Beiträge von Der Münsterländer

    Hallo,

    die Idee mit dem ICD R09.2 stammt nicht von mir, sondern von einer DRG - Fortbildung. Der ICD ist CCL - tragend und wurde dort als "Alternative" zum J96.- benannt. Die MDK - 4 - SEG ist mir bekannt, stellt aber eben auf J96.- ab. Ich frage mich entsprechend unter welchen Bedingungen der R09.2 kodierbar ist.

    VG

    Stephan Wegmann

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    würden Sie die folgende Konstellation als Komplikation im Sinne der Wiederaufnahmeregeung bewerten:

    1. Fall: OP eines Kolon - Karzinoms; postoperatuv Kostaufbau, Entlassung im stabilen Gesamtbild

    2. Fall: WA innerhalb der OGVD mit Exsikkose, Kraft - und Appetitlosigkeit

    Hier ist m.E. auch ein "Mitverschulden" des Pat. zu berücksichtigen, auch wenn dieser u.U. sich gerne staibilere AZ - Verhätnisse gewünscht hätte.

    Fallzusammenführung ??

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    ist bei Vorliegen eines apalischen Syndroms mit entsprechender Immobilität die folgende Kodierung korrekt oder stellt dieses eine unzulässig Doppelkodierung dar:

    HD: Pneumonie

    ND: G82.42 i.V.m. G82.89
    ND: G93.80
    ND: M62.30

    Die Kollegin hat die Kodierung der M62.30 von einer Schulung "mitgebracht", laut Aussage des Dozenten wäre diese neben der Form der Parese und des appalischen Syndroms kodierfähig.

    Pat. war vollständig pflegebedürftig und im Wachkoma.

    Sonnige Grüße aus dem Münsterland und herzlichen Dank vorab

    Stephan Wegmann

    Liebe Kollegen,

    wäre eine auf dem Boden eines Multiiifarktsyndroms mit hieraus resultierender vaskulären Demenz entstandene Epilepsie mit einem Kode aus I69.- zusätzlich darstellbar?

    Die DKR 0601 beschreibt unter "2.Alter Schlaganfall" primär Residuen bzw. neurologische Ausfälle. Wär auch ein Krankheitsbilder wie obige Epilespie den denkbar? - Die im zweiten Satz dort benannte Formulierung (z.B. Hemiplegie, ...) macht deutlich, das diese Beispielsliste nicht abschließend ist.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Tag,

    im Rahmen der stat. Behandlung von insbesondere geriatrischen Patienten erfolgen häufig stationäre Einweisungen mit dem Bild häuslicher Verwirrtheitszustände.

    Konkret z.B. stat. Zuweisung einer 80 - jährigen Dame mit anamnestisch häuslichen Halluzinationen und Verwirttheit. Bei Aufnahme orientiert, mobil und ansprechbar, problemlos führbar. Die Patientin wirkt bei Aufnahme exsikkiert, es erfolgt ein entsprechender Infusionsausgleich. Im gesamten Verlauf stabile Verhältnisse, in der Nacht mehrfach in ihr Zimmer zurückgeführt. Keine besondere Überwachung, keine medikamentöse Therapie ( Neuroleptika o.ä.), keine Fixierung etc etc.

    Muss hier nicht nach DKR002f u.U. die Exsikkose als Ursache des Delirs als Hauptdiagnoseverwendet werden? - Selbst bei angenommenen konkurierrenden Hauptdiagnosen wäre der Ressourcenverbrauch pro Exsikkose.

    Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    nach der Entfernung sehr großer Polypen des Kolon bzw. Sigma werden Patienten regelhaft 48h post interventionem zum Ausschluss einer Blutung oder Perforation überwacht. Nach Ansicht der Gastroenterologen ist dieser Zeitraum notwendig.

    Durch den MDK wird entsprechend die Entlassung nach 24h und Kürzung des Behandlungsverlaufs auf 1 BT gefordert.

    Auch nach intensiver Recherche finde ich leider keine Leitlinien, die die notwendigen Beobachtungszeiträume benennen. - Gibt es solche ????

    Viele Grüße und herzlichen Dank vorab

    Stephan Wegmann