Hallo, Herr Horndasch und Willis
danke für die Antworten. - ob wir wirklich klagen ... (Außer dem täglichen Klagen über viele Dinge :))
@ Willis: klar wird der MDK nicht als Primärauftrag verspüren, unser Erlöspotenzial positiv mitzugestalten. Aber ich fand den heute hier im Gespräch mit Kollegen benannten Gedanken des MDK - Auftrages bzgl. eines Right - Codings charmant ...
Und das BSG spricht doch immer von einem partnerschaftlichen Zusammenarbeiten (zwischen KT und KK)? - Gilt das auch für das MDK - Verfahren?
Sieht jemand von Ihnen den eine andere Chance, nach MDK - Verfahrensabschluss noch eine Kodierung abzuändern bzw. zu ergänzen? - Meines Erachtens ist dieses nicht möglich ...
Viele Grüße
Stephan Wegmann