Beiträge von Der Münsterländer

    Guten Tag,

    wie lässt sich die Entfernung von Knochengewebe über eingebrachtes Osteosynthesematerial im Rahmen einer Metallentfernung darstellen?

    Regelmäßig handelt es sich dabei um "gesunde Kortikalis" oder ist das Knochengewebe als erkranktes Knochen anzusehen?

    Ist die Entfernung des Gewebes, um an das Material zu gelangen, überhaupt seperat kodierbar?

    Vielen Dank für jeden Hinweis

    Sonnige Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    für eine Rückmeldung zu folgender Konstellation ( aus 2010) wäre ich dankbar:

    Stationäre Aufnahme einer betagten Patienten mit einem Spontan - Quick von 8 %. Aus Sicherheitsgründen sollte die Patientin überwacht werden. Im weiteren Verlauf Entwicklung einer Bradyarrhytmia absoluta bei vorbestehendem chronischen Vorhofflimmern und Implantation eines VVI - SM.

    Kodiert wurde als Hauptdiagnose die T45.5 = Vergiftung durch Antikoagulanzien. Diese Hauptdiagose führt den Fall in die Fehler - DRG 901D.

    MDK - seitig wird die D68.30 als korrekte Hauptdiagnose angesehen, der Fall würde sich dann in der DRG Q02C abbilden.

    Bei Aufnahme der Patientin lagen keine Blutungskomplikationen o.ä. im Sinne einer hämorrhagischen D68.30 vor, so das ich diese Hauptdiagnose für falsch halte und eher die D68.4 in diesem Fall einschlägig sein könnte.

    Dennoch sprechen meiner Auffassung nach auch Argumente für die Kodierung der T45.5.

    DIe Einleitung zum Kapitel XIX des ICD inkludiert Überdosierungen der benannten Substanzen. Bei der Patient waren vor der stationären Aufnahme letztmalig mehrere Wochen vorher im ambulanten Bereich die Gerinnungsparameter bestimmt worden. Seitdem erfolgte die Marcumar - Gabe nach starrer Vorgabe ohne Verlaufskontrolle. Somit liegt meiner Auffassung nach eine Überdosierung vor, da die zugeführte Menge nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Der MDK argumentiert nun, das gem. DKR 1917d der krankhafte Zustand angegeben werden müsse.

    Ist die T45.5 als Hauptdiagnose zu halten?

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur folgenden Fragekonstellation benötige ich einmal den Rat des Forums:

    1. Aufenthalt Entbindung mittels sekundärer Sectio, komplikationsloser Verlauf

    2. Aufenthalt innerhalb der OGVD: WA bei Endomyometritis puerperalis

    Liegt hier eine Komplikation vor, die eine FZF nach § 2 Abs. 3 notwendig macht, d.h. kann eine Endomyometritis puerperalis als in den Verantwortungsbereich des KH fallende Komplikation bewertet werden ?

    Freue mich über jede Rückmeldung

    Verregnete Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Sehr geehrte Kollegen,

    im Rahmen einer elektiven Splenektomie musste aufgrund tumoröser Verbackungen auch der Pankreasschwanz entfernt werden. Der zuständige Kostenträger weist nun die Prozedur 5-524.00 zurück, da diese aufgrund der Vorgaben der Mindestmengenregelung von unserem Haus nicht erbracht werden dürfte.

    Grundsätzlich findet an unserem Hause tatsächlich keine Pankreas - Chirurgie statt, aber sind die Regelungen der Mindestmengenvereinbarung auch auf solche Situationen anwendbar, in denen sich intraoperativ eine Konstellation ergibt, die die entsprechende Prozedur gewissermaßen notfallmäßig notwendig machte? - Es scheint schwerlich einzusehen, das hier keine Fortsetzung der OP hätte erfolgen sollen, sondern ein Zweiteingriff in einem entsprechend zugelassenen Krankenhaus.

    Wie ist die Rechtslage?

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen und einen guten Wochenstart,

    ist jemandem eine zitierfähige Quelle bekannt, ob die DKR 008b (Verdachtsdiagnosen) auch uneingeschränkt auf Nebendiagnosen übertragbar ist? - Die Beispiele in den DKR benennen lediglich Konstellationen, in denen die Festlegung der Hauptdiagnose benannt wird. Gleichwohl wird an einer Stelle beschrieben, das die Anwendung auf die Hauptdiagnose beschränkt ist. Im Forum konnte ich leider keine entsprechende Diskussion finden.

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann

    Guten Morgen,

    vielen Dank zunächst für die beiden Antworten.

    @ Herrn Horndasch: Gerne ergänze ich meine Angaben. Die Aufnahme der Patientin erfolgte, nachdem diese an HD Schüttelfrost entwickelte. Bei Aufnahme bestand Fieber, Ruhedyspnoe, kein Husten, kein Auswurf, keine Dysurie, keine abdominellen Beschwerden, keine Diarrhoen, kein weiterer Hinweis auf eine Infektquelle.

    Bereits unter HD waren Vancomycin und Unacid vomniedergelassenen Nephrologen gegeben worden.

    Die Kathetereintrittstelle wird als reizlos, ohne Sekretion und ohne Rötung beschrieben. Es erfolgte kein Wechsel des Katheters in diesem Aufenthalt.

    Bereits 6 Monate vor diesem Aufentgalt war eine Vorhofkatheter - Infektion beschrieben worden ( mit Serratia marcescens), drei Wochen vor dem aktuellen Aufenthalt einmalig Schüttelfrost unter externer HD, keine weitere Abklärung

    Es konnte keine anderweitige Infektquelle (Zystitis, ect. ) diagnostiziert werden, in den am Aufnahmetag abgenommenen Blutkulturen wurde Klebsiella oxtoca. Enterococcus faecialis und Stenotrophomonas maltophilia bestimmt.

    In der Gesamtschau wurde somit angenommen, das die Sepsis vom Vorhofkatheter ausgehen müsste. - Es liegt jedoch kein mikrobiologischer Befund vor.

    Somit wäre die Nebendiagnose T82.7 wie eine Verdachtsdiagnose zu kodieren, oder ?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann


    Aktuell

    Guten Morgen,

    zu folgender Kosntellation würde ich gerne um Rat bitten:

    Aufnahme einer dialysepflichtigen Patienten aufgrund einer Sepsis, in der Blutkultur wurde Stenotrophomonas maltophila nachgewiesen. Als Ursache war eine Infektion des Vorhofkatheters vermutet worden, lokale Entzündungszeichen bestanden nicht. Der ICD T82.7 wurde entsprechend als Nebendiagnose kodiert.

    Im bisherigen Widerspruchsverfahren wird seitens des MDK die Kodierfähigkeit des T82.7 als Nebendiagnose aberkannt. Konsens besteht auch seitens des MDK - Guachters, das der Vorhofkatheter die wahrscheinlichste Ursache der Sepsis ist. Es erfolgte eine Katheterwechsel, leider liegt kein mikrobiologischer Nachweis über eine Besiedlung des Katheters vor. Dennoch beschreibt das GA, das die Vermutung der Katheter - Infektion aufgrund mangelnder definitiver klinischer Hinweise nicht empirisch aufrecht erhalten werden könnte.

    So bleibt diese Diagnose an der Grenze der Verdachtsdiagnose und somit stelle sich die Frage, ob die durchgeführten Maßnahmen ( Antibiose, VH - Katheter - Wechsel ) die Kodierung als Nebendiagnose zulassen.

    Freue mich über jeden Hinweis !

    Grüße aus dem Münsterland

    Stephan Wegmann