Hallo zakspeed,
im Jahr 2019 hatten wir auch noch kein Entgelt vereinbart, also erstmalig in 2020 [noch nicht vereinbart].
Mit dem ZE20xx-97 gibt es keine Probleme, da extrabudgetär. Da hatten uns die Verhandlungspartner in der Vergangenheit mitgeteilt,
dass wir das Entgelt mit den einzelnen Kostenträgern absprechen müssten - das funktioniert.
Bei dem ZE20xx-138 sieht das schon anders aus.
Nach Hinweis an die betreffende Krankenkasse auf Anwendung von § 5 Abs. 2 FPV2021 und dass es für das ZE2021-138 keine Ausnahme gäbe, wurde der Rechnungsbetrag incl. der 600 EUR erstattet.
zu ..wenn dazu nichts vereinbart wurde, können Sie den (vom System korrekt) hinterlegten Preis von € 600,- nicht so einfach mal individuell ändern.
Ich habe die Preise recherchiert (Lieferapotheke) und habe diese dann auch bei dem ZE angesetzt - und z.T. wurde der Preis ja auch bezahlt. Da habe ich mir nichts dabei gedacht, da wir früher nur das ZExxxx-97 abgerechnet haben - und habe das dann bei dem 138er fortgesetzt. Ich wollte damit auch anzeigen, dass der Schwellenwert überschritten ist.
Bei Abrechnung hätte ich später die Differenz natürlich über die Ausgleiche erstattet bekommen [bei Vereinbarung].
GeRo