. Sch..... "Das Krankenhaus"... "Der T-Kode wird als ND kodiert.."

    Hat jemand vielleicht die PDF-Datei?

    Viele Grüße,

    T-Kodes Schlottmann DKR 2006.pdf

    Hallo, den habe ich hier. Und auch versucht ihn als PDF anzuhängen. Hoffentlich für Sie zu finden! Sonst müssten Sie sich nochmal melden.

    VG