Guten Tag,
ich würde die Diskussion gerne mit folgender Konstellation erweitern:
Elelektive Aufnahme zur Resektion von Lebermetastasen bei vor sechs Monaten voroperiertem Rektumkarzinom. Zudem im aktuellen Aufenthalt Rückverlagerung eines doppelläufigen Anus Präter und Port - Entfernung bei angenommenen Port - Infekt. Darüber hinaus keine weitere Therapie in Bezug auf das Rektumkarzinom.
Gilt hier die in DKR 0201u benannte Konkurrenz von (bereits entferntem) Primarius vs. Metastasen?
Der Schlichtungsstellenbeschluss ist m.E. nicht einschlägig oder sieht jemand Gründe für eine Anwendbarkeit?
Viele Grüße
Stephan Wegmann