Beiträge von GW

    Nachtrag:

    Übrigens ist es durchaus im allgemeinen Interesse, dass die Erlöse entsprechend der Kosten verteilt werden und wirklich nur diejenigen Patienten den "aufwändigen" Intensivkode bekommen, die auch entsprechend teuer sind. Denn nur wenige wirklich teure Fälle hoch zu vergüten, macht dem Gesamtsystem wenig aus. Dagegen führt eine Überbewertumg von relativ vielen Fällen (indem mit den teuren Fällen kalkuliert wird, aber weit mehr Fälle entsprechend kodiert und abgerechnet werden) dazu, dass den anderen Fällen im System Geld entzogen wird.

    Gruß

    Hallo,

    natürlich ist es Sinn dieses OPS, diejenigen Kliniken mit einer Hochleistungsintensivmedizin zu idenfizieren, weil diese höhere Strukturkosten hat. Eine Intensivstation mit einer Ausstattung zur Behandlung von Transplantationspatienten beispielsweise ist eben nicht unbedingt mit einer Wald- und Wiesen-Intensiv zu vergleichen, auch wenn diese die Voraussetzungen fürdie "normale" Intensiv-Komplexbehandlung erfüllt. Wenn dann fast alle, die vorher die "normale" Komplexbehandlung kodiert haben, nun die aufwändige Komplexbehandlung kodieren könnten, dann macht der neue Kode keinen Sinn.

    Ob allerdings OPS die richtige Methode ist, um unterschiedliche Strukturkosten zu beschreiben, ist eine andere Frage. Denn natürlich wird sich jede Klinik, die auch nur annähernd an die Strukturmerkmale rankommt, darum bemühen die Voraussetzungen zu erfüllen. es wird nicht die letzte Änderung am Kode gewesen sein.

    Gruß

    Hallo ck-pku

    Einige Anmerkungen und vielleicht abweichende Meinungen von meiner Seite zu ihrem Beitrag:

    1.

    Auch bei DRG und PEPP, also der InEK-Welt gilt: Kosten <> Erlöse!

    Das InEK kalkuliert das jeweilige System zwar auf IST-Kosten-Basis (von 2 Jahren vor demSystemjahr), berechnet jedoch lediglich Bewertungsrelationen. Die Erlöse errechnen sich durch Multiplikationen mit dem Basisfallwert bzw. Basisentgeltwert. Ersterer ist schon mal länderspezifisch, letzterer sogar Hausspezifisch sehr unterschiedlich und sie weichen nicht ohne Grund erheblich von der vom InEK verwendeten Bezugsgröße ab (im DRG Bereich > 12%, siehe auch diese Diskussion). Die Basiswerte beruhen nämlich zum einen auf Verhandlungen und nicht auf Berechnungen und enthalten zum anderen schon aus historischen Gründen eben auch andere Tatbestände, als die reinen Fallkosten.

    2.

    Auch öffentliche und frei-gemeinnützige Kliniken sind in der Regel als Wirtschaftsunternehmen organisiert und arbeiten zunächst einmal gewinnorientiert (bezogen auf den Erlös aus Krankenhausleistungen). Denn es kann (bzw. sollte) sich kein Träger leisten, einem Krankenhaus dauerhaft einen Verlustausgleich zu gewähren. Im Falle kommunaler Häuser käme der aus regionalen Steuermitteln, was einerseits eine zusätzliche Steuerlast für die Bevölkerung bedeuten würde und andererseits hinsichtlich verdeckter Subventionen problematisch ist (siehe z.B. BGH · Urteil vom 24. März 2016 · Az. I ZR 263/14).

    Ein Gewinn aus den Krankenhausleistungen ist auch deshalb notwendig, weil die Bundesländer ihrer Pflicht zur Finanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser nicht nachkommen und diese mit "Eigenmitteln", nämlich eben diesen "Gewinnen" mitfinanziert werden müssen.

    3.

    Soweit gilt dies für alle Trägergruppen gleichermaßen und auch für Häuser mit Regionalbudgets. Erst dann kommt hinzu, dass private Träger in der Regel auch eine Rendite für ihre Besitzer erwirtschaften wollen. Diese wird dann tatsächlich dem Gesundheitssystem entzogen. Das bedeutet jedoch letztlich, dass das Krankenhaus in privater Trägerschaft mit weniger Geld wirtschaften muss, als das kommunale. Wenn dies so eklatante Folgen für die Versorgung hätte - was stellenweise sogar der Fall sein mag - dann wird dies das Krankenhaus auch durch sinkende Akzeptanz und Patientenzahlen und steigende unrühmliche Erwähnungen in der lokalen Presse zu spüren bekommen. Beispiele dafür gibt es in den Forumsneuigkeiten genug, komischerweise aber nicht nur von Krankenhäusern in privater Trägerschaft.

    4.

    Es gibt zwei Hauptgründe, warum ich denke, dass ein Regionalbudget wie in Modellvorhaben nicht unbedingt flächendeckend funktioniert, und da lasse ich mal die ganzen Probleme von der Definition der zu versorgenden Bevölkerung und des "Klinikhoppings" weg:

    Wie sie selbst beschreiben richtet sich das Budget nach der in der Region zu versorgenden Bevölkerung, unabhägig davon, wie das Krankenhaus (oder der sonstige "Verwalter" des Budgets, der ja nicht unbedingt das Krankenhaus sein muss!) die Patienten versorgt.

    • Warum, glauben Sie, machen die Krankenkassen bei Modellvorhaben mit? Vordergründig können sie damit nicht sparen, wenn sie zusagen, dass das Budget unabhängig von der Versorgung gleich bleibt. Ihnen geht es - unterstelle ich hier, sagen sie aber gelegentlich auch selbst - darum, festzustellen, wieviel Behandlung in welcher Versorgungsform notwendig ist. Wenn die Kliniken innerhalb der Modellvorhaben stationäre Kapazitäten zugunsten ambulanter (auch aufsuchender) Behandlung abbauen, dann wittern die Kassen hier ein Sparpotential, und zwar außerhalb der Modelle. Sie verweisen dann auf das aus ihrer Sicht ambulante Potential aus den Modellvorhaben. Mit einer flächendeckenden Ausweitung der Regionalbudget wäre diese Argumentation hinfällig und die Kassen gäben zudem die Kontrolle des Budgets aus der Hand. Diesen Fehler, den sie schon im ambulanten Bereich mit der KV gemacht haben, machen sie nicht noch einmal.
    • Ich bin immer wieder erstaunt, dass gerade diejenigen, die gegen PEPP mit den damit verbundenen (Fehl-)Anreizen und den ach so schrecklichen Folgen für die Versorgung der Patienten argumentiert haben, beim Regionalbudget plötzlich gar keine negativen Handlungsspielräume entdecken. Dabei ist doch hier das potentielle Interesse, mit wenig Behandlungsaufwand das gleiche Budget zu erhalten, viel viel größer, als bei einer leistungsorientierten Vergütung. Sobald es um Geld geht - und darum geht es auch beim Regionalbudget - gibt es Anreize und Fehlanreize!

    Nur um Missverständnisssen und ihren Schubladen vorzubeugen: Ich bin ziemlich weit davon entfernt, wirtschaftsliberal zu sein und falls ich Lobbyist sein sollte, der die Interessen von Krankenhäusern vertritt, dann bekenne ich mich eindeutig zu Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft. Ich teile auch eine Reihe ihrer Ziele und bin der Ansicht, dass letztlich auch die genannten Probleme lösbar sind, wenn der politische Wille dazu da ist. Den sehe ich jedoch derzeit nicht und um Menschen zu überzeugen benötigt es meines Erachtens eine sachlich-kritische Analyse.

    Gruß,

    Hallo,

    Herr von Stackelberg mag strategisch für den GKV-Spitzenverband denken; meine Erfahrung ist jedoch, dass sich auch der GKV-Spitzenverband oft schwer damit tut, die unterschiedlichen Kassen unter einen Hut zu bekommen. Der Spitzenverband hat ein gewisses Interesse an einer qualitativen, wenn auch bezahlbaren Versorgung und würde daher kaum einen Versorgungsbereich als ganzes torpedieren. Beim Fallmanagement der einzelnen Kasse geht es dagegen meist nur um die tatsächlich realisierbare "Einsparung". Da wird dann einfach im Gießkannen- bzw. besser Rasenmäherprinzip über die Kliniken gegangen.

    Im GBA sitzen im Übrigen auch stimmberechtigte Ärzte und wenn die Pflege es schaffen sollte, sich irgendwann einmal tatsächlich in einer Pflegekammer zu organisieren, muss man vielleicht auch deren Beteiligung neu denken.

    Gruß

    Ich kann sie gut verstehen, lieber Merguet. Gleichzeitig möchte ich jedoch einige Aussagen so nicht stehen lassen, auch weil ich denke, dass die Psychiatrie nicht ganz unbeteiligt daran ist.

    Es ist in einem beitragsfinanziertem Gesundheitssystem absehbar, dass der "Dornröschenschlaf", den die Psychiatrie hinsichtlich Finanzierung und Leistungstransparenz nach Einführung des DRG-Systems in weiten Bereichen schlafen durfte, irgendwann einmal zu Ende ist. Irgendwann interessieren sich dann (auch im Sinne ihres gesetzlichen Auftrages) die Krankenkassen und nicht zuletzt auch die Geschäftsführer, wofür die Beiträge und Gelder in der Psychiatrie ausgegeben werden. Dieses Interesse und die damit verbundenen Diskussion haben nichts mit dem Entgeltsystem an sich zu tun, allenfalls sind sie durch die Änderung beschleunigt und verstärkt worden. Vor allem aber sind sie - egal wie es weitergeht - nicht mehr aus der Psychiatriewelt weg zu bekommen.

    Auch dass nur wenig Transparenz bei hoher Bürokratie geschaffen wurde, liegt an den Fachgesellschaften selbst. Denn auf Sie gehen sowohl die OPS (über das DIMDI, aber letztlich in Abstimmung mit den FG), als auch die Forderung nach einer tagesbezogenen aufwandspezifischen Vergütung (aus denen die ergänzenden Tagesentgelte wurden, (z.B. Vorschlag der BDK ind 2014: "TEPP") zurück!

    Und das wir im OPS "Regel"-Leistungen und sogar Null-Leistungen ("keine Therapieeinheit") kodieren, dass jede Berufsgruppe fast alle Leistungen, die 15 bzw. 25 Minuten andauern ("oder im Aufwand vergleichbare Verfahren") erfassen und kodieren, dass die Abgrenzung zwischen Therapieeinheit, Krisenintervention und 1:1 Betreuung nicht nur graue Zonen enthält, sondern sozusagen ein einziger Nebel ist, das macht die Probleme! Würde die Psychiatrie diejenigen Leistungen spezifisch abbilden, die eine psychiatrische Behandlung ausmachen (z.B. Psychotherapie und noch ein oder zwei weitere spezifische Therapien) dann würden eventuell bei deutlich weniger Aufwand und besseren Nachweismöglichkeiten schärfere Kriterien für die Kalkulation geschaffen.

    Das die Krankenkassen genau die Leistungen prüfen, die erlössteigernd sind, ist deren Auftrag, dass der MDK nicht nach seiner klinischen Erfahrung (so sie denn vorhanden ist) sondern rein formal prüft und dabei regelhaft zu Gunsten der Kassen interpretiert, kann man kritisieren. Hierin eine strategisch geplante Schwächung der stationären Psychiatrie zu sehen, geht meines Erachtens zu weit und überschätzt die Einigkeit und das strategische Niveau der Kassen.

    Hinsichtlich der sektorübergreifenden Versorgung erlebe ich allerdings immer wieder, dass Politik aus Sicht der Lobbys und Verbände gemacht wird (z.B. hier wie auch in der Notfallversorgung: keinesfalls gegen die KV!) und nicht im Patienteninteresse. Davon ist auch der so hochgelobte Sachverständigenrat nicht frei.

    Regionalbudgets mögen eine schöne Sache sein. Aber ich halte es für Illusion zu meinen, das die Kassen die Kontrolle für die Ausgaben bundesweit aus der Hand geben würden und allen Krankenhäusern - bei unverändertem Budget - überlassen würden, wie und durch wen sie die Patienten behandeln (und die dadurch eingesparten Kosten bei den Krankenhäusern verbleiben). Mal ganz abgesehen von den damit verbundenen Anreizen und Fehlanreizen für die Behandlung.

    Gruß

    Hallo


    [...] Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Die stationsäquivalente Behandlung umfasst eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld durch mobile ärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Sie entspricht hinsichtlich der Inhalte sowie der Flexibilität und Komplexität der Behandlung einer vollstationären Behandlung.

    Durch die Gleichstellung der StäB mit der vollstationären Krankenhausbehandlung entstehen eine Reihe von organisatorischen, abrechnungstechnischen und vor allem rechtlichen Problemen, die noch in keinster Weise gelöst sind und letztlich wieder zu erheblichen Risiken vor Ort führen werden.

    Zur allgemeinen Krankenhausbehandlung (vollstationär!) gehören nach §2 BPflV

    "insbesondere

    • ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, [OK]
    • Krankenpflege, [OK]
    • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus oder durch das Krankenhaus notwendig sind, [?]
    • sowie Unterkunft [???]
    • und Verpflegung [???]"

    (Strukturierung und Anmerkungen in eckigen Klammern durch mich)

    Was ist mir Miete und Essen? Was mit den Medikamenten? Wie ist es bei Heimbewohnern (theoretisch eine durchaus geeignete Patientengruppe) geregelt, welche Leistungen im SGB XI und welche im SGB V Bereich stattfinden. Wer übernimmt hier die Pflege, Heim oder Krankenhaus, und wie vergütet bzw. ausgeglichen? Lösungen sind durchaus vorstellbar, aber eben nicht geregelt, weder gesetzlich noch in der Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner.

    Und nicht zu vergessen: Was fordert der MDK am Ende des Tages an durch das Krankenhaus ausgeführten Leistungen?

    Alles offen und damit zunächst einmal Risiko dessen, der hier eine solchermaßen undefinierte Leistung erbringt. Wenn überhaupt eine solche Leistung für ein Krankenhaus in Frage kommt, würde ich dringend dazu raten, die offenen Fragen in der Pflegesatzvereinbarung aufzunehmen und festzulegen.

    Ich denke auch, dass einige Kliniken das machen werden, weil sie meinen, dass es gemacht werden muss. Letztlich lassen sich die dargestellten handwerklichen Probleme auch mehr oder weniger lösen, aber es bleibt am Ende des Tages die Frage, ob es wirtschaftlich erbracht werden kann. Ist es politisch gewollt, dann müssen ggf. die Kassen tiefer in die Taschen greifen, ansonsten legt vermutlich das Krankenhaus drauf.

    Gruß

    Hallo Cardiot,

    es scheint ja nicht bei allen gezogenen Häusern eine große Begeisterung über die Kalkulationsteilnahme ausgebrochen zu sein, insofern wird das mit der Repräsentativität wohl noch eine Weile dauern. Auch die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte und damit die Erlösunterschiede bei gleichen Leistungen (und ggf. auch Kosten) werden zunächst mal weiter bestehen bleiben.

    Beim letzten Punkt hatte ich noch was anderes im Hinterkopf, aber gefunden habe ich erst einmal dies hier:

    Theoretisch kann das InEK also die Kürzung im Erlös sehen, macht aber (zumindest in der Kalkulation) vermutlich nichts damit.

    Sofern es sich bei gekürzten Fällen tatsächlich um Fehlbelegungen mit (unterstellt) bezogen auf die ungekürzte Verweildauer verhältnismäßig niedrigeren Kosten als "medizinisch erforderliche" Fälle handelt, schadet dies letztlich sogar dem Relativgewicht der Inlier der betroffenen DRG.

    Gruß

    Hallo

    für eine Leistung gibt es genau so viel, wie sie (im Durchschnitt) bei ihrer Erbringung an Kosten verursacht hat.

    nicht ganz richtig:

    • Es fließen nur die Kosten der Kalkulationshäuser ein, je nach dem (Stichwort Reprasentativität) können diese ggf. auch mal von den Bundesdurchschnittskosten abweichen
    • Aus der Kalkulation "gibt" es kein Geld, sondern Relativgewichte. Je nach Landesbasisfallwert kann dann das Ergebnis auch bei Kurzliegern mal Kostendeckend sein, oder eben nicht

    Soweit ich weiß können die Kalkulationshäuser inzwischen die MDK-Kürzungen in der Entgeltdatei angeben.

    Gruß

    Hallo

    im Anhang 1 zum Fallpauschalenkatalog 2018 (letzter TAB im Exel-Format bzw. letzte Seite) finden sich zwei DRG-Listen, die angeben, zu welcher DRG welches Pflege-ZE abgerechnet werden kann. Bei DRGs, die in keiner Liste erscheinen, kann das Pflege-ZE nicht abgerechnet werden, ansonsten gibt es meines Wissens keine Ausschlüsse.

    Gruß