So jetzt habe ich die DIMDI Anfragen und Antworten dann auch nochmal zur Kenntnis genommen und stoße darauf:
Kodierung N18 neben T86
Anfrage vom 04.01.2016:
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann bei Patienten mit Zustand nach Nierentransplantation Z94.0 und chronischem Versagen des Nierentransplantats T86.11 zusätzlich eine chronische Niereninsuffizienz N18.* kodiert werden, oder ist die chronische Niereninsuffizienz im Kode T86.11 enthalten?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort vom 05.01.2016:
Die chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird mit T86.11 in Kombination mit Z94.0 verschlüsselt. Aus klassifikatorischer Sicht sind Kodes aus N18.- nicht anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Hinweistext unter T86.-: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.") Hinsichtlich der Haupt- und Nebendiagnosen gelten die DKR.
Hier also noch einmal eine neue SEG 4 Kodierempfehlung 598 im Widerspruch zur Aussage des DIMDI!
Die SEG 4 sagt, dass die Diagnose Z94.0 nicht zusammen mit T86.1- kodiert werden sollte, da die Information über das Vorhandensein eines Transplantates (hier Niere) bereits im Kode T86.1- enthalten ist.
Ich bitte um Meinungen, Erfahrungen!
Und auch eine Bitte an Herrn Selter: Könnte man diesen Thread umkehren? Die neuen SEG 4 Themen voran??
Vielleicht wäre das auch für andere Nutzer hilfreich?
Andrea Bangert