Hallo Forum,
ich habe ein Abrechnungsproblem im Fall eines Querschnittsgelähmten mit einer Harnwegsinfektion.
HD N39.0 Harnwegsinfektion
ND M79.19 Muskuloskelettales Schmerzsyndrom o.n.A.
ND G82.53 Tetraparese und Tetraplegie
+ G82.60! Funktionale Schädigung des Rückenmarkes C1-C3
ND G95.80 Neurogene Blasenentleerungsstörung ...
ND N35.8 Sonstige Harnröhrenstriktur
Die Aufnahme erfolgte wegen der Harnwegsinfektion, der Patient landet aber in der (nicht verhandelten) DRG B61Z mit Bewertung Null. Allerdings wurde ja nicht die Verletzung des Rückenmarks behandelt. Versagt hier das DRG-System?
Lässt man die ND G95.80 weg, landet man in L63B, was die eigentliche behandelte Krankheit treffend beschreibt.
Was tun? bisher gehen wir in diesem Fall leer aus.
Hat jemand einen Tipp?
Gruß
GeRo