Beiträge von ABA

    Hypoglykämie, die nicht den Entgleisungskriterien entspricht und als führende Manifestation von mehreren Komplikationen HD sein soll, würde ich dann mit HD E11.60 abbilden, als ND E16.0 (Insulin bedingte Hypoglykämie). Die weiteren Manifestationen, die der ND-Definition entsprechen müssen, dann mit weiteren Diabetesmanifestationskodes mit Sternchendiagnose, wie es in den DKR steht. Das ist etwas kreativ, aber ich denke zulässig. Noch mehr hoffe ich, dass man das dem MDK-Prüfer so vermitteln kann.

    Hallo Medman2
    Ich würde sagen, weitere Diabeteskodes als Nebendiagnose sind möglich, wenn behandelt. Immer wieder kommt es natürlich auf die Dokumentation an. Wenn die Hypoglykämie mit -.6 die führende Manifestation war (siehe Punkt 2) und die -.6 nicht für eine einzige Komplikation steht, dann sollte das möglich sein (hier auch wieder schwierig, da das Beispiel 3 nur die einzige Komplikation erläutert). Aber die DKR 0401h geht ja noch weiter: "Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung mehrerer Manifestationen im Vordergrund steht, ist entsprechend der Regelung zu "zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen" in der DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu verfahren. Somit ist die vierte Stelle des Kodes aus E10-E14 entsprechend der Manifestation zu wählen, die vom behandelnden Arzt als die am besten der HD-Definition entsprechende ausgewählt wurde. Zudem ist der entsprechende Kode für diese Manifestation anzugeben. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen." Im Gegensatz zu -.7 "Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10-E14 -.7 (siehe Punkt 1) zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosedefinition entsprechen."
    Dann wird -.7 Ätiologiekode (Beispiel 4) und nur die Sternchendiagnosen sind anzugeben, auch wenn -.6 für eine einzige Komplikation steht bei Aufnahme zur Behandlung des Diabetes als Grunderkrankung, dann ist -.6 der Ätiologiekode für diese einzige Komplikation (Beispiel 3). In den KIS, die ich kenne taucht dann x-mal der Ätiologiekode mit entsprechender Sternchendiagnose auf, bzw. ein weiteres Mal bei -.6 bei den ND mit Sternchendiagnose.

    Man hat es schon 1000 mal gelesen und immer wieder muss man es sich vergegenwärtigen. Die Erläuterungen zu DM als ND "wenn die Aufnahme aus einem anderen Grund erfolgt" hatte ich auch schon x-mal gelesen.

    Ist es klargeworden?
    VG ABA

    Hallo Medman,
    herzlichen Dank für die Antwort. Mein Fazit zunächst: im Zaiß Buch ist es dann nach Ihrer Aussage nicht korrekt beschrieben, was ich befürchtet hatte.

    Das Dumme in den DKR ist leider, dass im Beispiel 5 neben der HD E10.50 nur eine weitere Manifestation nämlich E10.30 mit *H36.0 genannt ist. Hier lag der Hund begraben.

    Punkt 1 ist klar, allerdings *I79.2 nur bei HD 4. Stelle 6 oder 7 nicht -.9!
    Punkt 3 ist klar, wenn man das schon effizient kommunizieren kann, ist viel erreicht.
    Punkt 2 ist schwierig, zunächst würde ich sagen bei mehreren, von denen eine führend ist, die führende als HD kodieren. Ansonsten Punkt 1 und -.7.

    Und dann das Problem: HD DM ist geregelt, die anderen Manifestationen sind ND. "Als ND stets mit 4. Stelle 7 zu kodieren, wenn es multiple sind"????
    Gerade finde ich den Stein des Weisen: die Erläuterungen zu Diabetes mellitus als ND gelten nur "wenn die Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt."

    Ein schwieriges Terrain und immer wenn man meint, jetzt ist alles klar, gibt es doch wieder eine Frage, die alles in Frage stellt. Klar schon mal bzw. immer wieder, wie wichtig die Differenzierung Diabetes als Hauptdiagnose und Diabetes als Nebendiagnose ist. Und sowohl als auch . . . . allerdings s.o.!
    Vielen Dank und viele Grüße!
    ABA

    Hallo, trotz zahlreicher Beiträge und immer wieder Fragen zum Thema, hätte ich hier einen Wunsch nach Klarheit: Patient mit multiplen Komplikationen (Manifestationen) und Hauptdiagnose Diabetes mellitus. Dabei ist eine Manifestation führend und diese wird an 4. Stelle entsprechend kodiert. Da Aufwand verursachend auch die entsprechende Sterndiagnose dazu. Jetzt die Frage nach den weiteren Manifestationen: mehr als eine würde ich dann mit 4. Stelle 7 kodieren. Entsprechende spezifische *-Diagnosen bei Aufwand dazu. Aber: gilt jetzt tatsächlich die ND-Definition für den Diabetes: Kodieren der entsprechenden 4. Stelle, auch wenn kein Aufwand besteht (bei multiplen -.7 und die * Diagnosen noch dazu bei entsprechendem Aufwand?) Und was zählt als multiple Komplikation in dieser Konstellation, wenn eine Manifestation führend sozusagen als HD "verbraucht" wurde und eine weitere Manifestation als ND kodiert wird? 2 sind doch >1 und multiple? Oder dann doch nur 1, weil nur 1 ND? Das Beispiel 5 in den DKR zeigt HD E10.50 und E10.30 als ND mit jeweils Sterndiagnosen. Unter Diabetes mellitus HD ist vermerkt die "weiteren Manifestationen (gemeint ist hier die 4. Stelle?) sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen." Also auch 4. Stelle für die Manifestation nur bei Aufwand, um die Manifestation abzubilden, oder bezieht sich die Definiton der ND unter dem Abschnitt DM als Hauptdiagnose auch "nur" auf die Sterndiagnose, also bei entsprechend dokumentiertem Aufwand für die spezifische Ausprägung? Es wäre leichter zu verstehen, wenn nicht ein Ausdruck Manifestation/Komplikation für sowohl die 4. Stelle als auch die spezifische *-Diagnose verwendet würde. Im Zaiss-Buch (DRG: Verschlüsseln leicht gemacht) ist es schön erklärt, aber ich habe Zweifel, ob es richtig ist, wenn ich die Kodierrichtlinien lese und die Beispiele betrachte. Es gibt auch in "Schulungen" leider immer wieder selbst zu einfacheren Konstellationen Fehlinterpretationen. Wer kann hier für Klarheit sorgen, wenn denn die - zugegeben komplizierte - Fragestellung verstanden wird?

    Hallo und vielen Dank für den Kommentar. Habe alles nochmal studiert, also die (kommentierten) DKR. HD Anastomosenstenose wäre nachvollziehbar, da Aufnahme speziell deswegen erfolgte. Aber siehe auch Beispiel 4 zum Abschnitt Folgebehandlung. Mamma CA HD im Fall mit Aufnahme zur Anlage Expander für Wiederaufbau 2 Jahre nach Ablatio.Verstehe die Rückverlagerung Kolostoma auch im Rahmen der Gesamt-CA-Behandlung als Folgeeingriff. In meinem zur Diskussion gestellten Fall sollte der Patient eigentlich zur Rückverlagerung aufgenommen werden, dabei wurde die Anastomosenstenose diagnostiziert und Adhäsionen, die vor der Rückverlagerung erst "in Ordnung" gebracht wurden. Endgültige Rückverlagerung im Folgeaufenthalt (übrigens mit CA als ND kodiert). Somit war die Gesamtbehandlung des CA noch nicht abgeschlossen, auch wenn der Tumor entfernt wurde. Er kann zumindest als ND kodiert werden. Siehe auch Kommentar zum Staging und weiter Kommentar: "Erfolgt die Aufnahme wegen Wundheilungsstörungen . . . . der Rekonstruktionsoperation oder wegen medizinisch erforderlicher Narbenkorrekturen im Bereich dieser Operation, ist nicht das Malignom der Aufnahmegrund. Die HD wird in diesen Fällen . . . gemäß DKR D002 gewählt. Also die Anastomosenstenose in diesem Fall und der Tumor dann meiner Meinung nach als ND. Die Z-Diagnose würde ich erst dann nehmen, wenn der Patient bei der ersten Aufnahme nach Rückverlagerung Kolostoma, nachgewiesen hinsichtlich der BNB gesund ist.

    Immer wieder strittig bei interner Diskussion. Patient mit vorbekanntem SigmaCA, Sigmaresektion erfolgt. WA nach einigen Monaten wegen Anastomosenstenose, jetzt Rektumresektion mit Anastomose, ohne jegliche Abbildung CA, auch nicht als ND (Kollegen: korrekt, da kein Aufwand). Was ist HD? In Folgeaufenthalten wird wieder CA kodiert.
    Kollegen wollen die Anastomosenstenose, ich präferiere das CA, da in meinen Augen Folgebehandlung?
    Ich bitte um Stellungnahme, vielen Dank!

    Was sagt dieser Kode genau aus, Nachamputation (erneute, umfänglichere Amputation) oder Revision (in des Wortes eigener Bedeutung: revidere). Also könnte das auch ein Kode sein, der z.B. zusätzlich bei der erneuten Versorgung eines Amputationsstumpfes (z.B. operatives) Wunddebridement verwendet werden darf?

    Die Wirbelsäulenchirurgie ist wirklich ein weites Feld: Joimax Kodierleitfaden Cage EndoLIF unter den Prozeduren: Exzision einer Bandscheibe.
    Medtronic Reimbursement, Einbau Cage: hier darf die Exzision Bandscheibe nicht kodiert werden, da der Cage nur rein kann, wenn Bandscheibe raus - also im Vorgehen d.h. im OPS Cage inbegriffen. Und nun? Jetzt hatte ich gerade kommuniziert: keine Exzision Bandscheibe. Wer hat Recht?
    Erbitte Aufklärung von kompetenter Seite - herzlichen Dank dafür.
    Und noch eine weitere Frage: Zugang zur Wirbelsäule nur bei offen chirurgischen Verfahren extra kodieren - nicht bei minimal-invasiven? Hier benötige ich freundlicherweise nur ein o.k.
    Vielen Dank!