Beiträge von GW

    Hallo,

    siehe auch

    Zitat von InEK Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2017

    Nachdem früher Diagnosen oder Diagnosegruppen überwiegend systemweit auf- bzw. abgewertet wurden, verlagerte sich die Anpassung der CCL-Werte in den letzten Jahren verstärkt hin zu einer individuellen Anpassung bestimmter Diagnosen in bestimmten Basis-DRGs.

    Gruß

    Hallo,

    medizinisch finde ich den Unterschied zwischen 5-850.05 Muskelinzision (längs) und 5-850.65 Faszienspaltung in diesem Fall etwas schwierig, denn nach Spaltung der Faszie bin ich im Muskel und dort liegt ja auch das Hämatom, aber was will ich bei einem Muskel längs inzidieren? Die Fasern verlaufen ja längs und chirurgisch werden die Fasern meist stumpf auseinander gedrückt und das Hämatom ausgeräumt.

    Ich gehe aber mal davon aus, dass zwischen diesen beiden Kodes auch kein großer Erlösunterschied besteht.

    Gruß

    Hallo Herr Berbuir,

    ich sehe das "kann" formal so wie sie, die Bedingung ist also zwingend ein Facharzt für Neurologie oder ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Neurologen.

    Inhaltlich und medizinisch ist das allerdings Schwachsinn und reine Berufspolitik der Neurologen, was meines Erachtens im OPS nichts zu suchen hat. Warum sollte ein Weiterbildungsassistent der Neurologie im 1. Jahr hier qualifizierter sein, als einer der inneren Medizin kurz vor der Facharztprüfung - ganz abgesehen davon, dass man sich ja nicht zwingend von vornherein für eine bestimmte Weiterbildung entscheiden muss sondern auch ein neurologisches Jahr in der Inneren und vermutlich auch umgekehrt anrechnen kann.

    Gruß

    Hallo,

    es geht um die Patienten, die in die Notfallambulanz am Krankenhaus kommen, jedoch - wie sie korrekt darstellen - in den ambulanten Sektor gehören. Diese soll sich der Krankenhausarzt zwar ansehen (oder zumindest anhören), wohl aber unmittelbar an den ärztlichen Notdienst oder den Niedergelassenen verweisen. Dafür soll es diese Pauschale geben.

    Nach meiner Erfahrung (die allerdings schon etwas her ist und aus der chirurgischen Ambulanz stammt) sind solche eindeutigen Fälle gar nicht so häufig. Meist gilt es doch eine Differentialdiagnose abzuklären und unter den nach kurzer Anamnese oder minimaler klinischer Untersuchung abgewiesenen Patienten finden sich dann doch immer wieder auch schwerwiegendere Fälle.

    Gruß

    Hallo,

    für Intervision gibt es keinen OPS. Da die OPS auch patientenbezogen sind halte ich Teamprozesse (genau so wie die Supervision) auch für schwierig abzubilden; wie wollen Sie den nachweisen, dass es nur um den einen Patienten ging, für den dieser Kode kodiert würde?

    Im Übrigen geht es ja nicht darum, alle denkbaren Leistungen abzubilden, sondern nur das, was auch tatsächlich Aufwandsunterschiede zwischen Patienten macht. Dies gilt insbesondere, wenn PEPP kein Preissystem mehr ist, sondern es um das Budget geht bzw. um den Leistungvergleich.

    Gruß

    Hallo,

    hier:

    Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten

    Mit PiP haben Sie Recht, deren Leistungen kann das Krankenhaus kodieren, wenn es sie angemessen bezahlt. Ein Assistenzarzt ist ein ausgebildeter Arzt, eben nur noch kein Facharzt, aber seine Leistungen sind kodierbar. Krankenpflegehilfe ist keine Pflegefachperson im Sinne des Krankenpflegegesetzes, daher sind deren Leistungen nicht kodierbar.

    Da dies im OPS steht hat das im Übrigen nichts mit dem PsychVVG zu tun, sondern gilt und galt für die Kodierung auch schon bisher und unabhängig von der tatsächlichen PEPP-Abrechnung.

    Gruß

    Hallo,

    Folgendes gilt nicht nur für die Adipositas, sondern entsprechend auch für andere Nebendiagnosen:

    • Die Angabe von "Adipositas" ohne Größe und Gewicht bzw. BMI wäre eine rein subjektive Einschätzung und hielte keiner Überprüfung stand. Um als Nebendiagnose kodiert werden zu können, müsste zudem eine diagnostische oder therapeutische Konsequenz oder ein Pflege- oder Betreuungsaufwand dokumentiert sein. Das Lagern auf dem OP-Tisch würde meines Erachtens dazu nicht ausreichen, es sei denn sie dokumentieren glaubhaft einen deutlich erhöhten Personaleinsatz.Auch ein möglicherweise etwas erschwerter OP-Zugang muss schon gut begründet sein (z.B. Spezialinstrumente)
    • Vielleicht fragt man dazu mal den Patienten, dass heißt medizinische Anamnese...
    • Dazu muss eine alveoläre Hypoventilation vorliegen (entsprechende Diagnostik z.B. Blutgasanalyse?)
    • "Sonstig" (.8) heißt im ICD immer: Die Ursache ist bekannt, aber in den bisherigen Kodes nicht aufgeführt. Dagegen heißt "nicht näher Bezeichnet" (.9) eine unbekannte bzw. nicht untersuchte Ursache.

    Gruß